Wunschkennzeichen
Reservierung von Wunschkennzeichen
Internet-Reservierung
Sie erreichen die Zulassungsbehörde telefonisch unter 04551/951-0 (Zentrale) während der Öffnungszeiten.
Telefon: +49 4551-951 9e)
Fax: +49 4551-951 9503
E-Mail: zulassung@segeberg.de
Internet: www.segeberg.de
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Hinweise zur Reservierung und Zuteilung von Kennzeichen:
Dauer der Reservierung: Das Kennzeichen bleibt 28 Tage für Sie reserviert. Die Reservierung erlischt automatisch nach Ablauf dieser Frist. Sie haben die Möglichkeit, die Dauer der Reservierung telefonisch bei der Zulassungsbehörde bis auf 6 Monate zu verlängern.
Gebühren: Die Gebühr für die Reservierung beträgt 12,80 Euro und ist bei der Zuteilung des Kennzeichens zu entrichten. Sie setzt sich zusammen aus 10,20 Euro (Wunschkennzeichen) + 2,60 Euro (Vorwegreservierung) und ergibt sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Größe der Kennzeichen: Beachten Sie bitte, dass die Größe des Kennzeichens von der Anzahl der Buchstaben und Zahlen abhängig ist. Für PKW, LKW und Anhänger stehen 5- bis 8-stellige Buchstaben-/ Zahlenkombinationen zur Verfügung. Für Krafträder stehen 5- bis 7-stellige Buchstaben-/Zahlenkombinationen zur Verfügung.
Kraftradkennzeichen können für Krafträder und Leichtkrafträder ausgegeben werden. Informationen zur Kennzeichengröße
Saison-, Oldtimerkennzeichen (H) und Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen (E): Beachten Sie bitte auch, dass die Merkmale für Oldtimerkennzeichen (H) oder die mögliche Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen (E) und auch die Angabe eines Saisonzeitraumes jeweils eine Stelle auf dem Kennzeichen einnehmen und dadurch die Kennzeichengröße und mögliche Zahlen/Buchstabenkombina-tionen beeinflussen . Mehr als 8 Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig, d.h. z.B. SE A1000 + Saisonzeitraum oder Merkmal „H“ oder „E“ = zulässig (acht Stellen) jedoch SE AA 1000 + Saisonzeitraum oder Merkmal „H“ oder „E“ = unzulässig (acht Stellen überschritten).
Wechselkennzeichen: Seit 01.07.2012 ist in Deutschland die Zuteilung eines Wechsenkennzeichens möglich. Informationen zum Wechselkennzeichen
Kurze Kombinationen: ( 1 Buchstabe mit 1 Zahl) sind nur für KFZ mit beschränkter (bauartbedingter) Fläche für die Anbringung des Kennzeichens bestimmt. Informationen zur Kennzeichengröße
Ausschluss von Reservierungen: Umlaute sowie Kombinationen wie HJ, KZ, NS, SA, SS, D sind nicht zulässig.
Angebote gewerblicher Anbieter: Beachten Sie, dass die Reservierung von Kennzeichen auch über gewerbliche Internetseiten angeboten wird. Auf die Angebote dieser Internetseiten hat der Kreis Segeberg keinen Einfluss. Prüfen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, ob dort zusätzliche Kosten für Dienstleistungen entstehen.
Nützliche Formulare:
- Vollmacht zur Zulassung (mit SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer)
- Einverständniserklärung gesetzlicher Vertreter (z.B. bei Zulassung auf Minderjährige)
- Merkblatt zur Zulassung von Fahrzeugen
- Gebührenübersicht - KFZ-Zulassung
Weiter Formulare finden Sie im Formularpool unter "K" wie KFZ.