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Gutachterausschuss

Letzte Meldung

03.08.2023: Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses

Bekanntmachung gemäß § 141 Abs. 4 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)

Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses:

03.08.2023: Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses

Bekanntmachung gemäß § 141 Abs. 4 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)

Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses:


27.07.2022: Neue Online-Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Bei berechtigtem Interesse können Sie mit dem Online-Assistenten eine schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis zu einem Grundstück beantragen (§ 80 Absatz 5 Landesbauordnung Schleswig-Holstein 2009).

Online-Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

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Überblick

Der Gutachterausschuss erstellt transparente und nachvollziehbare Abbildungen der Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt im Kreisgebiet.

Er erfasst für den Grundstücksmarkt die erforderlichen Daten und erstellt Wertgutachten und Entwicklungsprognosen. Er bearbeitet zügig Ihre Anfragen rund um die Grundstückswertermittlung.


Stichworte:

  • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
  • Grundstücksbewertung
  • Grundstücksmarktbericht
  • Gutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Gutachterausschuss für Grundstücksbewertung im Kreis Segeberg
  • Liegenschaftszinssätze
  • Marktanpassungsfaktoren
  • Sachwertfaktoren
  • Stellungnahmen zu Anfragen der Grundstücksbewertung
  • Verkehrswertgutachten

Die komplette Bodenrichtwertübersicht kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Außenstelle der Kreisverwaltung Segeberg, Rosenstraße 28a in Bad Segeberg, während der Dienstzeiten oder weiter unten eingesehen werden.

Telefonische Auskünfte gibt es unter +49 4551-951 9526 und +49 4551-951 9582. Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte oder die Abgabe von Bodenrichtwertübersichten sind gebührenpflichtig.