Inhalt

Naturschutz

Letzte Meldung

29.02.2024: Zweiter Naturschutzbrief der unteren Naturschutzbehörde (Februar)

Liebe Leser*innen,

nachdem wir im 1. Naturschutzbrief Ihrer unteren Naturschutzbehörde (UNB) herausgearbeitet hatten, dass wir alle es in der Hand haben, unsere kleineren oder größeren Beiträge zur Abwendung der Klima- sowie der Biodiversitätskrise zu leisten, möchte meine Kollegin Bianca Unglaub im Folgenden darüber informieren, was Biodiversität eigentlich ist und inwieweit die Krise, in der sich dieselbe befindet, uns als Menschheit etwas angeht.

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre.

Ralf Borchers, UNB Segeberg


"Biodi-Wer-Wie-Was?": Das österreichische Bundesforschungszentrum für Wald hat im Jahr 2021 unter diesem Titel eine Podcast-Reihe veröffentlicht, die Kindern und Jugendlichen das komplexe Thema Biodiversität näherbringen möchte. Ich finde den Titel äußerst gelungen, da meiner Erfahrung nach auch viele Erwachsene den Begriff Biodiversität als sehr sperrig empfinden und nur eine ungefähre Vorstellung davon haben, was sich alles dahinter verbirgt.

Dabei befinden wir uns mitten in einer Biodiversitätskrise, die nach Meinung vieler Expert*innen das langfristige Überleben der Menschheit mindestens genauso sehr bedroht wie die Klimakrise. Doch obwohl diese beiden Bedrohungen untrennbar miteinander verbunden sind und sich sogar gegenseitig befeuern, steht die Biodiversitätskrise oft im Schatten der Klimakrise. Daher halte ich es für sehr wichtig, das Thema Biodiversität noch weiter ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Denn nur was man kennt, weiß man zu schätzen und zu bewahren.

Biodiversität ist ein recht junger Begriff, der ursprünglich aus der naturwissenschaftlichen Forschung stammt. In den 1980er Jahren häuften sich Berichte von Wissenschaftler*innen, die aufzeigten, dass weltweit ein massives und besorgniserregendes Artensterben eingesetzt hat. 1986 wurde dann in den USA ein wissenschaftlicher Kongress unter dem Titel National Forum on BioDiversity (deutsch: Nationales Biodiversitätsforum) ausgerichtet. Dabei sollte die verkürzte Form BioDiversity (anstatt biological diversity) als Schlagwort dienen, um eine breite Öffentlichkeit auf den dramatischen Rückgang der biologischen Vielfalt als zentrales Problem der Menschheit aufmerksam zu machen und zeitgleich die politische Forderung nach ihrem Erhalt zu begründen. Der herausragende amerikanische Biologe Edward O. Wilson (geboren 1929, gestorben 2021) veröffentlichte die Tagungsbeiträge 1988 in dem Buch "BIODIVERSITY"und trug damit wesentlich zur weiteren Verbreitung dieses Begriffs bei.

Mit der vielschichtigen Bezeichnung Biodiversität oder auch biologische Vielfalt ist im Grunde die Vielfalt allen Lebens auf der Erde gemeint. Der Begriff umfasst dabei drei Ebenen, die eng miteinander verzahnt sind:

1) die genetische Vielfalt innerhalb der Arten,

2) die Artenvielfalt und

3) die Vielfalt der Ökosysteme.

Mit genetischer Vielfalt ist gemeint, dass sich die einzelnen Individuen einer Art alle in ihren Erbanlagen und somit auch in bestimmten Merkmalen, Eigenschaften oder Fähigkeiten voneinander unterscheiden. Je nach genetischer Ausstattung können sich einige Individuen besser an sich verändernde Lebensraumbedingungen oder Umwelteinflüsse anpassen oder haben eine höhere Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten oder Schädlinge als andere Individuen derselben Art. Die genetische Vielfalt kann daher als Rohstoff der Evolution betrachtet werden: Je größer die genetische Vielfalt ist, desto höher ist die Chance, dass sich innerhalb einer Population oder einer Art Individuen finden, die sich an neue Bedingungen anpassen können. Und diese Anpassungsfähigkeit ist die Grundvoraussetzung für das langfristige Überleben einer Art. Aber auch für die Züchtung von leistungs- und anpassungsfähigeren Pflanzensorten und Tierrassen ist eine hohe genetische Vielfalt von entscheidender Bedeutung.

Die Artenvielfalt ist ein Maß für die Vielfalt an Pflanzen, Tieren, Pilzen und Mikroorganismen in einem Lebensraum. Weltweit sind rund 1,8 Millionen verschiedene Arten beschrieben, doch unzählige weitere sind noch immer unbekannt. Die Schätzungen zur globalen Artenvielfalt gehen weit auseinander. Expert*innen gehen aber von mehreren Millionen Arten weltweit aus. Dabei hat jede einzelne Art ihre Funktion und ihre Bedeutung im Ökosystem und trägt dazu bei, das biologische Gleichgewicht aufrecht zu erhalten. Das Verschwinden von einzelnen Arten kann ganze Ökosysteme in Gefahr bringen.

Ein Ökosystem besteht aus einem Lebensraum (Biotop) und allen darin vorkommenden Lebewesen sowie den Beziehungen, die diese untereinander haben (Biozönose). Denn alle Lebewesen in einem Ökosystem sind auf vielfältige Weise miteinander verbunden und voneinander abhängig. Jeder Lebensraum, egal ob Wald, Wiese, Hecke oder See, beherbergt verschiedene Tier- und Pflanzenarten, die oftmals nur unter ganz speziellen Bedingungen leben können. Intakte und funktionsfähige Ökosysteme bieten aber nicht nur Lebensraum für Arten, sondern übernehmen auch zahlreiche Aufgaben (sogenannte Ökosystemleistungen), die für uns Menschen zum Teil lebensnotwendig sind. Sie liefern uns Nahrungsmittel, Baumaterialien, Energiequellen, Wirkstoffe für Arzneimittel und vieles mehr. Sie filtern unser Wasser, sorgen für saubere Luft und fruchtbare Böden und bieten uns Orte der Erholung. Einige Ökosysteme gewähren einen natürlichen Schutz gegen die Folgen des Klimawandels: Intakte Auen helfen zum Beispiel beim Schutz vor Überschwemmungen, indem sie bei Hochwasser wie ein Schwamm große Mengen an Wasser aufnehmen. Intakte Moore und Wälder sind in der Lage, große Mengen des Treibhausgases Kohlendioxidzu speichern, wodurch sie zu einem natürlichen Klimaschutz beitragen. Doch diese sogenannten CO2-Senken setzen gebundene Treibhausgase auch wieder frei, wenn sie geschädigt werden. Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität, von der genetischen Vielfalt über die Artenvielfalt bis hin zur Vielfalt der Ökosysteme, sind daher entscheidend für das Wohlergehen heutiger und zukünftiger Generationen.

Doch die Biodiversität ist stark bedroht: Der Verlust von Lebensräumen und Arten hat sich in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch beschleunigt und Ausmaße erreicht, die es in der Geschichte der Menschheit nie zuvor gegeben hat. Der Weltbiodiversitätsrat (IPBES) hat 2019 eine umfassende Studie zum Zustand unserer Ökosysteme und der globalen Artenvielfalt veröffentlicht. Aus dieser geht hervor, dass 75 Prozent der Land- und 66 Prozent der Meeresoberfläche durch menschliche Eingriffe verändert worden sind. So schreitet beispielsweise der globale Waldverlust immer weiter voran, um Flächen für Viehzucht oder Plantagen zu schaffen, Bodenschätze abzubauen oder auch zur Holzgewinnung. Die Korallenriffe sind durch Erwärmung und Versauerung der Ozeane, aber auch durch Umweltverschmutzung und Überfischung akut gefährdet. Weltweit gelten etwa eine Million Arten als vom Aussterben bedroht und verschwinden in einem noch nie dagewesenen Tempo. Und mit jeder Art gehen auch genetische Ressourcen und Nutzungsmöglichkeiten verloren – darunter auch solche, die noch gar nicht erforscht sind.

Wissenschaftler*innen mahnen bereits seit Jahren, dass wir uns am Anfang des sechsten Massensterbens befinden. In der Erdgeschichte musste sich das Leben bereits fünf Mal von katastrophalen Rückschlägen erholen, bei denen ein Großteil der Arten ausstarb. Das bisher letzte und bekannteste fand vor etwa 66 Millionen Jahren statt und führte unter anderem dazu, dass die Dinosaurier von der Erde verschwanden. Doch während diese fünf Ereignisse durch Phänomene wie abrupte Klimawechsel, Vulkanismus oder Meteoriteneinschlag verursacht worden waren, ist der momentan zu beobachtende dramatische Rückgang der biologischen Vielfalt in erster Linie auf menschliches Handeln zurückzuführen. Als Hauptursachen gelten die anhaltende Zerstörung und Zerschneidung von Lebensräumen, die übermäßige Nutzung der natürlichen Ressourcen, die Verschmutzung der Umwelt, die Verdrängung heimischer Arten durch gebietsfremde, invasive Arten sowie zunehmend der menschengemachte Klimawandel.

Doch es gibt auch eine gute Nachricht: Noch haben wir es in der Hand, den fortschreitenden Verlust der Biodiversität einzudämmen. Und jede*r von uns kann etwas dazu beitragen. Wie das funktioniert und was wir alle dazu beitragen können, wird immer wieder Thema in den Naturschutzbriefen werden.

Bis dahin wünsche ich Ihnen alles Gute.

Bianca Unglaub, UNB Segeberg

22.01.2024: Erster Naturschutzbrief der unteren Naturschutzbehörde (Januar)

Liebe Leser*innen,

vor Ihnen sehen Sie den 1. Naturschutzbrief der unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Segeberg. Künftig möchten wir Sie an dieser Stelle regelmäßig über naturschutzfachliche Themen informieren. Viel Spaß dabei!

"Enkeltauglich": Unter dieser Überschrift hatte ein Mitglied einer Stormarner Wählergemeinschaft im Oktober vergangenen Jahres einen Artikel in einem Stormarner Wochenblatt veröffentlicht. Doch letztlich ist es egal, von wem dieser Bericht stammt und wo er erschienen ist, da der Autor Anspruch auf globale Gültigkeit erhob.

Er führte aus, dass der Begriff "Enkeltauglichkeit" darauf abziele uns bewusst zu machen, welche Zukunft wir den Nachfolgegenerationen hinterlassen wollen.

Er warf dann ein paar ziemlich provokante und populistische Fragen auf, die mir zeigten, dass er den Kern des Begriffs letztlich nicht für sich erschließen konnte. Unter anderem gehört der Autor zu jenen, für die der vom Menschen verursachte Klimawandel kein Thema ist: "Natürlich wandelt sich das Klima, das hat es immer gemacht (…). Möglicherweise gibt es zukünftig vermehrt extreme Wettersituationen, auf die wir vorbereitet sein müssen. Das ist ein Thema für die Kommunalpolitik." So einfach ist das dann ja aber nicht, wie uns Schleswig-Holsteinern die Ostsee-Sturmflut dieses Jahr vom 20. auf den 21. Oktober deutlich vor Augen führte.

Natürlich muss sich auch die Kommunalpolitik mit Klimafolgenanpassung befassen; aber damit reagiert sie nur auf Symptome und ändert nichts an den Ursachen. Und an die Ursachen muss man heran, wenn unser Planet enkeltauglich sein soll. Dass der Klimawandel menschgemacht ist, bestreitet in der seriösen Wissenschaft niemand mehr und diese Tatsache stellt auch niemand mehr ernsthaft in Frage, der sich nicht notorisch selbst belügt (oder alternative Fakten präferiert).

Weniger bekannt ist der dramatische Verlust an Tier- und Pflanzenarten – "Biodiversitätskrise" ist hier das Stichwort. Und auch wenn sich dieser Verlust an Biodiversität für die meisten Mitbürger*innen vor allem darin zeigt, dass sie im Sommer selbst nach längeren Autofahrten nicht mehr Windschutzscheibe und Scheinwerfer von Insektenleichen säubern müssen, ist das Problem doch deutlich tiefgreifender und geeignet, sich Sorgen um künftige Generationen zu machen. Denn: Wenn sich die Art und Weise, wie wir leben, unsere Nahrungsmittel produzieren und unsere Umwelt gestalten, so verheerend auf Arten und Lebensgemeinschaften auswirkt – welche Folgen werden am Ende für uns entstehen, die wir doch letztlich an der Spitze der Nahrungspyramide stehen oder – je nachdem, welches Modell man verwendet – im Zentrum des Nahrungsnetzes?

Klimakrise und Biodiversitätskrise haben nicht unmittelbar miteinander zu tun, beide erfordern aber mittlerweile sofortiges konsequentes Handeln, weil wir als Gesellschaft jahrzehntelang Wahrheiten verdrängt haben und viel zu lang untätig gewesen sind.

Hier ist zum einen die Politik gefragt, damit global dringend benötigte Regelungen getroffen werden, die den Ausstoß klimaschädlicher Gase drastisch reduzieren. Zum anderen ist aber auch jede*r Einzelne in eigener Verantwortung gefordert, Politik zum Handeln zu zwingen – die Macht dazu haben wir als Wähler*innen! – und sich in ihrem/seinem privaten und beruflichen Umfeld so zu verhalten, dass der eigene ökologische Fußabdruck so klein wie möglich ausfällt. Und wer nicht weiß, wie das zu bewerkstelligen ist, kann sich selbst diese paar Fragen stellen:

  • Muss ich für den Weg zur Bäckerei/zum Kiosk/zum Hofladen/zum Fitnessstudio (der Möglichkeiten sind hier viele) das Auto nehmen oder kann ich das per Fahrrad oder zu Fuß erledigen? Die Antwort auf diese Frage betrifft übrigens auch durchaus persönlich-gesundheitliche Aspekte.
  • Muss ich für meine Reise das Flugzeug nehmen oder sind auch Bahn und Bus möglich?
  • Muss ich elektrisches Licht auch in Räumen/Bereichen einschalten, die ich gar nicht nutze? Ich kann mir auch einmal im Jahr die Frage stellen, ob ich nicht auch mit ein bisschen weniger buntem Lichterzauber meiner Weihnachtsstimmung auf die Sprünge helfen kann. Oder ob ich Haus und Vorgarten nachts unbedingt umfassend illuminieren muss. Hierzu sei angemerkt, dass auch LED-Leuchtmittel Strom verbrauchen.
  • Muss ich meine Lebensmittel und Mittel des täglichen Bedarfs alle in Kunststoffverpackungen im Supermarkt kaufen? Ist der Wochenmarkt oder der Unverpackt-Laden meines Vertrauens nicht eine echte Alternative?
  • Muss ich in meinem Garten chemische Pflanzenschutzmittel anwenden?
  • Muss ich meinen Rasen frei von blühenden "Unkräutern" halten?


Diese Liste ließe sich um ein Vielfaches verlängern. Wer einmal anfängt, sich und sein Verhalten diesbezüglich zu hinterfragen, findet jede Menge Möglichkeiten, den ökologischen Fußabdruck zu verringern und das eigene Gewissen zu erleichtern. Vor allem stellt frau/man fest, dass frau/man es selbst in der Hand hat, etwas zum Besseren zu verändern.

Natürlich können die großen Stellschrauben für das globale Klima oder die Biodiversität nur durch gemeinsame Bestrebungen der Erdengemeinschaft bewegt werden. Aber, wie meine Großmutter zu sagen pflegte: "Kleinvieh macht auch Mist." Oder anders ausgedrückt: Jeder kleine Beitrag zur Verbesserung der Klimabilanz beziehungsweise zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität zählt. Hier geht es um persönliche, individuelle Verantwortung.

Zurzeit leben gut acht Milliarden Menschen auf der Erde. Für mich ist es einfach nur logisch, dass es einen nennenswerten Einfluss hat, wenn sich jede einzelne Person in ihrem unmittelbaren Umfeld umweltbewusster verhält.
Vielfach fehlt es vielen dazu lediglich an Information und Aufklärung. Aus diesem Grund möchte Ihre untere Naturschutzbehörde an dieser Stelle künftig regelmäßig kleine Beiträge zu den Themen Ökologie, Lebensgemeinschaften, Biotope und ähnlichem veröffentlichen, die zum Oberbegriff "Naturschutz" gehören und diesen mit Leben erfüllen. Auch der biologische Klimaschutz gehört dazu, da er einen großen Beitrag zum Klimaschutz im Allgemeinen leisten kann.

In diesem Sinne wünsche ich allen alles Gute für das noch neue Jahr 2024, dessen Herausforderungen wir gemeinsam bewältigen können.

Ralf Borchers, Leiter der UNB Segeberg


15.01.2024: Genehmigung für den Kiesabbau (Daldorf)

Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) i. V. m. § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):

Änderung und Verlängerung der naturschutzrechtlichen Kiesabbaugenehmigung der Firma Otto DÖRNER Kies und Deponien GmbH & Co. KG

Die Firma Otto DÖRNER Kies und Deponien GmbH & Co. KG hat bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg die Änderung der in der naturschutzrechtlichen Kiesabbaugenehmigung enthaltenen Renaturierungsmaßnahmen und damit einhergehend die Fristverlängerung auf den Flurstücken 39/1, 71 und 72 der Flur 6 in der Gemeinde Daldorf, Gemarkung Alterfrade beantragt.

Der Kiesabbau ist abgeschlossen, die Rekultivierung jedoch nicht. Der gesamte südliche Teil des o. g. Geländes hat sich nahezu vollständig selbst renaturiert. Daher wird vom bisherigen Renaturierungsplan (2014) abgewichen.

Über die beantragte Änderung und Verlängerung der Genehmigung ist nach § 17 Abs. 1 letzter Halbsatz Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 11a Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) zu entscheiden.

Für die Entscheidung zuständige Behörde ist die untere Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg.

Nach § 4 Abs. 1 LUVPG i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 UVPG stellt die zuständige Behörde auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen unverzüglich fest, ob nach den §§ 6 bis 14 a UVPG für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht.

Gemäß § 4 Abs. 1 LUVPG i. V. m. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UVPG besteht für ein Änderungsvorhaben, für das keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt worden ist, die UVP-Pflicht, wenn es einen in der Anlage 1 des UVPG angegebenen Prüfwert für die Vorprüfung erstmals oder erneut erreicht oder überschreitet und eine Vorprüfung ergibt, dass die Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Das Vorhaben erreicht mit seiner Größe von ca. 6 ha gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 LUVPG i. V. m. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UVPG i. V. m. der Nr. 4.1.2 der Anlage 1 zum LUVPG den dort genannten Prüfwert (Abbaufläche von 1 bis weniger als 25 ha) erneut. Es wurde daher eine standortbezogene Vorprüfung durchgeführt. Nach § 9 Abs. 4 UVPG gilt § 7 UVPG für die Vorprüfung bei Änderungsvorhaben entsprechend.

Die standortbezogene Vorprüfung ist gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 UVPG als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchzuführen.

In der ersten Stufe wurde geprüft, ob besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Die Prüfung hat ergeben, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen. Es liegen Knicks als gesetzlich geschützte Biotope nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG vor.

In der zweiten Stufe wurde unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien geprüft, ob das Änderungsvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Prüfung hat ergeben, dass durch die Änderung der Renaturierungsmaßnahmen keine Knickbeeinträchtigungen zu befürchten sind. Zudem besteht kein aktiver Kiesabbau mehr. Daher kann eine Betroffenheit ausgeschlossen werden. Nach Einschätzung der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg bestehen durch das Änderungsvorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.

Die Verpflichtung zur Durchführung einer UVP besteht somit nicht.

Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG bekanntgegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Die Unterlagen können auf Antrag nach den Bestimmungen des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG) bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg, Rosenstraße 28a, 23795 Bad Segeberg, zugänglich gemacht werden.

Bad Segeberg, den 15.01.2024

Kreis Segeberg

Der Landrat

untere Naturschutzbehörde

Az. 670015.6120.1701.001

Mehr


Naturschutz im Überblick

Der Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege überwacht und schützt die Entwicklung von Natur und Landschaft im Kreisgebiet als Lebensgrundlage für Menschen und Tiere.

Der Fachdienst überwacht und genehmigt Eingriffe in Natur und Landschaft und wird – sofern erforderlich – im Rahmen des Naturschutzes ordnungsrechtlich tätig. Zu seinen Aufgaben gehört die Durchführung von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Naturschutzgebieten, in Schutzgebieten nach europäischer Rechtsgrundlage aus dem Netz "Natura-2000", auf kreiseigenen Flächen und an Naturdenkmalen. 

Der Fachdienst ist zuständige Genehmigungsbehörde für Veränderungen an gesetzlich geschützten Biotopen wie beispielsweise an Kleingewässern und Knicks oder Heiden und Mooren sowie für die Erteilung von Fällgenehmigungen von landschaftsbestimmenden und ortsbildprägenden Bäumen.

Ein weiteres großes Aufgabenfeld ist die Genehmigung und Überwachung von Kiesgruben und ihre Verfüllung zur landschaftsgerechten Wiederherstellung der Abbauflächen.

Außerdem ist der Fachdienst zuständig für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten, das Führen eines Ökokonto- und Ausgleichsflächenkatasters, die Mitwirkung an Bauleitplanverfahren und  Baugenehmigungen, Straßenbau- und Leitungsvorhaben sowie Vorhaben der regenerativen Energiegewinnung.


Wichtige Informationen und Kontakt

Ansprechpartner*innen in den Bereichen Bauleitplanung, Bauvorhaben, Vorhaben

Gebiet

Gemeinde-kennziffer

Sachbearbeiter*in

Kontakt

Bad Bramstedt

0100

Frau Hempen

04551/951-9774, doris-hempen@segeberg.de

Bad Segeberg

0200

Herr Jacobs

04551/951-9489, axel.jacobs@segeberg.de

Kaltenkirchen

0300

Herr Stordel

04551/951-9463, frank.stordel@segeberg.de

Norderstedt

0400

Frau Eckert

04551/951-7829, jule-marie.eckert@segeberg.de

Wahlstedt

0500

Frau Lüttel

04551/951-9742, barbara.luettel@segeberg.de

Boostedt

0600

Frau Hempen

04551/951-9774, doris-hempen@segeberg.de

Henstedt-Ulzburg

0700

Herr Stordel

04551/951-9463, frank.stordel@segeberg.de

Trappenkamp

0800

Frau Eckert

04551/951-7829, jule-marie.eckert@segeberg.de

Ellerau

0900

Herr Stordel

04551/951-9463, frank.stordel@segeberg.de

Amt Bad Bramstedt Land

1100

Frau Hempen

04551/951-9774, doris-hempen@segeberg.de

Amt Bornhöved

1200

Frau Eckert

04551/951-7829, jule-marie.eckert@segeberg.de

Amt Itzstedt

1300

Amt Auenland Südholstein

1400

Herr Stordel

04551/951-9463, frank.stordel@segeberg.de

Amt Kisdorf

1500

Frau Eckert

04551/951-7829, jule-marie.eckert@segeberg.de

Amt Leezen

1600

Frau Lüttel

04551/951-9742, barbara.luettel@segeberg.de

Amt Boostedt-Rickling

1700

Frau Hempen

04551/951-9774, doris-hempen@segeberg.de

Amt Trave-Land

1800

Frau Lüttel

04551/951-9742, barbara.luettel@segeberg.de

–Bahrenhof

1801

–Bühnsdorf

1803

–Dreggers

1804

–Geschendorf

1806

–Klein Gladebrügge

1807

–Neuengörs

1811

–Pronsdorf

1812

–Schieren

1814

–Strukdorf

1816

–Wakendorf I

1817

–Weede

1818

–Westerrade

1819

–Traventhal

1820

Amt Trave-Land

1800

Herr Jacobs

04551/951-9489, axel.jacobs@segeberg.de

–Blunk

1802

–Fahrenkrug

1805

–Groß Rönnau

1808

–Klein Rönnau

1809

–Negernbötel

1810

–Schackendorf

1813

–Stipsdorf

1815

–Glasau

1901

–Krems II

1902

–Nehms

1903

–Rohlsdorf

1904

–Travenhorst

1906

–Wensin

1907

–Seedorf

1905

Ansprechpartner*innen im Bereich Bäume

Gebiet

Gemeinde-kennziffer

Sachbearbeiter*in

Kontakt

Bad Bramstedt

0100

Herr Winkelmann

04551/951-7919, joerg.winkelmann@segeberg.de

Bad Segeberg

0200

Herr Jacobs

04551/951-9489, axel.jacobs@segeberg.de

Kaltenkirchen

0300

Herr Stordel

04551/951-9463, frank.stordel@segeberg.de

Norderstedt

0400

Herr Wallendzik

04551/951-7836, hannes.wallendzik@segeberg.de

Wahlstedt

0500

Frau Lüttel

04551/951-9742, barbara.luettel@segeberg.de

Boostedt

0600

Herr Winkelmann

04551/951-7919, joerg.winkelmann@segeberg.de

Henstedt-Ulzburg

0700

Herr Stordel

04551/951-9463, frank.stordel@segeberg.de

Trappenkamp

0800

Herr Winkelmann

04551/951-7919, joerg.winkelmann@segeberg.de

Ellerau

0900

Amt Bad Bramstedt Land

1100

Amt Bornhöved

1200

Amt Itzstedt

1300

Frau Eckert

04551/951-7829, jule-marie.eckert@segeberg.de

Amt Auenland Südholstein

1400

Herr Winkelmann

04551/951-7919, joerg.winkelmann@segeberg.de

Amt Kisdorf

1500

Herr Wallendzik

04551/951-7836, hannes.wallendzik@segeberg.de

Amt Leezen

1600

Amt Boostedt-Rickling

1700

Herr Winkelmann

04551/951-7919, joerg.winkelmann@segeberg.de

Amt Trave-Land

1800

–Bahrenhof

1801

–Bühnsdorf

1803

–Dreggers

1804

–Geschendorf

1806

–Klein Gladebrügge

1807

–Neuengörs

1811

–Pronsdorf

1812

–Schieren

1814

–Strukdorf

1816

–Wakendorf I

1817

–Weede

1818

–Westerrade

1819

–Traventhal

1820

Amt Trave-Land

1800

–Blunk

1802

–Fahrenkrug

1805

–Groß Rönnau

1808

–Klein Rönnau

1809

–Negernbötel

1810

–Schackendorf

1813

–Stipsdorf

1815

–Glasau

1901

Herr Wallendzik

04551/951-7836, hannes.wallendzik@segeberg.de

–Krems II

1902

–Nehms

1903

–Rohlsdorf

1904

–Travenhorst

1906

–Wensin

1907

–Seedorf

1905

Ansprechpartner*innen im Bereich Knicks im Innenbereich

Gebiet

Gemeinde-kennziffer

Sachbearbeiter*in

Kontakt

Bad Bramstedt

0100

Herr Winkelmann

04551/951-7919, joerg.winkelmann@segeberg.de

Bad Segeberg

0200

Herr Jacobs

04551/951-9489, axel.jacobs@segeberg.de

Kaltenkirchen

0300

Herr Stordel

04551/951-9463, frank.stordel@segeberg.de

Norderstedt

0400

Herr Wallendzik

04551/951-7836, hannes.wallendzik@segeberg.de

Wahlstedt

0500

Frau Lüttel

04551/951-9742, barbara.luettel@segeberg.de

Boostedt

0600

Herr Winkelmann

04551/951-7919, joerg.winkelmann@segeberg.de

Henstedt-Ulzburg

0700

Herr Stordel

04551/951-9463, frank.stordel@segeberg.de

Trappenkamp

0800

Herr Winkelmann

04551/951-7919, joerg.winkelmann@segeberg.de

Ellerau

0900

Amt Bad Bramstedt Land

1100

Amt Bornhöved

1200

Amt Itzstedt

1300

Frau Eckert

04551/951-7829, jule-marie.eckert@segeberg.de

Amt Auenland Südholstein

1400

Herr Winkelmann

04551/951-7919, joerg.winkelmann@segeberg.de

Amt Kisdorf

1500

Herr Wallendzik

04551/951-7836, hannes.wallendzik@segeberg.de

Amt Leezen

1600

Amt Boostedt-Rickling

1700

Herr Winkelmann

04551/951-7919, joerg.winkelmann@segeberg.de

Amt Trave-Land

1800

–Bahrenhof

1801

–Bühnsdorf

1803

–Dreggers

1804

–Geschendorf

1806

–Klein Gladebrügge

1807

–Neuengörs

1811

–Pronsdorf

1812

–Schieren

1814

–Strukdorf

1816

–Wakendorf I

1817

–Weede

1818

–Westerrade

1819

–Traventhal

1820

Amt Trave-Land

1800

–Blunk

1802

–Fahrenkrug

1805

–Groß Rönnau

1808

–Klein Rönnau

1809

–Negernbötel

1810

–Schackendorf

1813

–Stipsdorf

1815

–Glasau

1901

–Krems II

1902

–Nehms

1903

–Rohlsdorf

1904

–Travenhorst

1906

–Wensin

1907

–Seedorf

1905

Herr Wallendzik

04551/951-7836, hannes.wallendzik@segeberg.de

Ansprechpartner*innen im Bereich Knicks im Außenbereich

Gebiet

Gemeinde-kennziffer

Sachbearbeiter*in

Kontakt

Bad Bramstedt

0100

Herr Winkelmann

04551/951-7919, joerg.winkelmann@segeberg.de

Bad Segeberg

0200

Kaltenkirchen

0300

Norderstedt

0400

Herr Wallendzik

04551/951-7836, hannes.wallendzik@segeberg.de

Wahlstedt

0500

Herr Winkelmann

04551/951-7919, joerg.winkelmann@segeberg.de

Boostedt

0600

Henstedt-Ulzburg

0700

Trappenkamp

0800

Ellerau

0900

Amt Bad Bramstedt Land

1100

Amt Bornhöved

1200

Amt Itzstedt

1300

Amt Auenland Südholstein

1400

Amt Kisdorf

1500

Herr Wallendzik

04551/951-7836, hannes.wallendzik@segeberg.de

Amt Leezen

1600

Amt Boostedt-Rickling

1700

Herr Winkelmann

04551/951-7919, joerg.winkelmann@segeberg.de

Amt Trave-Land

1800

–Bahrenhof

1801

–Bühnsdorf

1803

–Dreggers

1804

–Geschendorf

1806

–Klein Gladebrügge

1807

–Neuengörs

1811

–Pronsdorf

1812

–Schieren

1814

–Strukdorf

1816

–Wakendorf I

1817

–Weede

1818

–Westerrade

1819

–Traventhal

1820

Amt Trave-Land

1800

–Blunk

1802

–Fahrenkrug

1805

–Groß Rönnau

1808

–Klein Rönnau

1809

–Negernbötel

1810

–Schackendorf

1813

–Stipsdorf

1815

–Glasau

1901

–Krems II

1902

–Nehms

1903

–Rohlsdorf

1904

–Travenhorst

1906

–Wensin

1907

–Seedorf

1905

Herr Wallendzik

04551/951-7836, hannes.wallendzik@segeberg.de

Wichtige Dokumente und Formulare