Dichtheitsprüfung privater AbwasserleitungenAbgabe Ihrer Unterlagen: Alle Anlieger*innen in Wasserschutzgebieten im Stadtgebiet Norderstedt müssen uns Ihre Dichtheitsbescheinigung für private Abwasserleitungen (Schmutzwasser) zusenden. Aktuell soll die Dichtheit der privaten Abwasserleitungen im Stadtgebiet Norderstedt überprüft werden: Wir benötigen Ihre Bescheinigung der Dichtheit. Schicken uns bitte einen Lageplan der Abwasserleitungen und Schächte. In der Regel handelt es sich in Summe um zwei Seiten. Der komplette Bericht oder Videoaufzeichnungen werden nicht benötigt. Schicken Sie Ihre Unterlagen bitte
Musterformulare:
Dichtheit privater Abwasserleitungen: Bescheinigung (Muster) »
Dichtheit privater Abwasserleitungen: Bestandsplan (Muster) »
HintergrundinformationenAlle Grundstücks- oder Hauseigentümer*innen müssen die Dichtheit ihrer Schmutzwasserleitungen und Schächte nachweisen. Schadhafte und undichte Schmutzwasserleitungen können Boden und Grundwasser verunreinigen und unter Umständen auch die Trinkwasserqualität verschlechtern. Umgekehrt kann auch in das Entwässerungssystem eindringendes Grundwasser und Regenwasser, vor allem bei Starkregen, die Leistungsfähigkeit der Kanäle und Kläranlagen stark beeinträchtigen. Die betroffenen Anlieger*innen (nur Anlieger*innen in Wasserschutzgebieten) wurden oder werden in einem Schreiben dazu aufgefordert, die entsprechenden Unterlagen bei der Behörde vorzulegen. Dies sind eine Bescheinigung und ein Lageplan. Es wird nach wie vor gebietsweise vorgegangen, um den Andrang auf die Fachfirmen etwas zu einzudämmen. Falls Sie noch nicht angeschrieben worden sind, nutzen Sie bitte die Zeit, um eine Fachfirma zu finden. Aufgrund der hohen Nachfrage sind die prüfenden Firmen stark ausgelastet. Prüfungstermine werden zum Teil erst im kommenden Jahr vergeben. Fragen und Antworten zu Fachbetrieben und Verfahren: Wie komme ich an die Nachweise und welche Fachbetriebe gibt es?Die Nachweise werden durch Fachbetriebe (z.B. Rohr- und Kanalbau, Tiefbau usw.) entsprechend der Vorgaben des technischen Regelwerkes, der DIN 1986 Teil 30 („Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Instandhaltung“), ausgestellt. Übersichten zertifizierter Betriebe:
Wie wird geprüft?
Was passiert, wenn Undichtigkeiten festgestellt werden?Werden im Rahmen der Prüfung Undichtigkeiten festgestellt, sind diese zu sanieren. Welche Fristen muss ich einhalten?Zur Durchführung der nach DIN 1986 Teil 30 erforderlichen Nachweise wurden in Schleswig-Holstein folgende Fristen festgelegt:
Karte mit den ausgewiesenen WasserschutzgebietenInteressante Links: |
15.03.2021 |