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26.06.2025: Förderbescheid für die Trave an der Herrenmühle

Kreis Segeberg. Naturschutz-Staatssekretärin Katja Günther hat Landrat Jan Peter Schröder einen Förderbescheid über 1,44 Millionen Euro für eine neue 130 Meter lange Sohlgleite an der alten Wehranlage der Herrenmühle bei Traventhal übergeben. Das Geld stammt aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung ländlicher Räume. Damit soll das letzte große Wanderhindernis im Fluss für Fische wie Forellen, Lachse und Hechte beseitigt werden, damit diese die Trave wieder vom Meer zu ihren Laichgewässern durchschwimmen können.

Mit dem Abriss des alten Absturzbauwerks unterhalb der alten Brücke und dem Bau der Sohlgleite kommt das Land den Verpflichtungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie nach. Demnach müssen Flüsse und andere Oberflächengewässer bis 2027 wieder in einen guten ökologischen Zustand versetzt werden.

An selber Stelle der Herrenmühle quert die Kreisstraße mit einer baufälligen Brücke die Trave. Der Kreis Segeberg erneuert dort die Straßenbrücke und die Straße auf einer Länge von ca. 250 Metern. Zudem wird die Sohlgleite in der Trave errichtet. Das Land ist in diesem Gewässerabschnitt unterhaltungspflichtig, Eigentümer der Trave und für die Umsetzung von Bewirtschaftungsmaßnahmen der EG-Wasserrahmenrichtlinie zuständig.

30.04.2025: Auslegung eines Antrages auf Planfeststellung im Planfeststellungsverfahren (Kiesabbau)

Die Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG hat die 4. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 27.02.2007 in der Gestalt des 3. Änderungsbeschlusses vom 19.06.2024 zur Erweiterung der Rohstoffgewinnung südlich der Kiesstraße in Tensfeld beantragt.

  • Datum: 30.04.2025

    Auslegung eines Antrages auf Planfeststellung im Planfeststellungsverfahren (Kiesabbau, veröffentlicht am 30.04.2025)

20.03:2025: Einschränkung des Gemeingebrauches auf der Trave

Ab dem 31. März 2025 wird der Gemeingebrauch auf der Trave zwischen Högersdorf bis zur Einsetzstelle Schwissel an der Brücke der Kreisstraße 12 bei Traventhal, Ortsteil Herrenmühle dahingehend eingeschränkt, dass es nicht zulässig ist, das Gewässer mit kleinen Fahrzeugen ohne Motorkraft, insbesondere Kanus, Kajaks oder sonstigen Paddelboote, zu befahren.

  • Datum: 20.03.2025

    Allgemeinverfügung über die Einschränkung des Gemeingebrauches auf der Trave (veröffentlicht am 20.03.2025)

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Die Mitarbeiter*innen beaufsichtigen Baumaßnahmen im und am Gewässer, betreuen Gewässerpflegeverbände und helfen bei der Planung von Gewässerentwicklungen, Konzepten und Maßnahmen.


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