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Pflege und Betreuung

Letzte Meldung

Fachbereich "Soziales, Arbeit und Gesundheit" am 10. Juli vormittags nicht erreichbar

Kreis Segeberg. Aufgrund einer internen Veranstaltung ist der Fachbereich III "Soziales, Arbeit und Gesundheit" am Donnerstagvormittag, 10. Juli, mit all seinen Fachdiensten nicht erreichbar. Dazu gehören die Soziale Sicherung, die Betreuungsbehörde, der Erwachsenen-Sozialdienst, die Eingliederungshilfe für Erwachsene, die Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration sowie die Fachdienste Gesundheit und Sozialpsychiatrie und Gesundheitsförderung.

Die Telefone sind vormittags nicht besetzt. Das Krisentelefon des Fachdienstes Sozialpsychiatrie ist davon nicht berührt. Am Nachmittag sind die Mitarbeiter*innen wie gewohnt wieder erreichbar.

30.04.2025: Inklusives Picknick am See am 11. Mai

Jährlich am 5. Mai findet der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung statt. Seit Jahrzehnten unterstützt die Aktion Mensch Veranstaltungen und Aktionen rund um diesen Tag. In diesem Jahr findet der Aktionszeitraum zum Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung vom 26.04. – 11.05.25 statt.

Im Rahmen dessen, findet auch an der Bad Segeberger Seepromenade zum wiederholten Mal am 11. Mai 2025 von 14:00 bis 17:00 Uhr das "Inklusive Picknick am See" statt.

Die Veranstaltung führt Menschen mit und ohne Behinderung zusammen, um für Verständnis, Füreinander und für den Abbau von Barrieren zu werben.

Inklusion darf kein Luxus- oder Nischenthema werden.

Deshalb soll am 11. Mai ein starkes Zeichen gesetzt werden: Gemeinsam für mehr Miteinander, Teilhabe und gegen Ausgrenzung.

Die auf der Seepromenade aufgebauten Tische und Bänke sowie die vielfältigen Angebote werden von den Kooperationspartnern des Picknicks am See begleitet. Angeboten werden viele Aktivitäten für alle Altersgruppen am und auf dem Wasser: Es gibt Live-Musik und verschiedene Imbissangebote sowie Informationen rund um das Thema Inklusion.

Ein absolutes Highlight sind die Inklusiven Stand-Up-Paddling-Touren entlang der Seepromenade.

Gäste können gerne Ihren Picknickkorb und eine Picknickdecke mitbringen.

  • Datum: 30.04.2025

    Picknick am See 2025

    © Lebenshilfe Bad Segeberg

28.03.2025: Betreuungsbehörde: Sprechstunde ohne Termin in Kaltenkirchen

Kreis Segeberg. Die Betreuungsbehörde des Kreises Segeberg erweitert ihr Beratungsangebot der offenen Sprechstunden. Im Haus der sozialen Beratung in Kaltenkirchen gibt es ab April jeden ersten Mittwoch im Monat von 15 bis 17 eine offene Sprechstunde. Das bedeutet, dass Bürger*innen während der Sprechzeiten ohne Termin an den Standorten in Bad Bramstedt, Norderstedt und nun auch wieder in Kaltenkirchen vorbeikommen können, um sich zu den Themen rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmachten beraten oder Vollmachten öffentlich beglaubigen zu lassen.

Die Sprechstunden finden wie folgt statt:

  • Bad Bramstedt: jeden ersten Donnerstag im Monat von 15 bis 17 Uhr beim Betreuungsverein im Kreis Segeberg, Schlüskamp 32a. Der Betreuungsverein berät ebenfalls zu den genannten Themen und zur Betreuungsführung und ist telefonisch erreichbar unter der Nummer 04192 816 23 50.
  •  Kaltenkirchen: jeden ersten Mittwoch im Monat von 15 bis 17 Uhr im Haus der sozialen Beratung, Flottkamp 13. Der erste Termin ist somit am 2. April.
  •  Norderstedt: immer donnerstags von 15 bis 17 Uhr in der Beratungs- und Untersuchungsstelle, Ochsenzollerstraße 142a, erstes Obergeschoss.

Nach wie vor ist es auch möglich, telefonisch einen Termin zu vereinbaren unter 04551 951 8750.

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Rechtliche Betreuung

Das Betreuungsrecht regelt die Betreuung (rechtliche Vertretung) für Personen, die ihre Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst besorgen können.

Das Amtsgericht stellt diesen Personen einen rechtlichen Betreuer zur Seite, sofern die rechtliche Vertretung nicht bereits durch eine Vollmacht geregelt ist.

Aufgaben der Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde nimmt Aufgaben nach dem Betreuungsrecht wahr.

Diese Aufgaben sind:

  • Information und Beratung über rechtliche Betreuung und gerichtliches Betreuungsverfahren.
  • Beratung und Unterstützung für Betreute und Betreuer*innen, Vollmachtgeber*innen und Bevollmächtigte.
  • Ermittlung, Einschätzung und Darstellung des rechtlichen Betreuungsbedarfs im gerichtlichen Betreuungsverfahren für das Betreuungsgericht.
  • Eignungsbeurteilung von ehrenamtlichen Betreuern*innen und Berufsbetreuern*innen, Auswahl und Vorschlag geeigneter Betreuer*innen an das Betreuungsgericht.
  • Anregung und Förderung der Tätigkeiten einzelner Personen sowie gemeinnütziger und freier Organisationen im Betreuungswesen.
  • Aufklärung, Beratung und Information über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
  • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vollmachten und Betreuungsverfügungen.

Vorsorgliche Vollmachten

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können.

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger regeln ihre rechtliche Vertretung für den Notfall bereits in gesunden Tagen, indem sie einer Person ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen.
Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch das Amtsgericht ist nicht erforderlich, soweit eine ausreichende Vollmacht besteht.

Ehrenamtliche Betreuung

Möchten Sie etwas Sinnvolles für einen hilfsbedürftigen Menschen tun?

Steht für Sie der einzelne Mensch im Mittelpunkt?

Erreichbarkeiten und Kontakt

Die Öffnungszeiten der Betreuungsbehörde sind:

Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung.

Für Terminabsprachen können Sie sich gern unter der Telefonnummer +49 4551-951 8750

oder per E-Mail an uns wenden.

Sie erhalten dort den Kontakt zum/zur für Sie zuständigen Mitarbeiter*in.

Wir bieten auch Sprechstunden in Norderstedt, Kaltenkirchen und Bad Bramstedt an.

Ort und Zeit können unter der oben genannten Telefonnummer oder auch per E-Mail erfragt werden.

Ansprechpartner*innen

Leitung


Rechtliche Betreuung

Aufgaben der Betreuungsbehörde

Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung

Wichtige Dokumente und Formulare

Pflege

Die Stärkung der pflegerischen Versorgung in Deutschland ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Für eine zukunftsgerichtete Pflege müssen wir mehr tun.

Der Fachkräftemangel belastet die Branche bereits seit Jahren. Durch die Corona-Pandemie wurde zusätzlich deutlich, wie hoch die Auslastung des Pflegepersonals ist.

Als Kreis Segeberg wollen wir gemeinsam mit Ihnen und allen Partner*innen im Pflegesektor einen politischen Prozess anstoßen, um Pflege zu verbessern und Mitarbeiter*innen zu gewinnen.

Wichtige Beratungsstellen im Kreis

Der Pflegestützpunkt hilft dabei, möglichst lange im eigenen Zuhause verbleiben zu können und berät Sie in allen Fragen zum Thema "Pflege". Der Pflegestützpunkt ist eine Einrichtung des Landes Schleswig-Holstein, der Pflegekassen und des Kreises Segeberg.

Wichtige Dokumente und Formulare

Wohnpflegeaufsicht

Im Rahmen der Wohnpflegeaufsicht werden die Pflegeeinrichtungen und stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im gesamten Kreisgebiet beraten und regelmäßig kontrolliert.

Meldungen über Heime

Momentan gibt es keine aktuellen Meldungen.

Berichte

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Das neue Betreuungsrecht 2023: Gemeinsam auf meinem Weg

Datum: 11.01.2023

Neues Betreuungsrecht 2023: Mehr Selbstbestimmung und Mitsprache, bessere Qualität und Aufsicht

Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung die eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht (mehr) selbst erledigen können und keine oder keine ausreichende Vorsorgevollmacht erteilt haben, können Sie darauf angewiesen sein, dass das Gericht einen rechtlichen Betreuer*in zu Ihrer Unterstützung bestellt. Das ab 1. Januar 2023 geltende reformierte Betreuungsrecht sichert Ihre größtmögliche Selbstbestimmung und stellt Ihre Wünsche in den Mittelpunkt aller Entscheidungen, die ein*e Betreuer*in im Rahmen des gerichtlich bestimmten Aufgabenkreises trifft und umsetzt.


Auf der Seite des Bundesjustizministeriums finden Sie folgende Informationen:

  • Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur rechtlichen Betreuung.
  • Überblick der Verbesserungen des neuen Betreuungsrechts ab 1. Januar 2023.
  • Umfangreiches Informationsmaterial zum Herunterladen.
  • Informationen über das aktuelle Gesetzgebungsverfahren.

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