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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2019/256

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der OVG-Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stellen 0.12220.0062, 0.12220.0063, 0.12220.0064, 0.12220.0065 in den Stellenplan 2020.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zusammenfassung:

Zur Durchführung der gesetzlichen Vorgabe des regulierten Führerscheinumtausches werden im Fachdienst 36.00 – Fahrschulen/Fahrerlaubnisse 3,00 VZStellen in den Stellenplan 2020 aufgenommen.

 

Sachverhalt:

 

FB II – 36.00

 

Teilplan 36.00 – 1222

FD 36.00 – Verkehrsordnung, Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrschulen/Fahrerlaubnisse

Stellen-
plan-Nr.

Bezeichnung

Anzahl

Bewer-tung

Kosten
p. a.

Refinan-zierung

Befris-tung

0.12220.0062

0.12220.0063

0.12220.0064

0.12220.0065

 

Verwaltungsangestellte

Verwaltungsbeamter/in

2,50

VZS

0,50

VZS

E7

 

A8

131.500

Zum Teil über Gebühreneinnahmen

nein

 

 

Erläuterungen:

Die 3. EU-Führerschein-Richtlinie (2006/126/EG) vom 20.Dezember 2006 führte das neue einheitliche europäische Führerscheinmuster und eine Gültigkeitsdauer für neue Führerscheine ein.

Von den EU-Mitgliedstaaten ist sicherzustellen, dass bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder im Umlauf befindlichen Führerscheine die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen, d.h. alle Papierführerscheine (grau, rosa) und alle unbefristeten EU-Kartenführerscheine müssen in -auf 15 Jahre- befristete EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden. 

Die effektive Umsetzung des europäischen Rechts verlangt damit vorgezogen eine gesetzliche Regelung für die vor dem 19. Januar 2013 ausgegebenen Alt-Führerscheine. Mit Inkrafttreten der 13. ÄnderungsVO zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 19.03.2019 liegt nunmehr die gesetzliche Regelung für den „regulierten Umtausch“ vor: § 24 a FeV i. V. m. Anlage 8e zur FeV.

 

      Bis 19.01.25 stufenweise Umtausch aller Papierführerscheine

      Bis 19.01.33 stufenweise Umtausch aller unbefristeten Kartenführerscheine

      Ab 19.01.28 Verlängerung der auf 15 Jahre befristeten Führerscheine

 

Nach Vorgabe des Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, dass 70% der Einwohner zu betreuende Fahrerlaubnisinhaber sind, werden für den  Kreis Segeberg bis zum 19.01.2033 ca. 192.500 Anträge auf Umstellung der Fahrerlaubnis in EU-FE erwartet; bei linearem Verlauf jährlich ca. 14.000 Anträge (192.500 FE  :  13 Jahre  (2020 – 2032) = 14.808 FE).

 

Die Umtauschfrist von Papierführerscheinen, die bis zum 31.12.1999 ausgestellt wurden, richtet sich nach dem Geburtsdatum des Fahrerlaubnisinhabers:

 

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein

umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953-1958

19.01.2022

1959-1964

19.01.2023

1965-1970

19.01.2024

1971 oder später 

19.01.2025

 

Ab 1. Januar 1999 wurden Kartenführerscheine (KFS) ausgestellt.

Hat ein Fahrerlaubnisinhaber bereits einen KFS, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde (= unbefristeter KFS, auf der Vorderseite unter Ziffer 4b ist kein Datum eingetragen), ist das Ausstellungsdatum des KFS (Ziffer 4a auf der Vorderseite des KFS) für die Umtauschfrist maßgeblich:

 

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein

umgetauscht sein muss

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033

 

Ab dem 19.01.2028 kommt hinzu, dass die Gültigkeit der -auf 15 Jahre befristeten- Kartenführerscheine, die seit dem 19.01.2013 ausgestellt werden, abläuft und entsprechend neue Führerscheindokumente zu beantragen sind.

 

Darüber hinaus sind für verzogene Fahrerlaubnis-Erwerber Karteikarten-abschriften aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister auszustellen, damit der Pflichtumtausch am aktuellen Wohnort durchgeführt werden kann.

 

Allein bei der Gegenüberstellung der Anzahl der bisherigen Anträge  im Vergleich mit den zu erwartenden Anträgen zeichnet sich ein deutlicher Personalbedarf ab:

 

Umstellung deutscher Alt-FE in EU-FE  in 2017:        1.605

Umstellung deutscher Alt-FE in EU-FE  in 2018:        1.643

Zukünftige jährliche Umstellungen in befr. KFS:      14.808

 

Bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 30 min pro Antrag bearbeitet eine Vollzeitkraft (1600 Stunden) jährlich ca. 3200 Anträge.  

Folglich sind zunächst mindestens 3,0 zusätzliche Vollzeitstellen erforderlich.

Da bis zum 19.01.2022 der Pflichtumtausch für Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953 – 1958 durchzuführen ist, muss das entsprechende Personal bereits in 2020 eingeworben und eingearbeitet werden, um den Pflichtumtausch in den Jahren 2020 und 2021 bewältigen zu können. Außerdem ist seit Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung zum stufenweisen Pflichtumtausch am 19.03.2019 ein Anstieg der Antragszahlen zu verzeichnen (2- bis 3-fach).

Der Stellenmehrbedarf kann auch nicht durch den Wegfall anderer Aufgaben kompensiert werden, da auch diese gesetzlich vorgegeben sind.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

131.500 € p. a.

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 1222

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

X

Nein

 

 

Ja

 

 

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