Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde Bad Segeberg (Hauptstelle)
Waldemar-von-Mohl-Straße 2
23795 Bad Segeberg
Info und Service
Die KFZ-Zulassungsbehörden sind die zuständigen Stellen für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern für alle Halter*innen, die ihren Hauptwohnsitz oder Firmensitz im Kreis haben. Außerdem gehören die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen und Anhängern und die Ausgabe von Feinstaubplaketten für Umweltzonen zu den Aufgaben unserer Mitarbeiter*innen.
Bürger*innenservice
- Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen
- Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen
- Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
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Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 167 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 65 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 152 kB)
Öffnungszeiten der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle Bad Segeberg (Hauptstelle)
Montag bis Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Sie müssen online einen Termin für die Zulassungsstellen in Bad Segeberg und Norderstedt mit uns vereinbaren.
Die Online-Terminvergabe, kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten, aktuelle Wartezeiten und allgemeine Informationen sowie Formulare finden Sie auf der Internetseite des Kreises Segeberg (www.segeberg.de/kraftfahrzeuge).
Die KFZ-Zulassungsbehörden in Bad Segeberg und Norderstedt sind für den gesamten Kreis Segeberg zuständig. Sie können also für Ihre Anliegen beide Dienststellen aufsuchen.
Telefonische Erreichbarkeit: Wir bitten um Verständnis dafür, dass während der Sprechzeiten bei erhöhtem Publikumsverkehr die telefonische Erreichbarkeit nur eingeschränkt gewährleistet werden kann. Sie können uns Ihre Anfragen auch gern per Mail über das Kontaktformular senden. Wir werden Ihnen möglichst kurzfristig antworten.