Unterhalt und Jugendhilfe
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Übersicht
Beistandschaften, Kindesunterhalt, Beratung, Beurkundung
Wir beraten und unterstützen Sie unter anderem zum Thema nichtehelich geborene Kinder und "Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanerkennung".
Sowohl für nichtehelich wie auch für ehelich geborene (minderjährige) Kinder sind Beratungen und Tätigkeiten rund um das Thema "Kindesunterhalt" möglich.
Im Jugendamt können Beurkundungen kostenfrei durchgeführt werden (zum Beispiel Vaterschaftsanerkennungen oder auch Unterhaltsverpflichtungen).
Unterhaltsvorschuss
Sind Sie alleinerziehend und erhalten keinen Unterhalt für Ihr Kind, können Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Betracht kommen.
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- PDF-Datei: (PDF, 335 kB)
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Info und Service
In unserem Fachdienst "Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe" kümmern sich die Mitarbeiter*innen um Unterstützungsleistungen für Familien. So gehören auch die Prüfung und Gewährung von Leistungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche nach dem Sozialgesetzbuch 9 und Sozialgesetzbuch 12 zu ihren Aufgaben. Ebenso unterstützen unsere Mitarbeiter*innen Kinder und Eltern in Fragen der Unterhaltssicherung und -durchsetzung sowie bei Vaterschaftsfeststellungen.
Bürger*innen-Service
Hier finden Sie ebenfalls die Mitarbeitenden zu den entsprechenden Dienstleistungen.
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
- Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
- Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten
alle 15 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
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Jugendamt und Jugendhilfe in Norderstedt
Norderstedter*innen melden sich bitte direkt bei der Stadt Norderstedt.
Arbeitsbereiche des Jugendamtes sind unterteilt in den
- Allgemeinen Sozialen Dienst,
- die Wirtschaftliche Jugendhilfe,
- das Adoptions- und Pflegestellenwesen,
- die Amtsvormundschaften und Ergänzungspflegschaften sowie
- die Beistandschaften.
Interessante Links
Bürger*innen-Service
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
- Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
- Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten
- Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
- Ein verwandtes Kind adoptieren