Abwasser
Info und Service
Die Mitarbeiter*innen in diesem Bereich überwachen den Ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasserbehandlungsanlagen. Hierzu gehören unter anderem Kläranlagen und Klärteiche, Regenklär- und Regenrückhaltebecken, sowie die Überprüfung der Dichtheit von privaten Abwasserleitungen.
Sie sind zuständig für die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse und Genehmigungen, die für schadlose Einleitung in ein Oberflächengewässer, beziehungsweise in das Grundwasser notwendig sind. Darunter fällt auch die Versickerung von Niederschlagswasser in das Grundwasser.
Für die Bereiche, die nicht an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen sind, beraten die Mitarbeiter*innen beim Bau und der Sanierung von Kleinkläranlagen und erstellen die erforderlichen Erlaubnisse.
Bürger*innen-Service
- Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
- Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
- Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
alle 9 Dienstleistungen anzeigen
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 90 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 2.9 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 600 kB)
- XLS-Datei: (XLS, 283 kB)
- XLS-Datei: (XLS, 281 kB)
Ansprechpartner*innen
- PDF-Datei: (90 kB)
Überwachung Klärteiche und Kläranlagen, Regenwasserbehandlung und Kanalisation
Amt Leezen; Städte Bad Segeberg, Norderstedt und Wahlstedt
Ämter Bornhöved,Trave-Land und Boostedt-Rickling; Stadt Bad Bramstedt
Ämter Bad Bramstedt-Land und Auenland Südholstein, Gemeinden Ellerau und Boostedt; Stadt Bad Bramstedt
Ämter Itzstedt und Kisdorf; Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Überwachung Abwasserbehandlungsanlagen
Kleinkläranlagen und Sammelgruben
Ämter Auenland Südholstein, Kisdorf, Itzstedt und Leezen, Städte Bad Bramstedt, Kaltenkirchen und Norderstedt; Gemeinden Ellerau und Henstedt-Ulzburg
Ämter Bad Bramstedt-Land, Boostedt-Rickling, Bornhöved und Trave-Land; Städte Bad Segeberg und Wahlstedt
Abwasserabgabe
Sprechzeiten und Bereitschaftsdienst
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Zuständig für 9 Dienstleistungen
- Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
- Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
- Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
- Abwasser: Kleinkläranlagen
- Abwasser: Kleinkläranlagen - Aufsicht / Erlaubnis
- Abwasserabgabe berechnen und festsetzen (mit Onlineantrag)
- Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
- Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen