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ALLRIS - Auszug

04.11.2019 - 5.1 Einführung einer "Gemeindeschwester" auf Amtseb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Löhmann teilt mit, dass vor Entscheidung zum abschließenden Konzept die Kostenfrage geklärt werden müsse, um in 2020 noch handeln zu können. Herr Koch erläutert, dass es noch viele Fragen bezüglich der Aufgabeninhalte, der Zielgruppe, den Bedarfen sowie der Abgrenzung zu bestehenden Angeboten zu klären gebe.


Agnes II wurde als Modell in seinen Grundzügen vorgestellt. Die Vorsitzende teilt mit, dass sie sich zur Wiederbelebung sozialer Strukturen eine Mischung aus grundlegender ärztlicher Versorgung und sozialen Aspekten wünsche. Frau Lohmann konkretisiert das Tätigkeitsfeld der Gemeindeschwester dahingehend, dass diese die Lücke zwischen medizinisch-pflegerischer und psychisch-sozialer Aspekte füllen soll. Es handle sich um eine strategische Entscheidung, welche Richtung verfolgt werden solle. Aktuell würden Gespräche geführt, es gebe jedoch noch kein abschließendes Ergebnis.


Herr Wulf hält die Gemeindeschwester für ein wichtiges und bedeutsames Feld, sieht jedoch neue Probleme (Haftungsrecht, Datenschutz, Finanzierung), die in der Vorlage noch keine Erwähnung finden. Frau Löhmann teilt mit, dass die zuvor genannten Probleme erst geklärt werden könnten, wenn man sich für ein konkretes Modell entschieden habe. Schwerpunkt der Tätigkeit sei vergleichbar mit der von der Ärztekammer S.-H. gestarteten Weiterbildung zum Casemanager. Hier werde die selbstständige Planung und Steuerung von der Behandlung von multikomplexen Krankheitsbildern durchgeführt. Casemanager seien im Wege der ärztlichen Delegation tätig und in ärztlichen Praxen angestellt. Sie dürften nicht beim Kreis bzw. Amt angestellt sein.

 

Frau Berger nennt weitere Modelle (NEPA, MONI, EVA) und eruiert pflegerische und medizinische Berufsfelder. Sie spricht sich für eine höhere Qualifikation von Pflegeberufen aus. Sie weist explizit darauf hin, dass Patientendaten nicht an Dritte, insbesondere die Verwaltung, weitergegeben werden dürften. Es sei weiter zu Bedenken, dass für die Abrechnung eine zusätzliche Verwaltungskraft einzustellen sei.

 

Herr Vollmer spricht sich für den Ansatz der Gemeindeschwester aus und hält es für sinnvoll, die Mittel unter Anbringung eines Sperrvermerks im Haushalt 2020 bereitzustellen. Die Vorsitzende hält es ebenfalls für wichtig, die Mittel für 2020 zu sichern um die weitere Arbeit an dem Projekt zu ermöglichen. Frau Hahn-Fricke teilt mit, dass es auch Sicht der CDU zu voreilig sei, die Mittel bereits für 2020 in den Haushalt zu stellen.

Herr Gade hält die Einführung der Gemeindeschwester für ein komplexes Thema, für das künftig ein solider Vorschlag erarbeitet werden müsse. Aufgrund des Sperrvermerks sehe er jedoch grundsätzlich keine Bedenken.

 

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Beschlussvorschlag:

Für die Förderung der Einführung einer „Gemeindeschwester“ in bis zu zwei Pilotprojekten werden im Haushalt 2020 Mittel i.H.v. 71.200,00 € unter Anbringung eines Sperrvermerks bereitgestellt. Die Mittelfreigabe erfolgt durch den Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit mit Beschluss eines endgültigen Konzeptes zur Umsetzung des Projektes.

In der mittelfristigen Finanzplanung werden für die Jahre 2021 und 2022 jeweils bis zu 142.400 € und im Jahr 2023 bis zu 71.200,00 € eingeplant.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Zustimmung

Ablehnung

Enthaltung

Anwesende

CDU

2

 

2

4

SPD

3

 

 

3

B 90/ Die Grünen

2

 

 

2

FDP

1

 

 

1

AfD

1

 

 

1

WI-SE

1

 

 

1

Gesamt

10

 

2

12