Ausländer- und Asylangelegenheiten
Die Ausländerbehörde ist an der Steuerung des Zuzugs von Ausländer*innen nach Deutschland beteiligt. Dazu gehören die Regelung des Aufenthalts von Ausländer*innen in Deutschland und gegebenenfalls die Beendigung des Aufenthalts von Ausländer*innen.
Was machen wir für Sie?
Zum Fachdienst Ausländer- und Asylangelegenheiten gehören
- die Ausländerbehörde,
- die Einbürgerungsbehörde und
- die Standesamtsaufsicht.
Die Ausländerbehörde ist beteiligt an der Steuerung des Zuzugs von Ausländer*innen nach Deutschland, der Regelung des Aufenthalts von Ausländer*innen in Deutschland und gegebenenfalls der Beendigung des Aufenthalts von Ausländer*innen.
Für die persönliche Vorsprache ist es erforderlich, zuvor einen Vorsprachetermin mit den jeweiligen Sachbearbeiter*innen zu vereinbaren.Die Ausländerbehörde ist weiterhin beteiligt an der Regelung des Aufenthalts von Asylsuchenden während des Asylverfahrens sowie des Verbleibs oder der Ausreise von Asylsuchenden an Abschluss des Asylverfahrens.
Die Einbürgerungsbehörde ist zuständig für die Einbürgerung von interessierten ausländischen Staatsangehörigen. Außerdem können hier grundsätzliche Fragen zum Staatsangehörigkeitsrecht geklärt werden.
Die Standesamtsaufsicht ist die Aussichtsbehörde über die örtlichen Standesämter. Außerdem können hier grundsätzliche Fragen zum Personenstandsrecht geklärt werden.
Der Fachdienst Ausländer- und Asylangelegenheiten ist am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.
Mittwochs ist der Fachdienst für den Publikumsverkehr geschlossen.
Corona: Einschränkungen und Regeln
Aufgrund der aktuellen Situation und als Vorsichtsmaßnahme finden keine offenen Sprechzeiten statt!
Alle Verlängerungen von Ausweisen aus dem Asylbereich (Duldungen und Gestattungen) erfolgen zur Zeit nur schriftlich.
Der Fachdienst bemüht sich die verlängerten Ausweise schnellstmöglich zurückzusenden.
Alle anfallenden Anträge werden schriftlich bearbeitet. Neue Anträge werden fristwahrend per Post entgegengenommen. In manchen Fällen können vorläufige Bescheinigungen ausgestellt werden.
Die Fälle, die eine persönliche Anwesenheit erfordern, sollen durch eine sukzessive Wiederaufnahme von Publikumsterminen erledigt werden. Da dies unter sicheren Umständen für Publikum und Mitarbeitende erfolgen muss, müssen wir vorerst die Zahl der Termine stark begrenzen.
Wir bitten um Verständnis und Geduld bis der reguläre Kundenbetrieb wieder aufgenommen werden kann.
Aufgrund der rechtlichen Gesamtlage und der Einschränkung der Reisefreiheit entstehen in der Regel keine Nachteile.
Im Fall eines persönlichen Termins bitten wir eine Schutzmaske mitzubringen zu tragen.
Nach Möglichkeit sollten anfallende Gebühren mit der Girokarte (EC Cash) gezahlt werden.
Informationen zum Brexit
Informationen für britische Staatsbürger*innen und deren Familienangehörige zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen finden Sie unter folgenden Links:
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 451 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 588 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 237 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 155 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 154 kB)
Ansprechpartner*innen
-
Info und Service
Unser Fachdienst "Ausländer- und Asylangelegenheiten" steuert den Zuzug von Ausländer*innen nach Deutschland. Der Fachdienst regelt
- den Aufenthalt und eventuelle Aufenthaltsbeendigungen,
- den Aufenthalt von Flüchtlingsbewerber*innen während des Verfahrens und
- das Einbürgerungsverfahren.
Bürger*innen-Service
- Apostille
- Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen
alle 116 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 371 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 48 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 118 kB)
Ansprechpartner*innen
Leitung
Anmeldung und Leitungstresen
Asyl-Bereich
A - BAJ
BAK - H
I - O
P - SG
SH - Z
Allgemeiner Bereich / EU-Angelegenheiten
Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte, ICT-Karte, Visumsverfahren, Verpflichtungserklärung
Aufenthaltskarte für Familienangehörige, Daueraufenthaltskarte, Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht
Fachgebietsleitung
A – ALT
ALU - BUE
BUF - CA
CB - GEA
GEB - ISM
ISN - LIU
LIV - NO
NP - RAS
RAT - SU
SV – Z
Ukrainische Flüchtlinge
Bescheide / Rechtsverfahren / Ausreisemanagement
A – J
K - Z
A - Z
Einbürgerung
A - AL
AM - F
G - M
N - Z
Abholung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen
Anschriftenänderung
Aktenverwaltung
Leitung
Anmeldung und Leitungstresen
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Migration und Integration
Migration und Integration sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe aller Menschen im Kreis Segeberg. Wir hoffen Ihnen und Ihrer Familie mit unserem Angebot das Ankommen und Leben im Kreis Segeberg zu erleichtern.
Integration im Kreis
Nicht nur bei uns, sondern überall auf der Welt verändert sich die Gesellschaft. Im Kreis leben derzeit etwa 278.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Rund 5,3 Prozent von ihnen haben ausländische Wurzeln – Tendenz steigend. Hinzu kommen 9 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund (Zensus 2011).
Integration geht uns alle an. Wir alle, ob selbst eingewandert oder nicht, sind verantwortlich für die Gestaltung unseres Zusammenlebens. Wir als Kreisverwaltung wünschen uns, dass auch Zugewanderte sich bei uns wohl und zuhause fühlen, denn dies ist eine Grundbedingung dafür, sich und seine Fähigkeiten in die Gemeinschaft einzubringen.
Newsletter-Archiv
Wichtige Dokumente und Formulare
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Info und Service
Unser Fachdienst Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration teilt sich auf in die Fachgebiete Fachaufsicht sowie Asylleistungen und Beratung. Bezeichnend für den Fachdienst sind eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit den Städten, Ämtern und Gemeinden des Kreises Segeberg sowie mit dem Jobcenter Kreis Segeberg.Bürger*innen-Service
- Flüchtlingsangelegenheiten: Informationen für ehrenamtliche Helferinnen / Helfer
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
- Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
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Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 781 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 1.4 MB)
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