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Boden

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26.04.2023: Erörterungstermin im PFV Stadt Kaltenkirchen

Die Stadt Kaltenkirchen hat die Planfeststellung gemäß § 68 Absatz 1 WHG zum Kiesabbau durch Nassauskiesung beantragt. Antragsgegenstand ist die Verlängerung der Abbaufrist um 10 Jahre.

  • Datum: 26.04.2023

    26.04.2023: Erörterungstermin im PFV Stadt Kaltenkirchen

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Überblick

Die Mitarbeiter*innen der unteren Bodenschutzbehörde erfassen und bewerten altlastverdächtige Flächen, Altlasten sowie Verdachtsflächen und Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen und führen diese Flächen in einem Boden- und Altlasteninformationssystem ("Altlastenkataster"). Auf Antrag erteilen sie Antragstellern mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse Auskünfte aus diesem Kataster.

Zu den weiteren Aufgaben gehören der vorsorgende Bodenschutz, dessen Beachtung insbesondere durch das Verfassen von fachtechnischen Stellungnahmen zu Bauleitplanungen und Baugenehmigungsverfahren sichergestellt wird und die Überwachung des Auf- und Einbringens von Materialien auf und in den Boden.

Die Mitarbeiter*innen begleiten

  • Untersuchungen von Verdachtsflächen,
  • die Eingrenzung von Schadensfällen und
  • die Sanierungen von Boden- und Grundwasserschäden.

Sie beraten Grundstückseigentümer*innen beim Umgang mit Altlasten.


Wichtige Informationen und Kontakt

Wichtige Dokumente und Formulare

Ansprechpartner*innen

Altlastenauskünfte, Beratung von Grundstückseigentümern im Umgang mit Altlasten, Bodenschutz, Überwachung von Sanierungs- und Monitoringmaßnahmen

Stadt Norderstedt

Ämter Trave-Land, Bornhöved, Kisdorf und Boostedt-Rickling (ohne Boostedt); Städte Bad Segeberg, Bad Bramstedt und Wahlstedt

Gemeinden Henstedt-Ulzburg, Boostedt und Ellerau, Ämter Bad Bramstedt-Land, Itzstedt, Auenland Südholstein, Leezen, Stadt Kaltenkirchen

Überwachen des Auf- und Einbringens von Materialien auf oder in den Boden