Kindertagesbetreuung und Förderung
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14.04.2025: Bündnis fordert Fonds für Kinder- und Jugendhilfe - Kreis beteiligt
Kreis Segeberg. Ein breites Bündnis aus über 350 Expert*innen aus Wissenschaft, Fachpolitik sowie aus Jugendämtern und Einrichtungen ruft die neue Bundesregierung zu einem "Nationalen Fonds Kinder- und Jugendhilfe" auf. Auch das Jugendamt des Kreises Segeberg beteiligt sich daran. Mit dem auf zehn Jahre angelegten Fonds in Höhe von insgesamt zehn Milliarden Euro sollen dringend notwendige Investitionen in die kommunale Infrastruktur, den Kinderschutz und gleichwertige Lebensverhältnisse für junge Menschen in ganz Deutschland finanziert werden.
"Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst Angebote von den Frühen Hilfen über Kindertagesstätten bis hin zum Kinder- und Jugendschutz und stellt damit die bedeutendste soziale Infrastruktur für alle jungen Menschen und Familien in Deutschland dar", sagt Andrea Terschüren, Leiterin des Segeberger Jugendamtes. Jährlich nutzen demnach Millionen Kinder, Jugendliche und Eltern Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die von über 550 Jugendämtern, freien Trägern und Vereinen mit zusammen mehr als einer Million Fachkräften erbracht werden.
Bundesweit wurden im Jahr 2023 gut 1,2 Millionen junge Menschen und Familien durch eine erzieherische Hilfe erreicht. Knapp 65.000 Mal mussten Jugendämter eine Kindeswohlgefährdung feststellen und den betroffenen jungen Menschen verlässlich Schutz und Hilfe anbieten, knapp 700 waren es im Jahr 2023 allein im Kreis Segeberg. Dennoch werde diese zentrale Infrastruktur politisch oft nur als Anhängsel von Schule oder Familie betrachtet und erhalte nicht den nötigen Stellenwert.
"Deutschlandweit ist ein drastischer Investitionsstau zu spüren: Marode Einrichtungen, fehlende Betreuungsplätze und überlastetes Personal gefährden vielerorts eine verlässliche Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien. Und das darf nicht sein", so Terschüren, die wie ihre Mitstreiter*innen angesichts klammer Kassen vieler Städte und Kreise einen starken finanziellen Impuls des Bundes für unerlässlich hält, um eine bundesweite Kraftanstrengung für die Jugendhilfe zu ermöglichen.
Um die Kinder- und Jugendhilfe zukunftsfähig aufzustellen, skizziert das Bündnis vier strategische Schwerpunkte, in die die Fondsmittel fließen sollen:
1. Stärkung der kommunalen Infrastruktur: Ziel ist es, inklusive Angebote auf die Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Familien auszurichten, Doppelstrukturen abzubauen und Bürokratie zu reduzieren. Es werden interkommunale Zusammenarbeit und Modellprojekte angeregt, damit alle Kommunen voneinander profitieren können – etwa bei komplexen Hilfebedarfen.
2. Ausbau und Modernisierung von Einrichtungen: Mit Hilfe des Fonds sollen Kommunen nötige Sanierungen, energetische Modernisierungen und Erweiterungen ihrer Einrichtungen angehen können, die sie aus eigenen Mitteln kaum stemmen können. Dies schafft die Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche sich wohlfühlen und bestmöglich gefördert werden können.
3. Fachkräfteoffensive: Bundesweit mangelt es an Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen und weiteren Fachkräften. Der Fonds soll eine Fachkräfteoffensive unterstützen – von mehr Studien- und Ausbildungsplätzen bis hin zur beschleunigten Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse – und Programme zur Fachkräftegewinnung fördern.
4. Digitale Innovation und Entbürokratisierung: Mit Fonds-Mitteln sollen digitale Angebote und Beteiligungsprojekte für Jugendliche erprobt und etabliert werden. Gleichzeitig soll der Abbau von Bürokratie vorangetrieben werden – etwa durch klare Zuständigkeiten an Schnittstellen zwischen Jugendhilfe, Schule, Arbeitsförderung und Gesundheitssystem, damit Hilfen nahtlos greifen. Eine Digitalisierungsstrategie mit einheitlichen Standards und Fortbildungen soll die Verwaltung und Vernetzung in der Jugendhilfe modernisieren.
Das Bündnis schlägt vor, den Fonds organisatorisch als eigenständige Einheit auf Bundesebene aufzusetzen, um die Mittel strategisch und unbürokratisch vergeben zu können – analog zur Bundesstiftung "Frühe Hilfen". Jede Kommune würde daraus einen finanziellen Beitrag erhalten, orientiert an Einwohner*innenzahl, Sozialindikatoren und spezifischen Bedarfen.
"Es ist fünf vor zwölf und es kommt jetzt darauf an, mutig und mit Weitsicht in die Zukunft zu investieren", sagt Terschüren. "Und wer, wenn nicht unsere Kinder und Jugendlichen, sollte es uns wert sein?"
Der Aufruf sowie die stetig wachsende Liste der Unterzeichner*innen können beim Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz eingesehen werden.
07.04.2025: Förderung von Kindern in Tagespflege
Der Kreis Segeberg hat eine neue Satzung zur Förderung von Kindern in Tagespflege veröffentlicht.
26.03.2025: Gewinnung und Sicherung von Fachkräften in der Kinderbetreuung
Der Kreis Segeberg hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften in der Kinderbetreuung im Kreis veröffentlicht.
KitaPortal Schleswig-Holstein
Ihre Suche nach einem Betreuungsplatz wird erleichtert!
Sie erhalten mit diesem Online-Angebot einen Überblick der Betreuungsplätze an verschiedenen Standorten.
Außerdem finden Sie viele nützliche Informationen über die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen Ihrer Wahl.
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Einen schönen Kita-Start!
Kindertagesbetreuung im Kreis Segeberg
Unter Kindertagesbetreuung fasst man die Betreuung in Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) und Kindertagespflege ("Tagesmutter" und "Tagesvater") zusammen.
Beide Betreuungsformen sind wichtige "Bausteine" in der Kinderbetreuung im Kreis Segeberg.
Online-Formular
Mit diesem Dienst können Sie einen Antrag auf eine laufende Geldleistung für Kindertagespflege stellen.
Kindertagestreuung: Formulare, Anträge, Richtlinien, Satzungen, Merkblätter und Hinweise
Kindertagespflege: Infos, Dokumente und Formulare
Allgemeine Informationen zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Segeberg (laufende Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen und Festsetzung der Kostenbeiträge an die Eltern):
- PDF-Datei: (PDF, 103 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 5.2 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 41 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 360 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 289 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 2.2 MB)
Antragsformulare
- PDF-Datei: (PDF, 496 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 22 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 89 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 55 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 175 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 104 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 46 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 59 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 75 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 70 kB)
Bitte beachten Sie die Förderungsmöglichkeiten und den jeweils richtigen Ansprechpartner: Das örtliche Sozialamt oder das Kreisjugendamt.
Haben Sie grundsätzliche Fragen zur Tagespflege, wenden Sie sich bitte an die richtige Vermittlungsstelle.
Die Vermittlungsstelle, die für Ihren Wohnort zuständig ist, finden Sie in der folgenden Übersicht:
- PDF-Datei: (117 kB)
Kindertageseinrichtungen: Infos, Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 1.9 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 2.2 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 427 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 179 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 78 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 168 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 150 kB)
- XLSX-Datei: (XLSX, 111 kB)
Für die einkommensabhängige Ermäßigung der Elternbeiträge wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Sozialamt.
Bedarfspläne
- PDF-Datei: (PDF, 27 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 14.2 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 6.1 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 5.7 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 5.7 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 4.9 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 4.9 MB)
Ansprechpartner*innen
-
Info und Service
Bürger*innen-Service
- Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
- Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
- Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
alle 6 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 76 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 496 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 117 kB)
Ansprechpartner*innen
Abrechnung der sozialen- und Geschwisterermäßigung in KiTas
Kindertagespflege, Kreiseigene Schulen
SQKM in Kitas, Kita-Datenbank, Kindertagespflege
Kita-Bedarfsplanung
Kita-Aufsicht
Kindertagespflege
Erlaubniserteilung Kindertagespflege, Kita-Aufsicht, Rechtsanspruchsangelegenheiten
SQKM-Aufsicht für Kitas
SQKM in Kitas, Kita-Datenbank
Kita: Aufsicht, Erlaubniserteilung, Investitionsförderung
SQKM-Aufsicht für Kitas
Für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen: Das Vertretungssystem
Das Vetretungssystem gilt für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen, nicht für die institutionelle Tagespflege.
Grundsätzliches
- Kindertagespflegepersonen (KTPP) haben die Möglichkeit, ihre Vertretung selbst zu organisieren.
- Bei Anerkennung der Vertretungskraft erhält die KTPP einen Aufschlag von 0,30 € pro Betreuungsstunde auf die Sachkostenpauschale.
- Die Vertretungskraft erhält vom Kreis Segeberg für die geleisteten Vertretungsstunden eine Geldleistung entsprechend ihrer Qualifikation. Diese beinhaltet den gesetzlichen Anerkennungsbetrag und bei Betreuung in den eigenen Räumen die entsprechende Sachkostenpauschale.
- Für die Abrechnung der Vertretungsstunden ist der "Antrag auf Gewährung einer Geldleistung im Rahmen der Vertretung in Kindertagespflege" zu nutzen. Diesen erhalten Sie über Ihre Fachberatung oder über die Homepage des Kreises Segeberg.
- Die Vertretung kann entweder in den Räumen der KTPP oder der Vertretungskraft stattfinden.
- Bei Ausfalltagen ohne Vertretung erhält die KTPP nach den gesetzlichen Vorgaben keine Zahlung. Ausnahme: Sachkostenpauschale einschl. Aufschlag von 0,30 € für Vertretungszeiten, wenn die Vertretung in den Räumen der KTPP stattfindet.
- Die Eltern müssen mit der Vertretung einverstanden sein.
- Die Betreuungsverträge sind anzupassen beziehungsweise eine Zusatzvereinbarung ist zu schließen.
- Sollten Eltern mit dem Vertretungssystem nicht einverstanden sein, ist dies dem Kreis Segeberg zu melden. In dem Fall erhält die KTPP für diese Kinder keinen Aufschlag von 0,30 €.
- Die KTPP und Vertretungskraft halten Kontakt und gewährleisten Bindungsarbeit mit dem Kind mindestens für 1 Stunde wöchentlich.
- Der Urlaub ist zwischen KTPP und Vertretungskraft abzusprechen und mit den Eltern abzustimmen.
- Eine Vertretung ist somit in der Regel nur für einen kurzfristigen Ausfall erforderlich.
- Bei abgesprochenem Urlaub besteht für die Eltern gegenüber dem Kreis Segeberg kein weiterer Anspruch auf eine Vertretung.
- Betreute Kinder sind über die Unfallkasse Nord versichert.
Voraussetzungen
Die Vertretungsperson muss
- namentlich benannt werden.
- dauerhaft im Vertretungsfall zur Verfügung stehen (insbesondere bei kurzfristigem Ausfall wegen Krankheit).
- geeignet sein.
- Geeignetheitsprüfung erfolgt durch die Servicebüros für Kindertagespflege.
- Geeignetheitsprüfung entfällt bei bereits anerkannten KTPP.
- mindestens 21 Jahre alt sein.
- ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen folgender Personen vorlegen:
- Vertretungskraft.
- für alle im Haushalt lebenden Personen über 16 Jahren, wenn die Vertretung in den Räumen der Vertretungskraft stattfindet.
- eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorweisen.
- einen Nachweis über die Anmeldung in einem Erste-Hilfe-Kurs erbringen.
- das heißt spätestens nach 6 Monaten ist die Teilnahmebescheinigung vorzulegen.
- ein Erstgespräch mit der für Sie zuständigen Fachkraft der Vermittlungsstelle führen.
- einen Nachweis über ihren Masernschutz vorweisen.
- an einer Belehrung über Infektionsschutz teilnehmen.
- ihre Räumlichkeiten vorher abnehmen lassen, wenn die Betreuung in den Räumen der Vertretungskraft stattfinden soll.
- Unter anderem wird geprüft ob die Räume den Sicherheits- und Hygienevorgaben entsprechen.
Nach positiver Prüfung der Vertretungskraft
Die anerkannte Vertretungskraft (keine ausgebildete KTPP)
- erhält eine Vertretungs-Erlaubnis.
- erhält eine einmalige Pauschale von 200 € für ihren finanziellen und zeitlichen Aufwand.
- erhält für die nach zwei Jahren erforderliche Erste Hilfe die Kosten für den Kurs erstattet.
- nimmt an einer jährlichen Fortbildung für Vertretungskräfte über die Fachberatung teil.
- nimmt mindestens zweimal im Jahr an den Tagespflegtreffs der Fachberatung teil.
- nimmt einmalig an einer Schulung von insgesamt 12 Stunden in Form von 3 Modulen teil. Diese wird vom Evangelischen Bildungswerk des Kirchenkreises Plön-Segeberg organisiert.
- erhält jährliche Aufwendungen für Beiträge zur Unfallversicherung (BGW).
- erhält keine hälftige Erstattung der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge.
- hat keinen rechtlichen Urlaubsanspruch durch den Kreis Segeberg (Regelung des Urlaubs zwischen KTPP, Vertretungskraft + Eltern).
- Die Vertretungskraft erhält vom Kreis Segeberg für die geleisteten Vertretungsstunden eine Geldleistung entsprechend ihrer Qualifikation. Dies beinhaltet den gesetzlichen Anerkennungsbetrag und bei Betreuung in den eigenen Räumen die entsprechende Sachkostenpauschale.
Die zu vertretende KTPP
- erhält ab Erlaubniserteilung der Vertretungskraft zusätzlich einen Aufschlag von 0,30 € pro Betreuungsstunde auf die Sachkostenpauschale. Wird die Erlaubnis im Laufe des Monats erteilt, erfolgt der Aufschlag ab dem Folgemonat.
- erhält die Sachkostenpauschale bei Ausfall unter der Voraussetzung weitergezahlt, dass eine Vertretung und diese in den Räumen der Tagespflegeperson stattfindet.
- sollte dokumentieren, wenn Eltern keine Vertretung wünschen.
- sollte die Bindungsarbeit dokumentieren.
Fragen und Antworten
1) Ist es möglich, eine Vertretung nur für Krankheitsfälle/kurzfristige Ausfalltage und nicht für den Urlaub zu stellen?
Es ist nicht das Ziel, Vertretung für Urlaub anzubieten. Eine Vertretung sollte in der Regel nur für Krankheitsfälle/kurzfristige Ausfalltage zum Tragen kommen.
Der Urlaub ist zwischen KTPP und Vertretungskraft abzusprechen und mit den Eltern zu kommunizieren.
2) Reicht es, im Urlaub eine Notbetreuung anzubieten, beziehungsweise eine Ferienbetreuung?
Siehe Antwort 1: Der Urlaub sollte abgesprochen werden, sodass eine Not- beziehungsweise Ferienbetreuung nicht notwendig ist.
3) Bekommt man die 0,30 € durchgezahlt, auch im Urlaub und während der Krankheit?
Nicht in jedem Fall. Der Aufschlag von 0,30 € wird nur für Vertretungszeiten durchgezahlt für den Fall, dass die Vertretung in den Räumen der KTPP stattfindet.
4) Wie wird der Aufschlag von 0,30 € zurückgefordert, wenn keine Vertretung gewährleistet wurde?
Nur für den Zeitraum, in der keine Vertretung möglich war, oder für den Monat? Was passiert, wenn die Vertretung einmal nicht kann?
Rückforderung des Aufschlages erfolgt per Rückforderungsbescheid,
- wenn sich herausstellt, dass die Vertretung mehrfach oder auf Dauer nicht sichergestellt werden kann.
- wenn ein Verschulden der KTPP und/oder Vertretungskraft vorliegt (Erkrankung der Vertretungskraft ist kein Verschulden).
Die Prüfung und eventuelle Rückforderung erfolgt durch eine Einzelfallentscheidung.
5) Kann man auch mehrere Vertretungskräfte angeben, um gut abgesichert zu sein?
Ja, das ist möglich. Dies hat allerdings keine Auswirkung auf die Höhe des Aufschlages auf die Sachkostenpauschale (0,30 € pro Stunde und Kind).
Hierbei ist zu bedenken, dass jede benannte Vertretungskraft die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen muss.
Außerdem erhält die Vertretungskraft ihre Geldleistung nur für die tatsächlich geleisteten Vertretungsstunden.
6) Muss die Vertretungskraft die volle Anzahl an Stunden anbieten? Oder kann man für den Zeitraum auch die Betreuungszeit reduzieren?
Die Vertretungskraft hat die vertraglich vereinbarten Stunden anzubieten.
Die Eltern müssen aber nicht die vollen Stunden betreuen lassen.
7) Ist es erlaubt, die Vertretungskraft mit einem Minijob anzustellen beziehungsweise anzumelden? Wie rechnet die Vertretungskraft die Einnahmen ab?
Ja, es ist möglich die Vertretungskraft mit einem Minijob anzustellen. Die Vertretungskraft erhält ihre Geldleistung direkt vom Kreis Segeberg, es sei denn die Vertretungskraft erklärt die Abtretung an die zu vertretende KTPP.
HINWEIS: Auch die Vertretungskraft ist verpflichtet, dem Finanzamt Nebeneinkünfte anzugeben.
8) Wer zahlt die Vertretungskraft für einmal wöchentlich?
Für die Bindungsarbeit mit der Vertretungskraft, der KTPP und dem Kind kommt nicht der Kreis Segeberg auf.
Entweder finanziert die zu vertretende KTPP die Bindungsarbeit aus der Zusatzleistung von 0,30 € pro Stunde oder die Vertretungskraft macht es ohne Entgelt.
9) Gibt es eine bestimmte Richtung, für die Fortbildung der Vertretungskraft? Müssen bestimmte Themen an Fortbildungen abgedeckt werden?
Die individuelle Prüfung von geeigneten Fortbildungen für Vertretungskräfte übernimmt Ihre Fachberatung.
10) Wieviel Urlaub steht der Vertretungskraft zu?
Der Urlaubsanspruch ist vom Kreis Segeberg nicht geregelt.
11) Wie viele Urlaubstage wären legitim für eine Vertretungskraft?
Siehe Frage 10.
12) In welchem Umkreis darf ich den Eltern eine Vertretung für den Urlaub anbieten?
Es macht nur Sinn, die Vertretung in gut erreichbarer Nähe zur eigentlichen Kindertagespflegestelle zu wählen. Die seinerzeit durchgeführte Umfrage hat ergeben, dass Eltern im Vertretungsfall maximal 15 Kilometer weit fahren möchten. Wenn die Vertretung allerdings immer in der eigentlichen Kindertagespflegestelle stattfindet, ist es problemlos.
13) Kann die Vertretung in jedem Fall in den Räumen der KTPP erfolgen?
Dies ist nicht in jedem Fall möglich.
Hierbei ist zu bedenken, dass Krankheitsfälle der KTPP oder der Familienangehörigen dazu führen können, dass aufgrund der Ansteckungsgefahr eine Betreuung in der zu vertretenden Tagespflegestelle gar nicht möglich ist.
14) Können regelmäßige Vertretungen an einem festen Tag in der Woche über das Vertretungsmodell abgedeckt werden?
Nein. Die Vertretung soll nur bei Krankheitsfällen/kurzfristige Ausfalltage zum Tragen kommen. Die Bindungsarbeit ist zusätzlich zu gewährleisten.
15) Können stundenweise Abwesenheiten zum Beispiel durch private Termine über das Vertretungsmodell abgedeckt werden?
Nein.
16) Bekomme ich die 0,30 € auch, wenn die Eltern meine Vertretungskraft nicht in Anspruch nehmen möchten?
Ja. Wichtig ist, dass Sie eine Vertretungskraft vorhalten. Die Eltern entscheiden, ob Sie die Vertretung in Anspruch nehmen möchten.
17) Muss meine Vertretungskraft 365 Tage im Jahr abrufbereit sein?
Nein, Abwesenheitszeiten wie Urlaub sind mit der KTPP abzusprechen.
18) Ich möchte mich mit einer anderen KTPP in der Form zusammenschließen, dass wir die Betreuung von 5 Kindern aufteilen (zum Beispiel KTPP 1 betreut die Kinder montags und dienstags; KTPP 2 betreut die Kinder den Rest der Woche). Bei Ausfall einer KTPP übernimmt die andere KTPP die Kinder auch für die restlichen Betreuungstage.
Was ist zu bedenken?
- Mit den Eltern sind 2 Verträge zu schließen (mit jeder KTPP).
- Beide KTPP erhalten den Aufschlag auf die Sachkostenpauschale in Höhe von 0,30 €.
- Die KTPP, die die Räumlichkeiten für die Betreuung zur Verfügung stellt, erhält im Vertretungsfall die Sachkostenpauschale einschließlich dem Aufschlag von 0,30 € weitergezahlt.
- Die KTPP, die in den Räumlichkeiten der anderen betreut, erhält für die reguläre Betreuung die Sachkostenpauschale für andere genutzte Räume, für den Vertretungsfall jedoch nicht. Bitte einen Mietvertrag als Nachweis einreichen.
19) Müssen die Räume der Vertretungskraft komplett ausgestattet sein? Oder reicht das dringende, wie zum Beispiel Steckdosenschutz? Oder braucht man separate Räume wie Spielezimmer und Schlafzimmer?
Soll die Vertretung in den Räumen der Vertretungskraft durchgeführt werden, ist die Eignung der Räumlichkeiten gleichzusetzen mit der einer qualifizierten KTPP.
20) Bekommen die KTPP rückwirkend zur Antragstellung die 0,30 €?
Nein, die Gewährung des Aufschlages erfolgt erst nach positiver Prüfung der Vertretungskraft durch die Fachberatung und ab Ausstellung der Vertretungserlaubnis durch den Kreis Segeberg. Wird die Erlaubnis im laufenden Monat erteilt, wird der Aufschlag ab dem Folgemonat gewährt.
21) Darf eine Vertretungskraft mehre KTPP vertreten? Wenn ja, wie viele?
Ja, eine Vertretungskraft kann mehrere KTPP vertreten. Die Anzahl der zu vertretenden KTPP hängt im Einzelfall davon ab, ob die Vertretung gewährleistet werden kann und der Bindungsaufbau zu den Kindern gesichert ist.
22) Wenn die Eltern generell keine Vertretung wünschen, bekomme ich für das Kind keine 0,30 €. Wenn Sie nur an einzelnen Tagen keine Vertretung in Anspruch nehmen, grundsätzlich aber zugestimmt haben, werden die 0,30 € gezahlt?
Ja.
23) Gibt es die Möglichkeit, sich für einzelne Urlaubstage vertreten zu lassen?
Ja, obwohl die Vertretung in der Regel nur für Krankheitsfälle/kurzfristige Ausfalltage zum Tragen kommt.
Einzelne Tage, für die eine Vertretung in Anspruch genommen wird, werden über das Formular "Antrag auf Gewährung einer Geldleistung im Rahmen der Vertretung in Kindertagespflege" abgerechnet.
24) Wie wird der Monat, in dem man Urlaub hat, vergütet? Bekommt man nur während seines Urlaubs die 0,30 € nicht ausgezahlt oder den ganzen Monat nicht?
Der Aufschlag von 0,30 € wird analog zur regulären Geldleistung nur für die Ausfalltage quartalsweise zurückgefordert. Der Aufschlag wird zusammen mit der Sachkostenpauschale weitergezahlt, wenn eine Vertretung in den Räumen der Tagespflegeperson stattfindet.
Bürger*innen-Service
- Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
- Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
- Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
- Geschwisterermäßigung für Kita-Elternbeiträge beantragen
- Kind in KiTa anmelden (mit Onlineantrag)
- Platz in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beantragen (mit Onlineantrag)