Eingliederungshilfe
Letzte Meldung
07.06.2024: Projekt für Senior*innen im Amt Bornhöved gestartet
Kreis Segeberg. Hilfe, Unterstützung, Gesundheitsvorsorge: Das und mehr verspricht das Modellvorhaben "Präventive Hausbesuche und senior*innenbezogene Sozialraumarbeit im Amt Bornhöved", das jetzt nach längerer Vorbereitungsphase mit der Vertragsunterzeichnung aller Beteiligten offiziell in die auf zunächst drei Jahre ausgelegte Projektphase gestartet ist. "Die geplanten Hausbesuche und die senior*innenbezogene Sozialraumarbeit tragen dazu bei, dass ältere Menschen als Teil der Gemeinschaft mit ihren Stärken und Schwächen ganzheitlich wahrgenommen werden", sagt Landrat Jan Peter Schröder, der sich freut, dass das Projekt nun Fahrt aufnehmen wird.
Für die Durchführung des Modellvorhabens gab es eine Ausschreibung; den Zuschlag erhielt die Diakonie Altholstein. Diese wird in den kommenden Monaten und Jahren ein Unterstützungsangebot für Einwohner*innen ab 70 Jahren entwickeln und im Amt Bornhöved erproben. Ziel dabei: Altersbedingte gesundheitliche Einschränkungen auf allen Ebenen der Gesundheitsförderung, -prävention und -versorgung zu begegnen beziehungsweise ihre Entstehung zu vermeiden. "Dafür soll ein niedrigschwelliges Angebot geschaffen werden, das jede*n ganz individuell hinsichtlich Gesundheit, Selbständigkeit und Teilhabe beraten kann", sagt Anke Carsjens, zuständige Projektkoordinatorin beim Kreis. Sie hebt hervor, dass das Angebot im Idealfall bereits vorbeugend greift und nicht erst, wenn jemand schon Unterstützung benötigt. Priorität habe es, die eigene Gesundheitskompetenz und die gesundheitliche Situation zu verbessern, die selbstbestimmte Lebensqualität zu erhalten und eine Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich hinauszuzögern.
Das Angebot an die Senior*innen umfasst neben der Beratung zu gesunderhaltenden, bildenden und sozialen Angeboten in der Region auch die Vermittlung von konkreten Hilfsangeboten.
"Mit den präventiven Hausbesuchen in Bornhöved wollen wir dazu beitragen, dass Senior*innen möglichst lange selbstständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben können", erklärt Gesa Kitschke, Geschäftsführerin der Diakonie Altholstein. "Unser Ziel ist es, Menschen im ländlichen Raum umfassend über Unterstützungsstrukturen in Bornhöved zu informieren. Nur so können sie sich frühzeitig und präventiv mit den Möglichkeiten und Bedingungen für ein selbstbestimmtes Altern auseinandersetzen und Vereinsamung vorbeugen."
Das Modellvorhaben wird seit 2019 geplant. Im Jahr 2020 hatte der Sozialausschuss des Kreises Segeberg grünes Licht für die Umsetzung gegeben und Haushaltsmittel in Höhe von 318.500 Euro zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Pandemie sowie mangels Personalkapazitäten ruhte das Vorhaben dann, bevor es im vergangenen Jahr im Mai einen Neustart gab – mit inhaltlicher Überarbeitung des Konzeptes und der Beantragung von Fördergeldern bei der Aktivregion Holsteins Herz in Höhe von 150.000 Euro.
Mit der Vertragsunterzeichnung beginnt jetzt die gemeinsame Vorbereitung vom Kreis Segeberg, dem Amt Bornhöved und der Diakonie Altholstein zum Start der Hausbesuche. Für diese werden Senior*innen in einigen Monaten vom Amt Bornhöved persönlich angeschrieben. Für eine kostenlose Beratung können sich die Senior*innen dann an die Diakonie Altholstein wenden. In persönlichen Gesprächen ermitteln Mitarbeiter*innen der Diakonie zunächst die allgemeine Gesundheits- und Lebenssituation der über-70-Jährigen, im Anschluss folgt die individuelle Beratung.
Ermittelte Wünsche und Bedürfnisse sollen dann in einem nächsten Schritt an die kommunalen und sozialen Träger weitergegeben werden, sodass noch fehlende Angebote geschaffen werden können. Am Ende des Modellvorhabens steht eine externe Abschlussaus- und -bewertung.
25.04.2024: Forum für Migration, Chancengleichheit und Vielfalt trifft sich
Kreis Segeberg. Das Forum für Migration, Chancengleichheit und Vielfalt des Kreises Segeberg trifft sich am Mittwoch, 15. Mai, zu seiner nächsten Sitzung. Beginn ist um 18 Uhr im Bürgerhaus in Henstedt-Ulzburg, Beckersbergstraße 34. Mitmachen können alle, die im Kreis wohnen oder bei einer Institution im Kreisgebiet arbeiten, die im Bereich Migration tätig ist. Die Sitzung findet in Kooperation mit der Gemeinde Henstedt-Ulzburg statt. Auf der Tagesordnung steht dieses Mal das Thema "Ehrenamt/Aktivitäten in Henstedt-Ulzburg".
"Viele Menschen, die zugewandert sind, interessieren sich dafür, wie sie sich ehrenamtlich engagieren können, warum das Ehrenamt in Deutschland so eine große Bedeutung hat und welche sonstigen Möglichkeiten zur sinnstiftenden, gesellschaftlichen Teilhabe existieren", sagt Migrationsbeauftragte Wiebke Wilken vom Büro für Chancengleichheit und Vielfalt (BfCV) des Kreises.
Wer nicht persönlich zum Forum kommen kann hat die Möglichkeit, per Videokonferenz an der Sitzung teilzunehmen. Nach Anmeldung per E-Mail werden die erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt.
Für eine bessere Planung bitten die Organisator*innen um Anmeldung per E-Mail an Teilhabe17.00@segeberg.de.
Zum Forum:
Im März 2018 hat der Segeberger Kreistag über die Richtlinien des Forums für Migration, Chancengleichheit und Vielfalt entschieden. Nach vielen Monaten der Vorbereitung nahm dieses dann Mitte April 2018 nach seiner konstituierenden Sitzung die Arbeit auf. Das Forum löste den bis dahin existierenden „Runder Tisch Segeberg“ ab.
Schwerpunktmäßig hat sich der Vorstand für seine Mitglieder in den vergangenen Monaten mit der Neuausrichtung der Forumsarbeit, der politischen Teilhabe und der Öffentlichkeitsarbeit befasst.
12.04.2024: Interkulturelle Woche: Jetzt Aktionen vorschlagen
Kreis Segeberg. Unter dem Motto "Neue Räume" findet im Kreis Segeberg Ende September wieder die Interkulturelle Woche (IKW) statt. Organisiert wird die Aktion vom Büro für Chancengleichheit und Vielfalt (BfCV) des Kreises. Das BfCV kümmert sich um Themen, Programm, Koordination sowie Veröffentlichungen. Um das bunte, soziale Leben im Kreis abbilden zu können, ist jede*r dazu aufgerufen, sich mit eigenen Ideen und Angeboten an der IKW zu beteiligen.
"Sie machen ihre Freizeit-, Arbeits-, Wohn- und Lernumgebung zur interkulturellen Begegnungsstätte und möchten uns an Ihren Inhalten und Projekten teilhaben lassen?", fragt Wiebke Wilken vom BfCV, die betont, dass sich auch kommunale Initiativen bewerben können. "Vielleicht bauen Sie in Ihrem Betrieb kulturelle Barrieren ab und teilen Ihre Erfahrungen mit uns? Oder Sie wünschen sich für Ihre interkulturellen Schul- oder Vereinsevents ein breiteres Publikum? Seien es musikalische, sportliche, künstlerische oder interaktive Darbietungen wie Spiele oder Ergebnisse aus Film-, Theater-, Literatur- und Medienprojekten – der Vorstellungskraft sind keine Grenzen gesetzt." Das Team des BfCV hofft, dass sich möglichst viele Menschen, öffentliche und private Institutionen, Betriebe, Vereine und Communities von dem Aufruf angesprochen fühlen und sich melden.
Im Rahmen der IKW, die in diesem Jahr vom 22. bis zum 29. September stattfinden wird, soll haupt- und ehrenamtlichen Akteur*innen Raum und Gelegenheit geboten werden, sich zu präsentieren, wichtige Informationen zu ihrer Arbeit zu streuen und Kontakte zu knüpfen. Neben Veranstaltungen an möglichst vielen verschiedenen Orten des Kreises sollen auch Online-Formate ihren Platz haben, um "neue Räume" und damit Möglichkeiten zu eröffnen.
Auch gewerbliche Anbieter*innen von Handwerkskunst oder kulinarischen Köstlichkeiten sind eingeladen, sich zu bewerben.
"Interkulturelle Woche, das heißt schon immer: Neue Räume schaffen, öffnen, zeigen, aber auch diese zu fordern, zu schützen und zu verteidigen", sagt Wilken. Das Motto lasse viel Freiraum und schaffe gleichzeitig Verbindung – zwischen den vielfältigen Ideen und Chancen, die auf die Straßen, die Plätze und in die Häuser gebracht werden – "und nicht zuletzt in die Köpfe und Herzen der Menschen".
Veranstaltungen können direkt online hier auf der Internetseite des Kreises angemeldet werden. Es ist aber auch möglich, vorher unverbindlich Kontakt mit dem Team des BfCV aufzunehmen. Veranstaltungen können im ganzen September auch außerhalb der regulären IKW stattfinden. Auch regelmäßige Angebote können ins Programm aufgenommen werden.
Kontakt
-
Migrationsbeauftragte
- Koordinierung der kreisweiten Migrationsberatungsstellen.
- Forum für Migration, Chancengleichheit und Vielfalt.
- Gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe, sowie nachhaltige Partizipation bezogen auf eine aktive politische Teilhabe aller Menschen.
- Förderung des interkulturellen Dialogs.
- Migrationsrelevante Themen im Allgemeinen und mit speziellen Fokus auf Belange und Bedarfe von Frauen mit Migrationshintergrund.
- Ansprechpartner*in für die Interkulturelle Woche im Kreis Segeberg
Eingliederungshilfe im Überblick
Eingliederungshilfe ist für Menschen mit
- einer Körperbehinderung,
- einer geistigen Behinderung,
- einer seelischen Behinderung oder
- einer Suchterkrankung.
Eingliederungshilfe wird vom Sozialamt im Kreishaus in Bad Segeberg bezahlt.
Eingliederungshilfe ist Sozialhilfe. Sozialhilfe bekommen nur Menschen, die zu wenig Geld haben.
Erwachsene
Online-Services (Eingliederungshilfe und Sozialhilfe für Erwachsene)
Mit diesem Dienst können Sie unter anderem Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für behinderte und von Behinderung bedrohte Erwachsene beantragen.
Weitere Services sind "Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung".
Wünsche, Pläne, Fragen und Antworten
- Ich möchte gern in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten.
- Gibt es noch andere Arbeitsmöglichkeiten für mich?
- Ich brauche Hilfe, weil ich meinen Tagesablauf nicht allein regeln kann. Ich möchte aber zu Hause wohnen bleiben.
- Ich komme allein zu Hause nicht zu Recht. Ich möchte gern in einem Wohnheim wohnen.
- Was kann ich in meiner Freizeit tun? Kann ich zum Beispiel zu einem Sportverein oder mit Begleitung ins Kino?
- Ich brauche ein umgebautes Auto, damit ich meinen Rollstuhl mit transportieren kann.
- Ich wohne in einer besonderen Wohnform und möchte Grundsicherung beantragen.
Ihre Fragen und Wünsche können Sie direkt an uns richten!
Erstberatungstermine können über unsere Sachbearbeitung vereinbart werden.
Rufnummer: +49 4551-951 9825
Wichtige Dokumente und Formulare
Ansprechpartner*innen
-
Info und Service
Unser Fachdienst 50.30 "Eingliederungshilfe" gewährt Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung. Die Mitarbeiter*innen bemühen sich durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verstärkt um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Bürger*innen-Service
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen (mit Onlineantrag)
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen (mit Onlineantrag)
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen (mit Onlineantrag)
alle 4 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 97 kB)
Ansprechpartner*innen
Dokumentationen für Rechnungen: Online-Formular
Login
Mit diesem Online-Formular können Sie als Leistungsanbieter*in Dateien im PDF-Format hochladen, um Leistungen abzurechnen und zu dokumentieren.
Minderjährige
Online-Service (Eingliederungshilfe für Minderjährige)
Mit diesem Dienst können Sie Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für behinderte und von Behinderung bedrohte Minderjährige beantragen.
Beispiele für Leistungen:
- Frühförderung,
- Schulbegleitung,
- Einzelintegration und
- heilpädagogische Betreuung in der Kita.
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 226 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 94 kB)
Ansprechpartner*innen
-
Info und Service
Unser Fachdienst 51.20 gewährt jährlich Leistungen für bis zu 1.500 behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche im Kreis Segeberg. Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere heilpädagogische Leistungen im vorschulischen Bereich im Rahmen von Frühfördermaßnahmen oder Betreuung in einer Kindertagesstätte sowie Leistungen zur Teilhabe an Bildung in Form einer Schulbegleitung für Schüler*innen an Grund- und weiterführenden Schulen und an den drei kreiseigenen Förderzentren für geistige Entwicklung.
Online-Service
Bürger*innen-Service
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen (mit Onlineantrag)
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
alle 4 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 226 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 94 kB)
Ansprechpartner*innen
Pflege und Betreuung
Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit, Alter, Beeinträchtigung oder Behinderung in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können.
Wir helfen Ihnen!
Unsere Gesellschaft wird immer älter.
Im Kreis Segeberg sind die Themen Pflege und Pflegeberufe deshalb sehr wichtig.
Schüler*innenfahrkarten: Online-Antrag
Mit dem Bus oder der Bahn zur Schule
Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg können Fahrkarten ganz einfach online beantragen. Informationen finden Sie in der Satzung des Kreises.
Bei Antragstellung wird geprüft, ob es sich bei der gewählten Schule um die nächstgelegene, allgemeinbildende Schule in öffentlicher Trägerschaft handelt und eine Klasse der Jahrgangsstufen 1-10 besucht wird. Ausgenommen sind Schüler*innen, die am Schulort wohnen.
Wird nicht die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart besucht, kann eventuell ein Selbstzahlerbeitrag anfallen. Dieser Betrag wird automatisch bei der Onlineantragstellung ermittelt.
Aktuelles
27.05.2024: Beantragung der Schülerfahrkarten für 2024/25 ab heute online möglich
Kreis Segeberg. Für alle Schulkinder aus den Kreisen Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Schleswig-Flensburg, Segeberg oder Stormarn, die einen Anspruch auf eine Schülerfahrkarte haben, können ab dem 27. Mai 2024 online unter www.ticket-olav.de Schülerfahrkarten für das kommende Schuljahr 2024/25 beantragt werden.
Damit die Schülerfahrkarte pünktlich zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgehändigt werden kann, muss der Antrag bis spätestens 30. Juni 2024 gestellt worden sein.
Ein Antrag für eine Schülerfahrkarte ist nur zu stellen, wenn ein Kind neu eingeschult wird, ein Schulwechsel ansteht oder sich der Wohnort seit dem letzten Schuljahr geändert hat.
Für Schülerinnen und Schüler, für die bereits ein Antrag über das OLAV-Antragsverfahren gestellt wurde und bei denen sowohl die Wohnadresse als auch die Schule gleichbleiben, ist kein neuer Antrag für das Schuljahr 2024/25 zu stellen. Die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten wird online alle Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Schuljahr 2023/24 rechtzeitig vor den Sommerferien auffordern, die bestehenden Daten für den Schuljahreswechsel zu bestätigen oder etwaige Änderungen zu melden.
Rückfragen richten Sie bitte an Frau Soldmann.
Bürger*innen-Service
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen (mit Onlineantrag)
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Frühförderung Hörgeschädigte
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen (mit Onlineantrag)
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen (mit Onlineantrag)