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27.05.2024: Satzung über den Radverkehrsrat und die/den Radverkehrsbeauftragte*n


Die Mitglieder des Radverkehrsrates werden von der Kreispräsidentin oder dem Kreispräsidenten (Selbstverwaltung) für die Amtsdauer des Radverkehrsrates berufen.

Die Mitglieder des Radverkehrsrates wählen aus ihren Reihen die Radverkehrsbeauftragte oder den Radverkehrsbeauftragten.

  • Datum: 27.05.2024

    Radverkehrsrat (Satzung)