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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/252

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der OVG-Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stelle 0.12210.0051 in den Stellenplan 2020.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zusammenfassung:

Zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wird im Fachdienst 32.00 – Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten – eine weitere 0,75 VZStelle in den Stellenplan 2020 aufgenommen.

 

Sachverhalt:

 

FB II – 32.00

 

Teilplan 32.00 – 1221

FD 32.00 – Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten / Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewertung

Kosten
p. a.

Refinanzierung

Befris-tung

0.12210.0051

Verwaltungsbeamt/er/in

0,75

VZS

A10

60.100 €

Zum Teil über Bußgeldeinnahmen

nein

 

 

Erläuterungen:

 

Der Kreis Segeberg ist für eine Vielzahl von Gesetzen zuständige Behörde für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Dazu gehören im Bereich des FD Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten u.a. Lebensmittelrecht, Tierschutzrecht inkl. diverser Nebengesetze, Naturschutz- und Abfallrecht, Gefahrgutrecht, Güterkraftverkehrsgesetz, Schulgesetz, Jugendschutzgesetz, Waffengesetz, Trinkwasserverordnung und andere mehr.

 

Das Arbeitsaufkommen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, da die angezeigten Fälle komplexer geworden sind und in vielen Fällen ergänzend zeitintensive Ermittlungen zum OwiTäter anzustellen sind, da diese Angaben sich nicht immer in der erforderlichen Qualität aus der Ordnungswidrigkeitenanzeige ergeben.

 

Zum anderen haben sich die Fallzahlen in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert. Der Einsatz eines Fachverfahrens erfolgt bereits. Dadurch konnte die Bearbeitung von Standardverfahren beschleunigt werden. Dies hat jedoch nicht im gleichen Maße zu einer zeitlichen Entlastung geführt. Eine personelle Aufstockung ist bislang nicht erfolgt. Dadurch bestehen Rückstände bei der Bearbeitung, so dass eine zeitnahe Ahndung nicht mehr durchgängig möglich ist. Dies kann teilweise zur Verjährung führen oder wegen überlanger Verfahrensdauer ist nach der Rechtsprechung die Geldbuße ggf. zu reduzieren.

Es ist davon auszugehen, dass das Arbeitsaufkommen aufgrund der folgenden Gründe weiter zunehmen wird:

 

  • Einführung von neuen gesetzlichen Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeiten u.a. beim Prostituiertenschutzgesetz, Adoptionsvermittlungsgesetz, Tiererzeugnisse-Handelsverbotsgesetz.
  • Fallzahlsteigerungen aufgrund der Durchführung von mehr Kontrollen in verschiedenen Fachdiensten des Kreises, die eine höhere Anzahl von Anzeigen zur Folgen haben werden. Dies ist in folgenden Bereichen der Fall:

      32.00 – Waffenbehörde;
Kontrolle der sicheren Waffenaufbewahrung, es ist voraussichtlich mit mehr bußgeldrelevanten Feststellungen zu rechnen

      36.00 - Verkehrsordnung;
Kontrollen von Güterkraftverkehrsunternehmen sowie Personenbeförderungsunternehmen; in diesem Bereich handelt es sich bei den betroffenen Unternehmen in sehr vielen Fällen um juristische Personen; die Ermittlung des OWi-Täters/der OWi-Täter ist sehr zeit- und arbeitsintensiv

      39.10 - Lebensmittelaufsicht;
durch zusätzliches Personal es ist davon auszugehen, dass dort künftig mehr lebensmittelrechtliche Kontrollen erfolgen; bei den Lebensmittelunternehmen handelt es sich in sehr vielen Fällen um juristische Personen; die Ermittlung des OWi-Täters/der OWi-Täter ist sehr zeit- und arbeitsintensiv

      39.20 - Tiergesundheit und -haltung;
es ist davon auszugehen, dass sich aus den geplanten Kontrollen schweinehaltender Betriebe (vgl. DrS/2018/197) auch Bußgeld-Verfahren ergeben werden

      39.30 – Fleischhygiene;
es ist davon auszugehen, dass sich aus der Schaffung einer Vollzeitstelle für einen amtlichen Tierarzt zur Verbesserung der Überwachungsaufgaben (vgl. DrS/2018/238) auch OWi-Verfahren ergeben werden

      32.30 - Wasser-Boden-Abfall;
verstärkte Kontrolle der Einhaltung der abfallrechtlichen Register-/ Nachweispflichten; bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich in vielen Fällen um juristische Personen; die Ermittlung des OWi-Täters/ der OWi-Täter ist sehr zeit- und arbeitsintensiv

 

Um der Ahndung von Ordnungswidrigkeitenverfahren in diesen Bereichen angemessen nachkommen zu können, ergibt sich ein Stellenmehrbedarf von einer 0,75 VZStelle. Hierbei ist besonders zu berücksichtigen, dass Verstöße gegen geltendes Recht angemessen und insbesondere zeitnah geahndet werden sollten, um die Aufgabe des Ordnungswidrigkeitenrechts zu berücksichtigen, die in der ernsten Pflichtenmahnung an den Bürger liegt, künftig staatliches Ordnungsrecht zu befolgen. Zudem besteht bei einer zeitnahen Ahndung erfahrungsgemäß eine höhere Akzeptanz bei dem Betroffenen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

60.100 € p. a.

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 1221

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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