Geflügelpest: Ausbruchsgeschehen offiziell beendet – Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet aufgehoben
Kreis Segeberg. Im November war die Geflügelpest in einer kleinen Tierhaltung im Kreis Segeberg ausgebrochen. Am vergangenen Dienstag, 8. Dezember, hat der Kreis Segeberg bereits den Sperrbezirk aufgehoben. Ab dem morgigen 15. Dezember gilt dies auch für das Beobachtungsgebiet. Die Geflügelpest gilt daher in diesem Gebiet als erloschen. Insgesamt wurde das hochpathogene Influenza-A-Virus im Kreisgebiet bei 15 Tieren aus einer Haltung sowie bei drei Wildvögeln nachgewiesen.
Wichtig: Das Aufstallungsgebot für Geflügel gilt weiterhin wie im übrigen Schleswig-Holstein auch.
„Um Geflügelbestände vor einer Infektion zu schützen, müssen die Bio-Sicherheitsmaßnahmen auch weiterhin von allen Geflügelhalter*innen konsequent umgesetzt werden“, so der Leitende Kreis-Veterinär Markus Overhoff. Hierzu gehört zusätzlich zu dem Aufstallungsgebot, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Schuhwerk und Kleidung müssen nach dem Kontakt mit Geflügel gereinigt und desinfiziert oder aber gewechselt werden.
Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und/oder Tierseuchenfonds registriert sein, weist das Ministerium darauf hin, dies schnellstens nachzuholen.
Das Kreis-Veterinäramt ist telefonisch zu erreichen unter 04551 – 951 9334 sowie per E-Mail an veterinaer@segeberg.de.
Weitere Informationen
Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 10.11.2020 (Stand 14.12.2020):
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