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Familie, Soziales, Bildung

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28.08.2024: Das Deutschland-Schulticket kommt!

Kreis Segeberg. Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird es für alle Vollzeit-Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen, das vergünstigte Deutschland-Schulticket geben. Voraussetzung ist, dass sie keinen Anspruch auf eine vollfinanzierte Schüler*innenfahrkarte haben. Der Kreis Segeberg beteiligt sich mit 20 Euro pro Ticket und Monat. Das Ticket gilt im Nah-und Regionalverkehr in ganz Deutschland.

Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen:

Welche Vollzeitschüler*innen können ein Deutschland-Schulticket bekommen ?

Berechtigt sind alle Schüler*innen

  • an allgemeinbildenden Schulen (Grund- und weiterführende Schulen, einschließlich Oberstufe),
  • an Förderzentren,
  • an anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen),
  • an dänischen Schulen,
  • an berufsbildenden Schulen in Vollzeit (ohne Arbeitgeber*in),
  • in einer rein schulischen Ausbildung,

sofern sie keinen Anspruch auf eine Schüler*innenfahrkarte haben, deren Kosten ganz oder teilweise vom Schulträger oder dem Kreis Segeberg übernommen werden.

Hinweis: Ausgenommen vom Deutschland-Schulticket sind Schüler*innen in einem Ausbildungsverhältnis mit Arbeitgeber*in. Für diese gibt es das Azubi-Ticket.

Was kostet das Deutschland-Schulticket?

Das Deutschland-Schulticket kostet 49 Euro monatlich im Jahr 2024, Preisanpassungen ab 2025 sind möglich. Der Kreis Segeberg übernimmt für die vorstehend genannten Schüler*innen einen Kostenanteil von 20 Euro pro Monat, womit der/die Antragsteller*in einen Eigenanteil von derzeit 29 Euro zu übernehmen hat.

Wo kann das Deutschland-Schulticket beantragt werden?

Die Antragsstellung für das vergünstigte Ticket mit Gültigkeit ab dem 01.01.2025 wird voraussichtlich ab November 2024 über OLAV, dem Online-Antragsverfahren bei der Zentralen Stelle Schülerbeförderung beim Kreis Herzogtum-Lauenburg in Ratzeburg, möglich sein.

Antragsteller*innen können sein:

  • Eltern der Schüler*innen,
  • volljährige Schüler*innen oder
  • andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen.

Informationen rund um die Antragstellung werden rechtzeitig hier auf der Internetseite bekanntgegeben, zudem ebenfalls auf der OLAV-Homepage.

Übergangslösung: Erstattungsverfahren für den Zeitraum 01.09. bis 31.12.2024

Für den Zeitraum vom 01.09.24 bis 31.12.24 gibt es eine Übergangslösung.

Schritt 1:

Das Deutschlandticket muss von den

  • Eltern der Schüler*innen,
  • volljährigen Schüler*innen oder
  • anderen Erziehungsberechtigte der Schüler*innen privat gekauft und in voller Höhe (49 Euro Euro monatlich) vorfinanziert werden.

Hierzu ist der Abschluss eines Abo-Vertrages erforderlich. Erhältlich ist dieses beispielsweise beim Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein NAH.SH oder beim Hamburger Verkehrsverbund HVV

Mehr Infos, wie das Abo bestellt werden kann, werden NAH.SH und HVV noch bekanntgeben.

Schritt 2:

Die Eltern/volljährige Schüler*innen oder andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen kündigen das Abo rechtzeitig zum 31.12.2024 und stellen im Zeitraum November 2024 bis Januar 2025 einen Antrag auf Erstattung des Kreisanteils beim Kreis Segeberg.

Der Kreis Segeberg erstattet auf Nachweis rückwirkend für den genannten Zeitraum (01.09.24 bis 31.12.24) den Kreisanteil in Höhe von 20 Euro je erworbenen Monat. Dieses Rückerstattungsverfahren ist ausschließlich als Übergangslösung nur für diesen Zeitraum vorgesehen. Derzeit wird an einer technischen Lösung für eine Online-Antragstellung gearbeitet.

Im Herbst wird der Kreis Segeberg alle Informationen zur Antragstellung öffentlich bekanntgeben und die zuständigen Ansprechpartner*innen im Fachdienst Kita, Jugend, Schule, Bildung und Kultur benennen.

Welche Unterlagen sind später mit dem Antrag auf Erstattung des Kreisanteils einzureichen?

Zusätzlich zu den im Antrag abgefragten Daten wird folgendes benötigt:

  • Kopie des Schüler*innenausweises und
  • Nachweis über das gebuchte Deutschland-Schulticket.

Schritt 3:

Die Erstattungsbeträge werden im Laufe des ersten Quartals 2025 ausgezahlt.

Wo gibt es weitere Informationen rund um die Tickets für Schüler*innen?

Auf der Homepage www.ticket-olav.de sind aktuelle Informationen zum vergünstigten Deutschland-Schulticket und rund um das Schüler*innenfahrkartenverfahren zu finden.

Hier gibt's noch einmal alles übersichtlich zusammengefasst in einem Schaubild:

27.08.2024: Interkulturelle Woche in den Startlöchern

Kreis Segeberg. Theater, Kino, Sport, Koch- und Sprachkurse und noch vieles mehr: In weniger als einer Woche geht es los! Der Kreis Segeberg feiert zum 13. Mal Offenheit und Toleranz im Rahmen der Interkulturellen Woche (IKW).

Vom 2. September bis zum 6. Oktober sind alle Menschen herzlich eingeladen mitzufeiern. Die IKW bietet fast 90 abwechslungsreiche Veranstaltungen an - unter dem Motto „Neue Räume“.

Aufeinander zugehen, voneinander lernen und friedlich zusammenleben: Für Landrat Jan Peter Schröder setzen die IKW und alle Beteiligten ein wichtiges Zeichen für Demokratie, Chancengleichheit und Vielfalt. "Ich finde, dass es gerade in der heutigen Zeit sehr wichtig ist, Brücken zu bauen und das Gespräch zu suchen. Bei uns im Kreis ist die IKW nun auch in kleineren Gemeinden wie Blunk, Hasenmoor, Trappenkamp, Ellerau und Bornhöved angekommen. Es ist schön, dass die Menschen dort vor Ort einfach vor die Tür gehen und tolle Veranstaltungen besuchen können."

Der Landrat dankt vorab allen Beteiligten, den Kommunen und Einrichtungen, den Vereinen und anderen Kooperationspartnern sowie dem Büro für Chancengleichheit und Vielfalt des Kreises Segeberg (BfCV). "Wir sind sehr gespannt, wie das große Programm von den Bürger*innen angenommen wird und freuen uns sehr auf die kommenden Wochen", sagt Wiebke Wilken vom BfCV. "Zusammen feiern wir die Vielfalt im Kreis und laden alle Bürger*innen herzlichst dazu ein."

Als gedruckte Version liegt das Programm im Kreishaus, den Außenstellen sowie den Rathäusern und Amtsverwaltungen aus. Das Programm für Norderstedt gibt es nur digital.

Zum Programm und der IKW-Seite

16.08.2024: FRAU & BERUF: Vorbereitung für die Jobsuche & Beratungstermine

"Wie formuliere ich im Lebenslauf, dass ich mich während der Elternzeit nur um meine Familie gekümmert habe?", "Was schreibe ich in den Lebenslauf, wenn ich länger krankgeschrieben war?" oder "Ich bin jetzt einige Jahre aus meinem Beruf raus, da kann ich doch nicht mehr zurück in meinen ursprünglichen Beruf, weil mir aktuelles Wissen fehlt!". Dieser und ähnlicher Anliegen nehmen sich die Beraterinnen Simone Mortensen und Nina Horn von der Beratungsstelle FRAU & BERUF Segeberg an.

Das Beratungsangebot von FRAU & BERUF ist kostenfrei und behördenunabhängig. Es richtet sich an Frauen, die nach einer Auszeit wieder in einen Beruf einsteigen, von einem Minijob in eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung wechseln, ihre Teilzeitbeschäftigung ausweiten oder sich beruflich umorientieren möchten. Zudem werden auch Frauen beraten, die eine Berufsausbildung in Teilzeit machen möchten. Ziel dieser individuellen Beratung ist es, diesen Frauen den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern oder ihre berufliche Situation zu festigen.

Jedes Gespräch orientiert sich an der individuellen Situation der Ratsuchenden. Es werden die persönlichen Voraussetzungen, Fragen rund um den Bewerbungsprozess geklärt und mit der Frau realistische Ziele definiert. Diese Beratung unterstützt, sich neu zu orientieren, zu entscheiden und dann die nächsten Schritte in die neue oder andere berufliche Zukunft zu planen. Bei all diesen Überlegungen wird die familiäre Situation berücksichtigt.

Die Beratung ist kostenlos, inhaltlich neutral und behördenunabhängig. In Bad Segeberg können Montag bis Donnerstag Beratungstermine vereinbart werden.

Weiterhin beraten wird an folgenden Standorten am: 

05.09. - Bad Bramstedt

12.09. - Norderstedt

12.09. - Trappenkamp

19.09. - Kaltenkirchen

26.09. - Henstedt-Ulzburg

26.09. - Nahe

Frauen, die sich beraten lassen wollen, vereinbaren bitte unter Tel. 04551 – 944 002 oder per E-Mail frau-und-beruf@wks-se.de einen Termin, denn die Termine werden zentral koordiniert und vergeben.

Die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg (WKS) ist Träger der Beratungsstelle FRAU & BERUF. Das Projekt FRAU & BERUF Segeberg ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021 – 2027, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Schleswig-Holstein finanziert wird.


Ihre Ansprechpartnerin für weitere Fragen zum Thema

Nina Horn

Beratungsstelle FRAU & BERUF Segeberg

Ein Projekt der WKS

Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbH

Kurhausstraße 1

23795 Bad Segeberg

Tel.:      04551 94 40 02

Mobil:  0178 153 52 72

E-Mail: horn@wks-se.de 

Web:   FRAU & BERUF Segeberg und www.frau-und-beruf-sh.de 

Die Beratungsstelle FRAU & BERUF wird gefördert durch die Europäische Union, den Europäischen Sozialfonds (ESF) und das Land Schleswig-Holstein.

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ZuFiSH - Der Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein

Der ZuFiSH ist ein Informationsportal rund um Dienstleistungen, Ansprechpartner*innen und Dokumente, die die öffentliche Hand Ihnen als Bürger*in anbietet.

Sie finden diese Informationen auf der Kreis-Homepage im unteren Bereich aller Themenseiten als Bürger*innen-Service.



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Stellenangebote und Karriere beim Kreis

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Datum: 15.01.2021

Online-Dienste des Kreises Segeberg

Der IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH) und der Kreis Segeberg haben gemeinsam zwei Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert. Bürger*innen können jetzt Leistungen aus der Eingliederungshilfe für Minderjährige und der Kindertagespflege online beantragen.


Datum: 11.01.2023

Neues Betreuungsrecht 2023: Mehr Selbstbestimmung und Mitsprache, bessere Qualität und Aufsicht

Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung die eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht (mehr) selbst erledigen können und keine oder keine ausreichende Vorsorgevollmacht erteilt haben, können Sie darauf angewiesen sein, dass das Gericht einen rechtlichen Betreuer*in zu Ihrer Unterstützung bestellt. Das ab 1. Januar 2023 geltende reformierte Betreuungsrecht sichert Ihre größtmögliche Selbstbestimmung und stellt Ihre Wünsche in den Mittelpunkt aller Entscheidungen, die ein*e Betreuer*in im Rahmen des gerichtlich bestimmten Aufgabenkreises trifft und umsetzt.


Datum: 01.10.2021

Video "Was sind Frühe Hilfen?"

Der dreiminütige Kurzfilm erklärt anschaulich, was Frühe Hilfen sind und wie Schwangere und Familien mit Unterstützungsbedarf die Angebote erhalten können.

Er richtet sich neben Eltern auch an Fachkräfte, die Mütter und Väter begleiten und beraten.

Das Video ist ein Angebot des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

© Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung