Staatsangehörigkeitsausweis
Nr. 99099008037000Leistungsbeschreibung
Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird - verbindlich für alle Behörden - durch einen Staatsangehörigkeitsausweis bzw. eine Negativbescheinigung nachgewiesen. Diese werden im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt.
Rechtsgrundlage
§ 30 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 30 Abs. 3 S. 1 (StAG)
Gebühren
- Gebühr: 51,00 Euro