Waffenbesitzkarte
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Diese stellt die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen dar. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein.
Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Rechtsgrundlage
- § 10 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 25.1.5 (VwGebV).
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*)Textquelle: http://zufish.schleswig-holstein.de/portal/