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Wunschkennzeichen

Sie haben die Möglichkeit, bei uns ein Kennzeichen online zu reservieren.

Für die Reservierung eines Wunschkennzeichens fällt eine Gebühr in Höhe von 12,80 EUR an, die erst bei der Zulassung des Fahrzeuges - nicht vorher - zu zahlen ist.

Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens besteht nicht. Bitte lassen Sie sich die Kennzeichen erst nach Beantragung der Zulassung beziehungsweise Umschreibung anfertigen.

Damit der Zulassung mit Ihrem Wunschkennzeichen nichts im Wege steht, beachten Sie bitte unbedingt die aufgeführten Hinweise zur Reservierung und Zuteilung von Kennzeichen.


Wichtige Hinweise zu Gebühren, Größe und mehr...

Dauer der Reservierung

Das Kennzeichen bleibt 28 Tage für Sie reserviert. Die Reservierung erlischt automatisch nach Ablauf dieser Frist. Sie haben die Möglichkeit, die Dauer der Reservierung telefonisch bei der Zulassungsbehörde bis auf 6 Monate zu verlängern.

Gebühren

Die Gebühr für die Reservierung beträgt 12,80 Euro und ist bei der Zuteilung des Kennzeichens zu entrichten. Sie setzt sich zusammen aus 10,20 Euro (Wunschkennzeichen) + 2,60 Euro (Vorwegreservierung) und ergibt sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Größe der Kennzeichen

Beachten Sie bitte, dass die Größe des Kennzeichens von der Anzahl der Buchstaben und Zahlen abhängig ist. Für PKW, LKW und Anhänger stehen 5- bis 8-stellige Buchstaben-/ Zahlenkombinationen zur Verfügung. Für Krafträder stehen 5- bis 7-stellige Buchstaben-/Zahlenkombinationen zur Verfügung.

Kraftradkennzeichen können für Krafträder und Leichtkrafträder ausgegeben werden.

Saison-, Oldtimerkennzeichen (H) und Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen (E)

Beachten Sie bitte auch, dass die Merkmale für Oldtimerkennzeichen (H) oder die mögliche Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen (E) und auch die Angabe eines Saisonzeitraumes jeweils eine Stelle auf dem Kennzeichen einnehmen und dadurch die Kennzeichengröße und mögliche Zahlen- und Buchstabenkombinationen beeinflussen. Mehr als 8 Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig, d.h. z.B. SE A1000 + Saisonzeitraum oder Merkmal „H“ oder „E“ = zulässig (acht Stellen) jedoch SE AA 1000 + Saisonzeitraum oder Merkmal „H“ oder „E“ = unzulässig (acht Stellen überschritten).

Wechselkennzeichen

Seit 01.07.2012 ist in Deutschland die Zuteilung eines Wechsenkennzeichens möglich.

Kurze Kombinationen

1 Buchstabe mit 1 Zahl sind nur für KFZ mit beschränkter (bauartbedingter) Fläche für die Anbringung des Kennzeichens bestimmt.

Ausschluss von Reservierungen

Umlaute sowie Kombinationen wie HJ, KZ, NS, SA, SS, D sind nicht zulässig.

Angebote gewerblicher Anbieter

Beachten Sie, dass die Reservierung von Kennzeichen auch über gewerbliche Internetseiten angeboten wird. Auf die Angebote dieser Internetseiten hat der Kreis Segeberg keinen Einfluss. Prüfen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, ob dort zusätzliche Kosten für Dienstleistungen entstehen.

Nützliche Formulare

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