Fischfang mit Elektrizität, Genehmigung
[Nr.99042008006000 ]
Leistungsbeschreibung
Für bestimmte Zwecke kann Ihnen die Behörde auf Antrag erlauben, Fische unter Anwendung von Strom zu fangen. Solche sind: zum Fang von Laichfischen, für Bestandsaufnahmen zur Beweissicherung oder zur Erstellung von Hegeplänen, für wissenschaftliche Untersuchungen oder zur nachhaltigen und mit anderen Fischereigeräten nicht erreichbaren Gewässerbewirtschaftung. Des Weiteren werden verschiedene Anforderungen an das Elektrofangerät und an dessen Betreiber gestellt. |
Verfahrensablauf
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Sie beantragen schriftlich die Genehmigung, ausnahmsweise unter Anwendung von Strom Fische fangen zu dürfen. Dabei benennen Sie den Zweck und fügen die erforderlichen Unterlagen bei. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen. Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen in einem Bescheid die Ablehnung oder die Genehmigung mitgeteilt. Dieser Bescheid kann gebührenpflichtig sein. |
Voraussetzungen
Sie müssen den Zweck für den Fang unter Anwendung von Strom nennen sowie die erforderlichen Unterlagen beibringen. Außerdem dürfen Sie nur unter Verwendung von Gleichstrom oder geeignetem Impulsgleichstrom fischen. Wechselstrom dürfen Sie nicht als Fangstrom anwenden. Das Elektrofanggerät müssen Sie nach den anerkannten Regeln der Technik benutzen. Sie haben die sich aus den Bedienungsvorschriften und den besonderen örtlichen Umständen ergebenden Sorgfaltspflichten zu erfüllen. |
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Rechtsgrundlage
- § 31 Abs. 3 Landesfischereigesetz (LFischG)
- http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/uil/page/bsshoprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=14&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-FischGSHV4P31&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint
- § 6 Binnenfischereiverordnung (BiFVO)
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/ucr/page/bsshoprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=7&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-BiFischVSH2016pP6&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint - § 8 Küstenfischereiverordnung (KüFVO)
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/udi/page/bsshoprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=9&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-K%C3%BCFischVSH2019pP8&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint
Anträge / Formulare
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Was sollte ich noch wissen?
Link zu Informationen zur Fischerei: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/gesetzeVerordnungen.html
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*)Textquelle: http://zufish.schleswig-holstein.de/portal/