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Planen

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03.08.2023: Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses

Bekanntmachung gemäß § 141 Abs. 4 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)

Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses:


03.08.2023: Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses

Bekanntmachung gemäß § 141 Abs. 4 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)

Auslegung eines Planfeststellungsbeschlusses:

05.07.2023: Auslegung Regionalplan

Beteiligungsverfahren zu den Entwürfen der Neuaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III des Landes Schleswig-Holstein:

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Planen: Informationen über...

Raumordnung

Die Raumordnung ist ein übergeordnetes formales Planungsinstrument, das verbindliche Vorgaben für die räumliche Entwicklung im Land und seinen Teilregionen formuliert. Die Raumordnung ist hierarchisch zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern organisiert. Sie findet ihren Ausdruck in Raumordnungsplänen und -gesetzen.

Informationen zur Raumordnung auf Bundesebene

Informationen zur Raumordnung in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein sind die Leitvorstellungen und Ziele der Raumordnung im Landesentwicklungsplan 2020 (LEP) für das ganze Land festgelegt und wurden bislang in fünf Planungsregionen durch Regionalpläne umgesetzt. Für den Kreis Segeberg gilt gemeinsam mit den Nachbarkreisen Pinneberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg der Regionalplan für den Planungsraum I aus dem Jahr 1998. Die Regionalpläne werden von der Landesplanungsbehörde in Abstimmung mit den Kreisen erstellt. Aktuell werden die Regionalpläne in veränderter räumlicher Zuordnung neu aufgestellt. Der Kreis Segeberg ist hierfür dem neu geschaffenen Planungsraum III zugeordnet.

 Weitere Informationen

Metropolregion Hamburg

Die Metropolregion Hamburg ist der Zusammenschluss von acht niedersächsischen Landkreisen, neun schleswig-holsteinischen Kreisen und kreisfreien Städten, zwei Kreisen in Mecklenburg-Vorpommern und des Stadtstaates Hamburg. Weitere Träger sind die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Hier leben auf einer Fläche von circa 26.400 Quadratkilometern über 5 Millionen Einwohner und bilden einen eng verflochtenen Wirtschaftsraum und Arbeitsmarkt.

Der Kreis Segeberg ist als direkter Nachbarkreis zu Hamburg von Beginn an Mitglied der Metropolregion. Zusammen mit den anderen schleswig-holsteinischen Randkreisen ist er seit 1960 in einer Arbeitsgemeinschaft organisiert, die die Interessen der Hamburg-Randkreise in die Metropolregion Hamburg einbringt.

Der globale Wettbewerb zwingt weltweit die Metropolregionen, ihre Standortbedingungen zu optimieren - nur so können langfristig Unternehmen, Arbeitsplätze und Wohlstand gesichert und ausgebaut werden. Eine erfolgreiche Positionierung der Region im internationalen Wettbewerb kann nur gelingen, wenn alle Akteure erkennen, dass sie nur miteinander erfolgreich sein können.

Es lohnt ein Blick auf die Gemeinsamkeiten und Stärken in der Region, auf das kulturelle Erbe und die Vielfalt der Landschaften. Denn dies sind Faktoren, die Leben und Arbeiten in und um Hamburg, in Niedersachsen und Schleswig-Holstein und damit auch im Kreis Segeberg so attraktiv machen.


Innenentwicklung

Rückläufige Einwohnerzahlen, eine älter werdende Bevölkerung, hohe Mobilitätskosten, teure Infrastruktureinrichtungen und verwaiste Ortskerne machen es in vielen Gemeinden zunehmend erforderlich, das Bauen auf der grünen Wiese deutlich zurückzunehmen und stattdessen die sogenannte "Innenentwicklung" in den Vordergrund zu rücken.

Innenentwicklung bietet viele Vorteile, sie

  • spart Kosten und Landschaft,
  • erfordert keine zusätzlichen Erschließungsmaßnahmen,
  • fördert den Erhalt und die Inwertsetzung von Ortskernen und Bestandsquartieren,
  • bietet Bauland in bestehenden Quartieren und
  • in guter Nähe zu den vorhandenen Versorgungseinrichtungen.

Der Kreis Segeberg setzt sich aktiv für die Förderung der Innenentwicklung ein.

Bauleitplanung

Im Rahmen der Bauleitplanung werden die in den Gemeinden erforderlichen Maßnahmen der räumlichen Planung und Entwicklung vor Ort konkret umgesetzt. Hier haben die Kommunen die „Planungshoheit“.

Es gibt zwei aufeinander aufbauende Arten von Bauleitplänen, den

  • Flächennutzungsplan, der für das gesamte Gemeindegebiet die Bodennutzung in ihren Grundzügen regelt und die
  • Bebauungspläne, die als verbindlich Satzung für Teilgebiete die bauliche und sonstige Nutzung regeln.

Die Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt in einem gesetzlich geregelten formalen Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit. 

In den Städten und Gemeinden des Kreises Segeberg gibt es über 2.000 wirksame Bauleitpläne.

Informationen hierüber finden Sie in vielen Kommunen auf deren Internetseiten oder in der Kreisverwaltung.

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