Bearbeitungshinweise des Kreises Segeberg für die Sozialämter
Wenn jemand nicht genügend Einkommen für seinen Lebensunterhalt und /oder die Miete hat, können die Sozialämter in den Städten, Ämtern und Gemeinden des Kreises oder das Jobcenter des Kreises Segeberg helfen. Wie das genau erfolgen soll, ist in Arbeitshinweisen geregelt, die die Fachaufsicht des Kreises erstellt. Diese Arbeitshinweise werden hier veröffentlicht.
Einkommen »
(PDF 615 kB)
Regelbedarfe »
(PDF 603 kB)
Kranken- und Pflegeversicherung »
(PDF 67 kB)
Nothelfer »
(PDF 133 kB)
Richtlinie Beihilfen »
(PDF 447 kB)
Haushaltsgemeinschaft »
(PDF 86 kB)
Kosten der Unterkunft »
(PDF 431 kB)
Kostenersatz durch Erben »
(PDF 153 kB)
Mehrbedarfe »
(PDF 519 kB)
Vorrang, Nachrang und Übergang »
(PDF 187 kB)
Hinweise Zuständigkeit »
(PDF 66 kB)
Leistungen für Ausländer »
(PDF 100 kB)