Abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz –Bestätigung der Anzeige nach § 53 KrWG
Verfahrensablauf
Das Antragsformular ist auszufüllen und gemeinsam mit den dafür notwendigen Unterlagen bei der GOES einzureichen. Dies kann per E-Mail an die GOES an die Adresse tfs@goes-sh.de erfolgen. Alternativ können Sie auch die Seite https://www.zks-abfall.de/de/anzeige-53-54 der ZKS-Abfall nutzen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH (GOES). Eine telefonische Beratung im Vorwege der elektronischen Antragsstellung ist unter +49 4321 99 94-13 möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Angaben und Unterlagen sollten Sie bereithalten:
- Ihre Gewerbeanmeldung (soweit eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht)
- einen Auszug aus den Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (soweit ein Antrag erfolgt ist)
- Ihre abfallrechtliche Betriebsnummer(n) als Sammler, Beförderer, Makler bzw. Händler von Abfällen (soweit Ihnen bereits erteilt)
- Ihr Entsorgungsfachbetriebezertifikat bzw. Ihre Registrierungsurkunde als zertifizierter EMAS-Betrieb (soweit Ihr Betrieb eine entsprechende Zertifizierung besitzt; in Form einer PDF-Datei mit einer maximalen Dateigröße von 2 MB)
- die Vorgangsnummer Ihrer erstmaligen Anzeige (nur, wenn Sie eine Änderungsanzeige erstellen möchten)
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bearbeitung der Bestätigung der Anzeige nach § 53 KrWG werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung auf der Internetseite der GOES.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz-KrWG)
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV)
Anträge / Formulare
Die Antragsformulare sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der GOES mbH www.goes-sh.de .
Was sollte ich noch wissen?
Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der GOES zu finden und online ausfüllbar. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen. Nachdem Sie den Antrag fertig ausgefüllt haben, erhalten Sie ein PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.
Der Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein ebnet den Weg
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Wir bemühen uns, Ihnen im Rahmen des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein möglichst aktuelle und korrekte Informationen anzubieten. Dennoch kommen Fehler vor. Sollten Sie Fehler bemerken oder aber Ihre Leistung nicht finden, senden Sie uns bitte eine Nachricht über das Kontaktformular
*)Textquelle: http://zufish.schleswig-holstein.de/portal/