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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/255

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der OVG-Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stellen 0.12230.0024 und 0.12230.0025 in den Stellenplan 2020 sowie die Besetzungsfreigabe vor Genehmigung des Haushaltes.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zusammenfassung:

Aufgrund gestiegener Anforderungen im Verbraucherschutz, im Tierschutz und im Tierseuchenrecht werden im Fachdienst 39.20.Tiergesundheit und -haltung die Stelle einer Fachdienstleitung sowie 0,60 VZStellen für Verwaltungstätigkeiten in den Stellenplan 2020 aufgenommen.

 

Sachverhalt:

 

FB II – 39.20

 

Teilplan 39.20 – 1223

FD 39.20Tiergesundheit und -haltung

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewer-tung

Kosten
p. a.

Refinanzierung

Befris-tung

0.12230.0024

 

Fachdienstleitung

1,00

VZS

 

E15

 

 

96.800

Zum Teil über Gebühreneinnahmen

nein

0.12230.0025

Verwaltungsangestellte(r)

 

0,60

VZS

 

E7

 

 

31.600

Zum Teil über Gebühreneinnahmen

nein

 

 

Erläuterungen:

Dem leitenden Kreisveterinär sind die Fachdienste 39.10, 39.20 und 39.30 unterstellt. Außerdem nimmt der leitende Kreisveterinär die Aufgaben der Fachdienstleitung für den Fachdienst 39.20 wahr. Die Doppelfunktion als ltd. Amtsveterinär sowie als FDL 39.20 ist historisch gewachsen. Angesichts des personellen Zuwachses im Fachdienst 39.20 innerhalb der letzten 2 Jahre sowie der insbesondere im Tierseuchenrecht steigenden fachlichen Anforderungen und den damit einhergehenden Arbeitsbelastungen gestaltet sich eine angemessene Ausübung der beiden Leitungsfunktionen immer schwieriger.

 

Im Ergebnis wird in Abstimmung mit der Organisationsabteilung die Einrichtung einer eigenen Leitung für den FD. 39.20 für erforderlich gehalten. Die qualifizierten Mitarbeiter*innen sowie das Aufgabengebiet verlangen eine eigene Fachdienstleitung. Es handelt sich um einen dauerhaften Bedarf.

 

Aufgrund gestiegener Anforderungen im Verbraucherschutz und im Tierschutz wurden die Fachdienste 39.10 und 39.20 personell mit Amtstierärztinnen/ Amtstierärzten verstärkt. Die Anzahl der Kontrollen ist damit gestiegen und erfordert eine verwaltungsmäßige Abarbeitung. Zudem bedarf es als Ergebnis der Auswertung der Vor-Ort-Kontrollen einer verstärkten Aktualisierung der Betriebs- und Tierbestandsdaten. Die Anzahl der ordnungsrechtlichen und ggf. der Rechtsbehelfsverfahren wird ebenfalls zunehmen. Der zusätzliche Personalbedarf im Verwaltungsbereich wurde aus organisatorischer Sicht geprüft und wird befürwortet, auch um zu gewährleiten, dass die verbraucherschutzrechtlich und tierschutzrechtlich getroffenen Feststellungen verwaltungsmäßig abgearbeitet werden können. Es handelt sich um einen dauerhaften Bedarf.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

128.400 € p.A.

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 1223

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

           Ziel 3 der strategischen Ziele vom 26.09.2019

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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