Abfallentsorgung
Leistungsbeschreibung
Die kommunale Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.
Die Kreise und kreisfreien Städte sind in Schleswig-Holstein als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten sowie von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen, die beseitigt werden.
Die meisten Kreise und kreisfreien Städte haben die Aufgaben und Pflichten der Abfallentsorgung teilweise auf Abfallwirtschaftsgesellschaften oder Zweckverbände übertragen und/oder Dritte mit wesentlichen Aufgaben beauftragt.
An wen muss ich mich wenden?
An die Kreise oder kreisfreien Städte beziehungsweise die von ihnen beauftragten Dritte oder Zweckverbände.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Abfallentsorgung sind grundsätzlich Gebühren beziehungsweise Nutzungsentgelte nach den örtlichen Abfallgebührensatzungen beziehungsweise Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entrichten. Informationen hierüber erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Abfallentsorgung sowie Ansprechpartner für den Bereich Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
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Wir bemühen uns, Ihnen im Rahmen des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein möglichst aktuelle und korrekte Informationen anzubieten. Dennoch kommen Fehler vor. Sollten Sie Fehler bemerken oder aber Ihre Leistung nicht finden, senden Sie uns bitte eine Nachricht über das Kontaktformular
*)Textquelle: http://zufish.schleswig-holstein.de/portal/
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