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Info und Service
Unser Fachdienst 50.30 "Eingliederungshilfe" gewährt Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung. Die Mitarbeiter*innen bemühen sich durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verstärkt um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Bürger*innen-Service
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen (mit Onlineantrag)
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen (mit Onlineantrag)
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen (mit Onlineantrag)
alle 4 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- XLSM-Datei: (XLSM, 225 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 102 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 884 kB)
Ansprechpartner*innen
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Info und Service
Unser Fachdienst 51.20 gewährt jährlich Leistungen für bis zu 1.500 behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche im Kreis Segeberg. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere heilpädagogische Leistungen im vorschulischen Bereich im Rahmen von Frühfördermaßnahmen oder Betreuung in einer Kindertagesstätte sowie Leistungen zur Teilhabe an Bildung in Form einer Schulbegleitung für Schüler*innen an Grund- und weiterführenden Schulen und an den drei kreiseigenen Förderzentren für geistige Entwicklung.
Online-Service
Bürger*innen-Service
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen (mit Onlineantrag)
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
alle 4 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 226 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 94 kB)
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Info und Service
Der Erwachsenen-Sozialdienst hält ein Angebot der Beratung und Unterstützung in vielfältigen sozialen Problemlagen vor.
Ab April dieses Jahres wird der Dienst auf das gesamte Kreisgebiet ausgeweitet, bis dahin gelten die Zuständigkeiten und die "Pilotregion" fort.
Informationsmaterial
Ansprechpartner*innen