Waffenschein / Kleiner Waffenschein
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit PTB-Kennzeichnung) wird ein "kleiner Waffenschein“ benötigt.
Die Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins sind:
- Volljährigkeit (18 Jahre),
- Zuverlässigkeit,
- Persönliche Eignung,
- Nachweis eines Bedürfnisses*,
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung*,
- Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde*.
(* Für "kleinen Waffenschein" nicht erforderlich.)
Rechtsgrundlage
- § 10 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VwGebV),
Tarifstelle 25.1.33 (Waffenschein),
Tarifstelle 25.1.37 (Kleiner Waffenschein) .
Der Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein ebnet den Weg
Der ZuFiSH jetzt auch mobil:
Der Zuständigkeitsfinder des Landes Schleswig-Holstein ist jetzt auch als App verfügbar.
Ob auf iPhone, Android oder als Webapp in Ihrem mobilen Browser, mit wenigen Schritten lassen sich die Behörde, benötigte Unterlagen und alle weiteren Informationen ausfindig machen.
Wir bemühen uns, Ihnen im Rahmen des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein möglichst aktuelle und korrekte Informationen anzubieten. Dennoch kommen Fehler vor. Sollten Sie Fehler bemerken oder aber Ihre Leistung nicht finden, senden Sie uns bitte eine Nachricht über das Kontaktformular
*)Textquelle: http://zufish.schleswig-holstein.de/portal/