Arbeit und Soziales
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25.06.2024: FRAU & BERUF bietet eine kostenfreie Beratung an
Die Beratungsstelle FRAU & BERUF bietet eine kostenfreie Beratung an.
Ob es sich um einen Wiedereinstieg in den Beruf handelt, bei drohender Arbeitslosigkeit oder es darum geht, die Arbeitszeit zu verändern:
Simone Mortensen und Nina Horn sind die Beraterinnen, die ratsuchenden Frauen Rede und Antwort stehen.
Auch zum Thema Ausbildung in Teilzeit sind Sie herzlich willkommen!
Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Beratungstermin: 04551 – 944 002.
Wir freuen uns auf Sie!
16.05.2022: Jetzt bewerben: Bundesfreiwilligendienst beim Kreis
Kreis Segeberg. Schulabschuss in der Tasche und was nun? Vielleicht studieren? Oder doch lieber eine Ausbildung? Aber auf jeden Fall soll die neue Aufgabe etwas mit Menschen zu tun haben? Wer ein soziales Berufsfeld kennenlernen und sich darin engagieren möchte, wer Klarheit über einen angestrebten Berufswunsch erlangen oder die Wartezeit bis zur Ausbildung oder zum Studium sinnvoll nutzen möchte, ist beim Kreis Segeberg an der richtigen Adresse.
Im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) sowie des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) bietet der Kreis als Träger von drei Förderzentren (Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) in Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Norderstedt freie Plätze in der Schüler*innenbetreuung an. Die Freiwilligen haben die Möglichkeit, gemeinsam mit pädagogischen Mitarbeiter*innen die Abläufe in einer Schule kennenzulernen. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Betreuung von geistig und körperlich behinderten Schüler*innen, deren Unterstützung während des Unterrichts, Fahrdienste sowie Hilfe bei pflegerischen und hauswirtschaftlichen Aufgaben.
Beginn des zwölfmonatigen Dienstes ist in der Regel im Juli/August eines jeden Jahres. Wer sich bewerben möchte, darf höchstens 27 Jahre alt sein und muss die Schulpflicht von neun Jahren erfüllt haben. Ein Schulabschluss ist aber nicht zwingend erforderlich. Monatlich gibt es ein Taschengeld in Höhe von rund 420 Euro zuzüglich rund 130 Euro Verpflegungskostenzuschuss sowie eine Geldersatzleistung für Kleidung in Höhe von rund 25 Euro.
Nähere Informationen dazu gibt es auf den Internetseiten
- des Kreises Segeberg,
- des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie
- des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Wer Interesse hat, schickt eine aussagekräftige Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und einer Kopie des letzten Zeugnisses direkt an eines der Förderzentren:
Schule am Hasenstieg
Hasenstieg 13
22846 Norderstedt
Telefon 040/5225313
Janusz-Korczak-Schule
Von-Bodelschwingh-Straße 1
24568 Kaltenkirchen
Telefon 04191/3811
Trave-Schule
Burgfeldstraße 104
23795 Bad Segeberg
Telefon 04551/90861713
Fragen können zudem an Kreis-Mitarbeiterin Miriam Kesselboth gerichtet werden:
05.07.2022: Bundesfreiwilligendienst und FSJ für Kurzentschlossene
Kreis Segeberg. Die Sommerferien sind da, der Schulabschuss ist in der Tasche und was nun? Während einige bereits genau wissen, wie es in den kommenden Wochen und Monaten für sie weitergeht, sind andere noch unentschlossen. Vielleicht studieren? Oder doch lieber eine Ausbildung? Aber auf jeden Fall soll die neue Aufgabe etwas mit Menschen zu tun haben? Wer ein soziales Berufsfeld kennenlernen und sich darin engagieren möchte, wer Klarheit über einen angestrebten Berufswunsch erlangen oder die Wartezeit bis zur Ausbildung oder zum Studium sinnvoll nutzen möchte, ist beim Kreis Segeberg an der richtigen Adresse.
Im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) sowie des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) hat der Kreis Segeberg als Träger von drei Förderzentren in Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Norderstedt für Kurzentschlossene noch freie Plätze in der Schüler*innenbetreuung. An den Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung haben Freiwillige die Möglichkeit, gemeinsam mit pädagogischen Mitarbeiter*innen die dortigen Abläufe kennenzulernen. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Betreuung von geistig und körperlich behinderten Schüler*innen, deren Unterstützung während des Unterrichts, Fahrdienste sowie Hilfe bei pflegerischen und hauswirtschaftlichen Aufgaben.
Beginn des zwölfmonatigen Dienstes ist in der Regel im Juli/August eines jeden Jahres. Wer sich bewerben möchte, darf höchstens 27 Jahre alt sein und muss die Schulpflicht von neun Jahren erfüllt haben. Ein Schulabschluss ist aber nicht zwingend erforderlich. Monatlich gibt es ein Taschengeld in Höhe von rund 420 Euro zuzüglich rund 130 Euro Verpflegungskostenzuschuss sowie rund 25 Euro für Kleidung.
Wer Interesse hat, schickt eine aussagekräftige Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und einer Kopie des letzten Zeugnisses direkt an eines der drei Förderzentren:
Schule am Hasenstieg
Hasenstieg 13
22846 Norderstedt
Telefon 040/5225313
E-Mail
Janusz-Korczak-Schule
Von-Bodelschwingh-Straße 1
24568 Kaltenkirchen
Telefon 04191/3811
E-Mail
Trave-Schule
Burgfeldstraße 104
23795 Bad Segeberg
Telefon 04551/90861713
E-Mail
Fragen dazu beantwortet Kreis-Mitarbeiterin Miriam Kesselboth:
Das Jobcenter Kreis Segeberg ist eine gemeinsame Einrichtung des Kreises Segeberg und der Bundesagentur für Arbeit. Es wird durch die Agentur für Arbeit Elmshorn vertreten und bietet im Auftrag dieser Träger alle Leistungen des SGB II "Grundsicherung für Arbeitssuchende" aus einer Hand.
Das Jobcenter Kreis Segeberg gliedert sich in die Standorte Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Norderstedt.
Überblick zu Arbeit, Arbeitslosigkeit, Hilfe und finanzielle Unterstützung
Das Thema Arbeit ist sehr vielseitig und wird in unserer Kreisverwaltung durch mehrere Fachdienste abgedeckt.
Sämtliche Dienstleistungen deutscher Behörden zu den Themen Arbeit und Beruf, Arbeitsrecht und Arbeitslosigkeit, Grundsicherung und Förderungen finden Sie - und findet Ihr - im hellblauen Bürger*innen-Service am unteren Ende dieser Seite.
Ansprechpartner*innen
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Info und Service
Zum Fachdienst "Soziale Sicherung" gehören das Amt für Ausbildungsförderung, die Fürsorgestelle (Kündigungsschutz Schwerbehinderte und Begleitende Hilfen am Arbeitsplatz), die Bereiche der Hilfe zur Pflege, der Hilfen zur Gesundheit und Blindengeld und Blindenhilfe.
Bürger*innen-Service
- Altenhilfe: Angebote zur Unterstützung im Alltag
- BAföG für einen Schulbesuch beantragen (mit Onlineantrag)
- Blindenhilfe beantragen (mit Onlineantrag)
alle 12 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 59 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 155 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 87 kB)
Ansprechpartner*innen
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Info und Service
Unser Fachdienst Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales und Integration teilt sich auf in die Fachgebiete Fachaufsicht sowie Asylleistungen und Beratung. Bezeichnend für den Fachdienst sind eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit den Städten, Ämtern und Gemeinden des Kreises Segeberg sowie mit dem Jobcenter Kreis Segeberg.Bürger*innen-Service
- Flüchtlingsangelegenheiten: Informationen für ehrenamtliche Helferinnen / Helfer
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
- Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
alle 5 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
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Ansprechpartner*innen
Wichtige Dokumente und Formulare
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Bildung und Teilhabe für Kinder aus finanziell schwachen Familien
Damit alle Kinder mitmachen können!
Nicht alle Menschen haben monatlich gleich viel Geld zur Verfügung. Es ist daher sehr wichtig, dass jedes Kind – egal wie arm oder reich seine Eltern sind – am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, ohne ausgegrenzt zu werden.
- Sie haben Schwierigkeiten, das nötige Geld für das Schulmaterial Ihrer Kinder aufzubringen?
- Sie können sich die nächste Klassenfahrt Ihres Kindes nicht oder nur sehr schwer leisten?
- Ihr Kind braucht Nachhilfe?
- Das Mittagessen in der Schule kostet zu viel?
Dann können Sie dafür finanzielle Unterstützung bekommen:
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch als Bildungspaket bezeichnet.
Wann habe ich einen Anspruch auf die Leistungen?
Sie haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn Sie oder Ihre Kinder eine der folgenden staatlichen Unterstützungen beziehen:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV oder Sozialgeld),
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungen,
- Wohngeld und
- Kinderzuschlag.
Über die Leistungen für Bildung und Teilhabe, berät Sie die für Sie zuständige Kommune oder das Jobcenter.
Wo stelle ich einen Antrag?
- Sie suchen zurzeit eine Arbeit und erhalten Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, dann wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.
- Bekommen Sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe, dann beantragen Sie die Bildungs- und Teilhabeleistungen bei Ihrer Stadt- oder Amtsverwaltung über das Landesportal.
Weitere Informationen und Dokumente
Die Antragsformulare erhalten Sie auf dieser Website oder bei Ihren Beratungsstellen vor Ort.
- PDF-Datei: (249 kB)
- PDF-Datei: (48 kB)
- PDF-Datei: (36 kB)
- PDF-Datei: (118 kB)
Mitmachen möglich machen!
Ob Sportvereine, Theatergruppen, Kindergärten, Schulen oder Nachhilfelehrer (Leistungserbringer): Wer beim Bildungspaket mitmachen und ein Angebot für bedürftige Kinder und Jugendliche bereitstellen möchte, kann dies durch die einmalige Registrierung in dem Online-System der "Bildungs Karte" ermöglichen.
Nutzung der "Bildungs Karte" durch den Leistungserbringer
Mit der Bewilligung der Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten berechtigte Kinder und Jugendliche eine sogenannte "Bildungs Karte". Anhand der Kartennummer können registrierte Leistungserbringer (Sportvereine, Nachhilfeinstitute, Schulen, Volkshochschulen und so weiter) über das Online-System der "Bildungs Karte" den gewünschten Betrag von dem jeweiligen Guthaben abbuchen.
- PDF-Datei: (PDF, 655 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 513 kB)
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Erreichbarkeit
Dienstags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr können Sie sich bei Frau Hagemeister telefonisch melden. Schreiben Sie auch gerne eine E-Mail.
Bearbeitungshinweise für Sozialämter
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Kündigungsschutz
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, so besteht für Arbeitnehmer*innen ein allgemeiner Kündigungsschutz.
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bürger*innen-Service
Stellenangebote und Karriere beim Kreis
Alle Stellen- und Ausbildungsangebote des Kreises finden Sie auf unserer Karriereseite.
Bewerben Sie sich einfach und bequem online.
Ihre Anlagen wie Anschreiben oder Lebenslauf können Sie in allen gängigen Formaten hochladen.
Nicht das passende Stellenangebot dabei? Dann erwarten wir gerne Ihre Initiativbewerbung!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Weitere Themen
Themen zur Auswahl
Bürger*innen-Service
- Abmeldung einer Röntgeneinrichtung
- Altenhilfe: Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Anerkennung als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker beantragen
- Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter beantragen
- Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen § 5 Absatz 2 Nummer 1 ChemOzonSchichtV sowie von Prüfungs- und Bescheinigungsstellen§ 5 Absatz 3 ChemKlimaschutzV
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