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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/250

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für die Förderung der Einführung einer „Gemeindeschwester“ in bis zu zwei Pilotprojekten werden im Haushalt 2020 Mittel i.H.v. 71.200,00 € unter Anbringung eines Sperrvermerks bereitgestellt. Die Mittelfreigabe erfolgt durch den Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit mit Beschluss eines endgültigen Konzeptes zur Umsetzung des Projektes.

In der mittelfristigen Finanzplanung werden für die Jahre 2021 und 2022 jeweils bis zu 142.400 € und im Jahr 2023 bis zu 71.200,00 € eingeplant.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung

Es handelt sich um die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Förderung der Einführung einer „Gemeindeschwester“ für bis zu 2 Pilotprojekte ab 2020. Die Mittel werden bis zur Vorlage eines endgültigen Konzeptes mit einem Sperrvermerk versehen.

 

Sachverhalt

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 27.06.2019 auf der Grundlage der DrS/2019/101 die Verwaltung beauftragt, die Handlungsoption „Gemeindeschwester auf Amtsebene“ auf Bedarf und Machbarkeit zu prüfen und den Kreisgremien ggf. einen Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten.

Der Prüfauftrag konnte verwaltungsseitig erst mit Besetzung der Stelle der Teamleitung Ambulante Hilfen im Fachbereich III, FD Soziale Sicherung, nach dem 01.08.2019 aufgegriffen werden.  Dabei wurde zunächst eine Konkretisierung der zu prüfenden und zu untersuchenden Aspekte vorgenommen. Es ist vorgesehen, auf der Grundlage der dabei erzielten Erkenntnisse ein endgültiges Konzept zu erstellen und den Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Im Einzelnen sind damit zunächst folgende Punkte und Fragen zu klären:

 

1. Aufgabeninhalte

Wesentlich wird sein festzulegen, welche Aufgaben von der „Gemeindeschwester“ übernommen werden sollen. Grundsätzlich in Betracht kommen eine medizinisch-pflegerische oder eine psychosoziale / sozialraumorientierte Ausrichtung (Netzwerker, Kümmerer-Funktion) sowie eine Kombination beider Elemente.

 

2. Zielgruppe

Der Personenkreis, der den Dienst der „Gemeindeschwester“ in Anspruch nehmen kann, ist zu definieren, etwa durch Festlegung eines Mindestalters o.ä.

 

3. Abgrenzung zu anderen Diensten

Es ist eine Abgrenzung der Aufgaben der „Gemeindeschwester“ vorzunehmen zum Erwachsenensozialdienst des Kreises und zu der beim Pflegestützpunkt geplanten pädagogischen Fachkraft, die zur Unterstützung und Koordination der Ehrenamtlichen in der Seniorenbetreuung (Rinkieker, Nachbarschaftshelfer und Demenzbegleiter) eingesetzt werden soll, s. DrS/2019/242.

 

4. Bedarfsermittlung

Um abzuschätzen, in welchem räumlichen Wirkungskreis der Einsatz einer „Gemeindeschwester“ besonders sinnvoll wäre, sind die kleinräumigen Bedarfe zu ermitteln. Dabei wird auch zu untersuchen sein, ob 1 oder 2 Projektstandorte zweckmäßig sind. 

 

5. Organisatorische Anbindung

In der dem Prüfauftrag zugrundeliegenden DrS/2019/101 wird zunächst davon ausgegangen, dass die „Gemeindeschwester“ bei einer Amtsverwaltung angestellt wird. Im Rahmen des Prüfauftrages werden weitere Optionen, wie z. B. die Anbindung an ein MVZ oder eine Arztpraxis, untersucht.

 

Zum weiteren Vorgehen ist außerdem beabsichtigt, Gespräche mit externen potentiellen Anbietern zu führen sowie die praktischen Erfahrungen aus Beispielsprojekten im Bundesgebiet („agnes zwei“ in Brandenburg, Gemeindeschwester 2.0 in Hessen u.a.) auszuwerten.

Es ist geplant, das ausgearbeitete Konzept zur Sitzung des OVG-Ausschusses im April 2020 vorzulegen. Um sicherzustellen, dass noch im Laufe des kommenden Jahres mit einer Förderung des Projektes „Gemeindeschwester“ durch den Kreis begonnen werden kann, sollen auch bei zzt. noch ausstehendem Konzept Mittel unter Anbringung eines Sperrvermerks in den Haushalt 2020 eingestellt werden. Die Aufhebung des Sperrvermerks erfolgt durch den Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit bei Vorliegen des endgültigen Konzeptes.

Es wird von folgendem Mittelbedarf für bis zu zwei auf 3 Jahre angelegte Projekte ausgegangen:

Die Personalkosten richten sich nach der erforderlichen Qualifikation der „Gemeindeschwester“. Diese hängt maßgeblich von den noch festzulegenden Aufgabeninhalten ab, s.o. Ziff. 1. Um die Auskömmlichkeit der Fördermittel zu gewährleisten, werden daher die höherwertigeren Tätigkeiten der psycho-sozialen Ausrichtung (sozialpädagogische Qualifikation oder vergleichbar)  zugrunde gelegt:

 

 

2020

(ab Jahresmitte)

2021 u.

2022

2023

Jahrespersonalkosten äquivalent zu Entgeltgruppe S 11 b TVöD-SuE für 2 Kräfte (nach KGSt)

66.200,00 €

je 132.400,00 €

= 264.800,00 €

66.200,00 €

Sachkosten einschl. Fahrkosten (geschätzt)

5.000,00 €

je 10.000,00 €

= 20.000,00 €

5.000,00 €

gesamt:

71.200,00  €

284.800,00 €

71.200,00 €

 

Ob und in welchem Umfang möglicherweise eine Kostenbeteiligung von dritter Seite (Kommune, Amtsverwaltung o.a.) nach dem 1. Pilotjahr in Frage kommt, wird im Rahmen des Prüfauftrages geklärt und gegebenenfalls im endgültigen Konzept berücksichtigt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

s. Vorlage

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan:3151  Soziale Einrichtungen für Ältere

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 5318xx (neu) Noch nicht im vorliegenden Haushaltsplanentwurf enthalten.

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

 

Ja

 

 

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