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Staatsangehörigkeitsausweis

Nr. 99099008037000

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Leistungsbeschreibung

Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird - verbindlich für alle Behörden - durch einen Staatsangehörigkeitsausweis bzw. eine Negativbescheinigung nachgewiesen. Diese werden im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt.

Rechtsgrundlage

§ 30 Abs. 1 Satz 1  i. V. m. § 30 Abs. 3 S. 1 (StAG)

Gebühren

  • Gebühr: 51,00 Euro