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Ausländer- und Asylangelegenheiten

Die Ausländerbehörde ist an der Steuerung des Zuzugs von Ausländer*innen nach Deutschland beteiligt. Dazu gehören die Regelung des Aufenthalts von Ausländer*innen in Deutschland und gegebenenfalls die Beendigung des Aufenthalts von Ausländer*innen.

Was machen wir für Sie?

Zum Fachdienst Ausländer- und Asylangelegenheiten gehören

  • die Ausländerbehörde,
  • die Einbürgerungsbehörde und
  • die Standesamtsaufsicht.

Die Ausländerbehörde ist beteiligt an der Steuerung des Zuzugs von Ausländer*innen nach Deutschland, der Regelung des Aufenthalts von Ausländer*innen in Deutschland und gegebenenfalls der Beendigung des Aufenthalts von Ausländer*innen.

Für die persönliche Vorsprache ist es erforderlich, zuvor einen Vorsprachetermin mit den jeweiligen Sachbearbeiter*innen zu vereinbaren.Die Ausländerbehörde ist weiterhin beteiligt an der Regelung des Aufenthalts von Asylsuchenden während des Asylverfahrens sowie des Verbleibs oder der Ausreise von Asylsuchenden an Abschluss des Asylverfahrens.

Die Einbürgerungsbehörde ist zuständig für die Einbürgerung von interessierten ausländischen Staatsangehörigen. Außerdem können hier grundsätzliche Fragen zum Staatsangehörigkeitsrecht geklärt werden.

Die Standesamtsaufsicht ist die Aussichtsbehörde über die örtlichen Standesämter. Außerdem können hier grundsätzliche Fragen zum Personenstandsrecht geklärt werden.

Der Fachdienst Ausländer- und Asylangelegenheiten ist am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.

Mittwochs ist der Fachdienst für den Publikumsverkehr geschlossen.

Informationen zum Brexit

Informationen für britische Staatsbürger*innen und deren Familienangehörige zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen finden Sie unter folgenden Links:

Wichtige Dokumente und Formulare

Ansprechpartner*innen

  • Datum: 16.07.2024

    Ansprechpartner*innen der Ausländerbehörde


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Allgemeiner Bereich / EU-Angelegenheiten

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Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte, ICT-Karte, Visumsverfahren, Verpflichtungserklärung

Aufenthaltskarte für Familienangehörige, Daueraufenthaltskarte, Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht

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ILK - JAL

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JAM - KAA

BRF - CAL

KAB - KAD

CAM - GAM

KAE - KARG

GAN - ILJ

KARH - KER

ILK - LD

LE - NG

KES - KHE

NH - REY

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Ukrainische Flüchtlinge


Bescheide / Rechtsverfahren / Ausreisemanagement

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Migration und Integration

Migration und Integration sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe aller Menschen im Kreis Segeberg. Wir hoffen Ihnen und Ihrer Familie mit unserem Angebot das Ankommen und Leben im Kreis Segeberg zu erleichtern.

Integration im Kreis

Nicht nur bei uns, sondern überall auf der Welt verändert sich die Gesellschaft. Im Kreis leben derzeit etwa 278.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Rund 5,3 Prozent von ihnen haben ausländische Wurzeln – Tendenz steigend. Hinzu kommen 9 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund (Zensus 2011).

Integration geht uns alle an. Wir alle, ob selbst eingewandert oder nicht, sind verantwortlich für die Gestaltung unseres Zusammenlebens. Wir als Kreisverwaltung wünschen uns, dass auch Zugewanderte sich bei uns wohl und zuhause fühlen, denn dies ist eine Grundbedingung dafür, sich und seine Fähigkeiten in die Gemeinschaft einzubringen.

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