Arbeit und Soziales
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21.10.2024: Frau & Beruf: Flexible Arbeitszeiten sind wichtig
Viele berufstätige Frauen kennen diese Situation. Sie wollen mehr arbeiten, aber ein starrer Schichtplan, die Anwesenheitspflicht auf Arbeit und die teilweise lückenhafte Kinderbetreuung bremsen die gesetzten Ziele aus. Am Ende bleibt es deswegen beim Minijob oder der Beschäftigung in Teilzeit. Unternehmen können jedoch mit flexiblen Arbeitsmodellen Anreize schaffen, dass Frauen im Beruf häufiger in Vollzeit durchstarten können.
Die positive Nachricht vorweg: Deutschland kann im europaweiten Vergleich eine der höchsten Quoten bei der Erwerbstätigkeit von Frauen aufweisen. Ein negativer Aspekt ist dabei, dass jede Zweite davon in Teilzeit beschäftigt ist. Viele der acht Millionen Beschäftigten können sich aber vorstellen Voll- statt Teilzeit zu arbeiten, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Neben Aspekten wie der flächendeckenden Kinderbetreuung können Unternehmen selbst ihre Attraktivität für Frauen im Job erhöhen.
Fachberaterin Nina Horn von Frau & Beruf im Kreis Segeberg schätzt ein: "Qualifizierte Frauen, die bisher nur in Teilzeit arbeiten, stellen für den Arbeitsmarkt ein großes, ungenutztes Potenzial dar. Flexible Arbeitszeiten, wie die sogenannte Gleitzeit und die Möglichkeit auf eine teilweise Beschäftigung aus dem Homeoffice, könnten helfen mehr Frauen in Vollzeit zu beschäftigen."
Für alle Interessierten bieten die erfahrenen Fachberaterinnen Simone Mortensen und Nina Horn im Kreis professionelle Beratungsgespräche zum Thema "Frau und Beruf" an.
Die Beratung ist kostenfrei, inhaltlich neutral und behördenunabhängig. In Bad Segeberg können Montag bis Donnerstag Beratungstermine vereinbart werden.
Weiterhin beraten wird donnerstags an folgenden Standorten:
07.11. - Bad Bramstedt
14.11. - Norderstedt
14.11. - Trappenkamp
21.11. - Kaltenkirchen
28.11. - Henstedt-Ulzburg
28.11. - Nahe
Frauen, die sich beraten lassen wollen, vereinbaren bitte unter Tel. 04551 – 944 002 oder per E-Mail frau-und-beruf@wks-se.de einen Termin, denn die Termine werden zentral koordiniert und vergeben.
Die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg (WKS) ist Träger der Beratungsstelle FRAU & BERUF. Das Projekt FRAU & BERUF Segeberg ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021 – 2027, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Schleswig-Holstein finanziert wird.
17.09.2024: Beratungstermine bei FRAU & BERUF
Seit vielen Jahren bietet die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg (WKS) mit dem Projekt FRAU & BERUF berufliche Beratung für Frauen kostenfrei im Kreis an. Aufgrund kürzlich veränderter Förderkriterien endet die Trägerschaft der WKS für das Projekt FRAU & BERUF aller Voraussicht nach zum Jahresende.
Wie das Beratungsangebot ab 2025 im Kreis Segeberg aussehen wird, ist heute noch nicht bekannt.
Aktuell können wir mit unseren erfahrenen Fachberaterinnen Simone Mortensen und Nina Horn weiterhin professionelle Beratungsgespräche im Kreis anbieten.
Wenn Sie als Frau dies noch wahrnehmen möchten, zögern Sie nicht und holen Sie sich noch heute einen Termin! Sie werden zu allen Themen rund um berufliche Orientierung, Neuausrichtung, Weiterentwicklung, Wiedereinstieg, Aus- und Weiterbildung bestens beraten.
Die Beratung ist kostenfrei, inhaltlich neutral und behördenunabhängig. In Bad Segeberg können Montag bis Donnerstag Beratungstermine vereinbart werden.
Weiterhin beraten wird donnerstags an folgenden Standorten:
- 10.10. Norderstedt
- 10.10. Trappenkamp
- 17.10. Kaltenkirchen
- 24.10. Henstedt-Ulzburg
- 24.10. Nahe
Frauen, die sich beraten lassen wollen, vereinbaren bitte unter Tel. 04551 – 944 002 oder per E-Mail einen Termin, denn die Termine werden zentral koordiniert und vergeben.
Die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg (WKS) ist Träger der Beratungsstelle FRAU & BERUF. Das Projekt FRAU & BERUF Segeberg ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021 – 2027, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Schleswig-Holstein finanziert wird.
12.08.2024: FRAU & BERUF: Vorbereitung für die Jobsuche & Beratungstermine
"Wie formuliere ich im Lebenslauf, dass ich mich während der Elternzeit nur um meine Familie gekümmert habe?", "Was schreibe ich in den Lebenslauf, wenn ich länger krankgeschrieben war?" oder "Ich bin jetzt einige Jahre aus meinem Beruf raus, da kann ich doch nicht mehr zurück in meinen ursprünglichen Beruf, weil mir aktuelles Wissen fehlt!". Dieser und ähnlicher Anliegen nehmen sich die Beraterinnen Simone Mortensen und Nina Horn von der Beratungsstelle FRAU & BERUF Segeberg an.
Das Beratungsangebot von FRAU & BERUF ist kostenfrei und behördenunabhängig. Es richtet sich an Frauen, die nach einer Auszeit wieder in einen Beruf einsteigen, von einem Minijob in eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung wechseln, ihre Teilzeitbeschäftigung ausweiten oder sich beruflich umorientieren möchten. Zudem werden auch Frauen beraten, die eine Berufsausbildung in Teilzeit machen möchten. Ziel dieser individuellen Beratung ist es, diesen Frauen den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern oder ihre berufliche Situation zu festigen.
Jedes Gespräch orientiert sich an der individuellen Situation der Ratsuchenden. Es werden die persönlichen Voraussetzungen, Fragen rund um den Bewerbungsprozess geklärt und mit der Frau realistische Ziele definiert. Diese Beratung unterstützt, sich neu zu orientieren, zu entscheiden und dann die nächsten Schritte in die neue oder andere berufliche Zukunft zu planen. Bei all diesen Überlegungen wird die familiäre Situation berücksichtigt.
Die Beratung ist kostenlos, inhaltlich neutral und behördenunabhängig. In Bad Segeberg können Montag bis Donnerstag Beratungstermine vereinbart werden.
Weiterhin beraten wird an folgenden Standorten am:
05.09. - Bad Bramstedt
12.09. - Norderstedt
12.09. - Trappenkamp
19.09. - Kaltenkirchen
26.09. - Henstedt-Ulzburg
26.09. - Nahe
Frauen, die sich beraten lassen wollen, vereinbaren bitte unter Tel. 04551 – 944 002 oder per E-Mail frau-und-beruf@wks-se.de einen Termin, denn die Termine werden zentral koordiniert und vergeben.
Die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg (WKS) ist Träger der Beratungsstelle FRAU & BERUF. Das Projekt FRAU & BERUF Segeberg ist Teil des Landesprogramms Arbeit 2021 – 2027, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Schleswig-Holstein finanziert wird.
Ihre Ansprechpartnerin für weitere Fragen zum Thema
Nina Horn
Beratungsstelle FRAU & BERUF Segeberg
Ein Projekt der WKS
Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbH
Kurhausstraße 1
23795 Bad Segeberg
Tel.: 04551 94 40 02
Mobil: 0178 153 52 72
E-Mail: horn@wks-se.de
Web: FRAU & BERUF Segeberg und www.frau-und-beruf-sh.de
Die Beratungsstelle FRAU & BERUF wird gefördert durch die Europäische Union, den Europäischen Sozialfonds (ESF) und das Land Schleswig-Holstein.
Das Jobcenter Kreis Segeberg ist eine gemeinsame Einrichtung des Kreises Segeberg und der Bundesagentur für Arbeit. Es wird durch die Agentur für Arbeit Elmshorn vertreten und bietet im Auftrag dieser Träger alle Leistungen des SGB II "Grundsicherung für Arbeitssuchende" aus einer Hand.
Das Jobcenter Kreis Segeberg gliedert sich in die Standorte Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Norderstedt.
Überblick zu Arbeit, Arbeitslosigkeit, Hilfe und finanzielle Unterstützung
Das Thema Arbeit ist sehr vielseitig und wird in unserer Kreisverwaltung durch mehrere Fachdienste abgedeckt.
Sämtliche Dienstleistungen deutscher Behörden zu den Themen Arbeit und Beruf, Arbeitsrecht und Arbeitslosigkeit, Grundsicherung und Förderungen finden Sie - und findet Ihr - im hellblauen Bürger*innen-Service am unteren Ende dieser Seite.
Ansprechpartner*innen
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Info und Service
Zum Fachdienst "Soziale Sicherung" gehören das Amt für Ausbildungsförderung, die Fürsorgestelle (Kündigungsschutz Schwerbehinderte und Begleitende Hilfen am Arbeitsplatz), die Bereiche der Hilfe zur Pflege, der Hilfen zur Gesundheit und Blindengeld und Blindenhilfe.
Bürger*innen-Service
- Altenhilfe: Angebote zur Unterstützung im Alltag
- BAföG für einen Schulbesuch beantragen (mit Onlineantrag)
- Blindenhilfe beantragen (mit Onlineantrag)
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Dokumente und Formulare
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Ansprechpartner*innen
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Info und Service
Unser Fachdienst Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration teilt sich auf in die Fachgebiete Fachaufsicht sowie Asylleistungen und Beratung. Bezeichnend für den Fachdienst sind eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit den Städten, Ämtern und Gemeinden des Kreises Segeberg sowie mit dem Jobcenter Kreis Segeberg.Bürger*innen-Service
- Flüchtlingsangelegenheiten: Informationen für ehrenamtliche Helferinnen / Helfer
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
- Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
alle 4 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
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Ansprechpartner*innen
Wichtige Dokumente und Formulare
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Bildung und Teilhabe für Kinder aus finanziell schwachen Familien
Damit alle Kinder mitmachen können!
Nicht alle Menschen haben monatlich gleich viel Geld zur Verfügung. Es ist daher sehr wichtig, dass jedes Kind – egal wie arm oder reich seine Eltern sind – am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, ohne ausgegrenzt zu werden.
- Sie haben Schwierigkeiten, das nötige Geld für das Schulmaterial Ihrer Kinder aufzubringen?
- Sie können sich die nächste Klassenfahrt Ihres Kindes nicht oder nur sehr schwer leisten?
- Ihr Kind braucht Nachhilfe?
- Das Mittagessen in der Schule kostet zu viel?
Dann können Sie dafür finanzielle Unterstützung bekommen:
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch als Bildungspaket bezeichnet.
Wann habe ich einen Anspruch auf die Leistungen?
Sie haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn Sie oder Ihre Kinder eine der folgenden staatlichen Unterstützungen beziehen:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV oder Sozialgeld),
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungen,
- Wohngeld und
- Kinderzuschlag.
Über die Leistungen für Bildung und Teilhabe, berät Sie die für Sie zuständige Kommune oder das Jobcenter.
Wo stelle ich einen Antrag?
- Sie suchen zurzeit eine Arbeit und erhalten Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, dann wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.
- Bekommen Sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe, dann beantragen Sie die Bildungs- und Teilhabeleistungen bei Ihrer Stadt- oder Amtsverwaltung über das Landesportal.
Weitere Informationen und Dokumente
Die Antragsformulare erhalten Sie auf dieser Website oder bei Ihren Beratungsstellen vor Ort.
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Mitmachen möglich machen!
Ob Sportvereine, Theatergruppen, Kindergärten, Schulen oder Nachhilfelehrer (Leistungserbringer): Wer beim Bildungspaket mitmachen und ein Angebot für bedürftige Kinder und Jugendliche bereitstellen möchte, kann dies durch die einmalige Registrierung in dem Online-System der "Bildungs Karte" ermöglichen.
Nutzung der "Bildungs Karte" durch den Leistungserbringer
Mit der Bewilligung der Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten berechtigte Kinder und Jugendliche eine sogenannte "Bildungs Karte". Anhand der Kartennummer können registrierte Leistungserbringer (Sportvereine, Nachhilfeinstitute, Schulen, Volkshochschulen und so weiter) über das Online-System der "Bildungs Karte" den gewünschten Betrag von dem jeweiligen Guthaben abbuchen.
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Bearbeitungshinweise für Sozialämter
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Kündigungsschutz
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, so besteht für Arbeitnehmer*innen ein allgemeiner Kündigungsschutz.
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bürger*innen-Service
Stellenangebote und Karriere beim Kreis
Alle Stellen- und Ausbildungsangebote des Kreises finden Sie auf unserer Karriereseite.
Bewerben Sie sich einfach und bequem online.
Ihre Anlagen wie Anschreiben oder Lebenslauf können Sie in allen gängigen Formaten hochladen.
Nicht das passende Stellenangebot dabei? Dann erwarten wir gerne Ihre Initiativbewerbung!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Weitere Themen
Themen zur Auswahl
Bürger*innen-Service
- Abmeldung einer Röntgeneinrichtung
- Altenhilfe: Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Anerkennung als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker beantragen
- Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung für eine Tätigkeit als Landesbeamtin oder Landesbeamter beantragen (mit Onlineantrag)
- Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter beantragen
- Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen § 5 Absatz 2 Nummer 1 ChemOzonSchichtV sowie von Prüfungs- und Bescheinigungsstellen§ 5 Absatz 3 ChemKlimaschutzV