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Eingliederungshilfe

Letzte Meldung

22.07.2024: Interkulturelle Woche startet im September

Kreis Segeberg. Das diesjährige Motto der Interkulturellen Woche (IKW) lautet "Neue Räume". Es erinnert uns daran, dass wir aktiv daran arbeiten müssen, Räume zu schaffen und zu bewahren, in denen Begegnung und Austausch möglich sind. Räume, in denen Vielfalt gelebt und geschätzt wird. Das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt hat in Kooperation mit diversen Einrichtungen des Kreises Segeberg ein buntes Programm auf die Beine gestellt. Diese Broschüre gibt Ihnen einen Überblick über sämtliche Veranstaltungen der diesjährigen Segeberger IKW.

04.07.2024: Betreuungsbehörde nicht erreichbar

Kreis Segeberg. Die Betreuungsbehörde ist am Mittwoch, 10. Juli, aufgrund einer internen Veranstaltung den ganzen Tag nicht erreichbar.
 

13.06.2024: "Inklusion vor Ort": Workshops und Austausch mit Staatskanzlei

Kreis Segeberg. Haben behinderte Menschen die gleichen Möglichkeiten, am Leben, an der Gesellschaft, am Sport, an Politik, an Bildung, an Kultur teilzunehmen?

Genau um diese komplexe Fragestellung geht es beim Projekt "Inklusion vor Ort" im Kreis Segeberg, das im Frühjahr Fahrt aufgenommen hat. Im Mittelpunkt steht eine enge Zusammenarbeit mit den Impulskommunen Kaltenkirchen, Bad Bramstedt und Wahlstedt.

In den Kommunen starten in den kommenden Wochen die ersten Workshops:

  • Wahlstedt: Dienstag, 9. Juli: Wahlstedt gemeinsam gestalten – Mach mit!
  • Kaltenkirchen: Samstag, 20. Juli: Aktionen und Kennenlernen auf dem Stadtfest und Donnerstag, 1. August: Spielplätze
  • Bad Bramstedt: Montag, 16. September: Sensibilisierung und Austausch

Zusammen mit der Aktion Mensch fördert das Land das Projekt bei der Entwicklung inklusiver Sozialräume, um ein barrierefreies Lebensumfeld für alle Menschen zu schaffen. Auf Einladung der Staatskanzlei fand kürzlich ein Netzwerktreffen der beteiligten Kommunen und ihrer Partner in Kaltenkirchen statt. Im Mittelpunkt stand dabei ein Austausch über die bisherige Arbeit.

"Gemeinsam mit den Impulskommunen, aber auch mit all jenen, die sich immer schon für den Abbau von Barrieren einsetzen, möchten wir mit vielen Maßnahmen und Veranstaltungen die Rahmenbedingungen verbessern", so Landrat Jan Peter Schröder, der dazu auffordert, sich selbst einmal zu hinterfragen, was jede*r einzelne selbst ganz konkret dazu beitragen könnte, beeinträchtigten Menschen mehr Teilhabe in bestimmten Bereichen des Lebens zu ermöglichen.

Mehr Infos über “Inklusion vor Ort“

Mehr

Eingliederungshilfe im Überblick

Eingliederungshilfe ist für Menschen mit

  • einer Körperbehinderung,
  • einer geistigen Behinderung,
  • einer seelischen Behinderung oder
  • einer Suchterkrankung.

Eingliederungshilfe wird vom Sozialamt im Kreishaus in Bad Segeberg bezahlt.

Eingliederungshilfe ist Sozialhilfe. Sozialhilfe bekommen nur Menschen, die zu wenig Geld haben.


Erwachsene

Online-Services (Eingliederungshilfe und Sozialhilfe für Erwachsene)

Mit diesem Dienst können Sie unter anderem Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für behinderte und von Behinderung bedrohte Erwachsene beantragen.

Weitere Services sind "Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung".

Zu den Online-Services

Wünsche, Pläne, Fragen und Antworten

  • Ich möchte gern in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten.
  • Gibt es noch andere Arbeitsmöglichkeiten für mich?
  • Ich brauche Hilfe, weil ich meinen Tagesablauf nicht allein regeln kann. Ich möchte aber zu Hause wohnen bleiben.
  • Ich komme allein zu Hause nicht zu Recht. Ich möchte gern in einem Wohnheim wohnen.
  • Was kann ich in meiner Freizeit tun? Kann ich zum Beispiel zu einem Sportverein oder mit Begleitung ins Kino?
  • Ich brauche ein umgebautes Auto, damit ich meinen Rollstuhl mit transportieren kann.
  • Ich wohne in einer besonderen Wohnform und möchte Grundsicherung beantragen.

Ihre Fragen und Wünsche können Sie direkt an uns richten!

Erstberatungstermine können über unsere Sachbearbeitung vereinbart werden.

Rufnummer: +49 4551-951 9825

Wichtige Dokumente und Formulare

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Ansprechpartner*innen

Dokumentationen für Rechnungen: Online-Formular

Login

Benutzername:

Passwort:




Mit diesem Online-Formular können Sie als Leistungsanbieter*in Dateien im PDF-Format hochladen, um Leistungen abzurechnen und zu dokumentieren.

Minderjährige

Online-Service (Eingliederungshilfe für Minderjährige)

Mit diesem Dienst können Sie Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für behinderte und von Behinderung bedrohte Minderjährige beantragen.

Beispiele für Leistungen:

  • Frühförderung,
  • Schulbegleitung,
  • Einzelintegration und
  • heilpädagogische Betreuung in der Kita.

Zum Online-Service

Wichtige Dokumente und Formulare

Ansprechpartner*innen

Pflege und Betreuung

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit, Alter, Beeinträchtigung oder Behinderung in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können.

Wir helfen Ihnen!

Unsere Gesellschaft wird immer älter.

Im Kreis Segeberg sind die Themen Pflege und Pflegeberufe deshalb sehr wichtig.

Mehr Informationen

Schüler*innenfahrkarten: Online-Antrag

Mit dem Bus oder der Bahn zur Schule

Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg können Fahrkarten ganz einfach online beantragen. Informationen finden Sie in der Satzung des Kreises.

Bei Antragstellung wird geprüft, ob es sich bei der gewählten Schule um die nächstgelegene, allgemeinbildende Schule in öffentlicher Trägerschaft handelt und eine Klasse der Jahrgangsstufen 1-10 besucht wird. Ausgenommen sind Schüler*innen, die am Schulort wohnen.

Wird nicht die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart besucht, kann eventuell ein Selbstzahlerbeitrag anfallen. Dieser Betrag wird automatisch bei der Onlineantragstellung ermittelt.

Fahrkarte beantragen


Aktuelles

25.07.2024: Das Deutschland-Schulticket kommt!

Kreis Segeberg. Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird es für alle Vollzeit-Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen, das vergünstigte Deutschland-Schulticket geben. Voraussetzung ist, dass sie keinen Anspruch auf eine vollfinanzierte Schüler*innenfahrkarte haben. Der Kreis Segeberg beteiligt sich mit 20 Euro pro Ticket und Monat. Das Ticket gilt im Nah-und Regionalverkehr in ganz Deutschland.

Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen:

Welche Vollzeitschüler*innen können ein Deutschland-Schulticket bekommen ?

Berechtigt sind alle Schüler*innen

  • an allgemeinbildenden Schulen (Grund- und weiterführende Schulen, einschließlich Oberstufe),
  • an Förderzentren,
  • an anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen),
  • an dänischen Schulen,
  • an berufsbildenden Schulen in Vollzeit (ohne Arbeitgeber*in),
  • in einer rein schulischen Ausbildung,

sofern sie keinen Anspruch auf eine Schüler*innenfahrkarte haben, deren Kosten ganz oder teilweise vom Schulträger oder dem Kreis Segeberg übernommen werden.

Hinweis: Ausgenommen vom Deutschland-Schulticket sind Schüler*innen in einem Ausbildungsverhältnis mit Arbeitgeber*in. Für diese gibt es das Azubi-Ticket.

Was kostet das Deutschland-Schulticket?

Das Deutschland-Schulticket kostet 49 Euro monatlich im Jahr 2024, Preisanpassungen ab 2025 sind möglich. Der Kreis Segeberg übernimmt für die vorstehend genannten Schüler*innen einen Kostenanteil von 20 Euro pro Monat, womit der/die Antragsteller*in einen Eigenanteil von derzeit 29 Euro zu übernehmen hat.

Wo kann das Deutschland-Schulticket beantragt werden?

Die Antragsstellung für das vergünstigte Ticket mit Gültigkeit ab dem 01.01.2025 wird voraussichtlich ab November 2024 über OLAV, dem Online-Antragsverfahren bei der Zentralen Stelle Schülerbeförderung beim Kreis Herzogtum-Lauenburg in Ratzeburg, möglich sein.

Antragsteller*innen können sein:

  • Eltern der Schüler*innen,
  • volljährige Schüler*innen oder
  • andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen.

Informationen rund um die Antragstellung werden rechtzeitig hier auf der Internetseite bekanntgegebe, zudem ebenfalls auf der OLAV-Homepage.

Übergangslösung: Erstattungsverfahren für den Zeitraum 01.09. bis 31.12.2024

Für den Zeitraum vom 01.09.24 bis 31.12.24 gibt es eine Übergangslösung.

Schritt 1:

Das Deutschlandticket muss von den

  • Eltern der Schüler*innen,
  • volljährigen Schüler*innen oder
  • anderen Erziehungsberechtigte der Schüler*innen privat gekauft und in voller Höhe (49 Euro Euro monatlich) vorfinanziert werden.

Hierzu ist der Abschluss eines Abo-Vertrages erforderlich. Erhältlich ist dieses beispielsweise beim Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein NAH.SH oder beim Hamburger Verkehrsverbund HVV

Mehr Infos, wie das Abo bestellt werden kann, werden NAH.SH und HVV noch bekanntgeben.

Schritt 2:

Die Eltern/volljährige Schüler*innen oder andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen kündigen das Abo rechtzeitig zum 31.12.2024 und stellen im Zeitraum November 2024 bis Januar 2025 einen Antrag auf Erstattung des Kreisanteils beim Kreis Segeberg.

Der Kreis Segeberg erstattet auf Nachweis rückwirkend für den genannten Zeitraum (01.09.24 bis 31.12.24) den Kreisanteil in Höhe von 20 Euro je erworbenen Monat. Dieses Rückerstattungsverfahren ist ausschließlich als Übergangslösung nur für diesen Zeitraum vorgesehen. Derzeit wird an einer technischen Lösung für eine Online-Antragstellung gearbeitet.

Im Herbst wird der Kreis Segeberg alle Informationen zur Antragstellung öffentlich bekanntgeben und die zuständigen Ansprechpartner*innen im Fachdienst Kita,Jugend,Schule,Bildung und Kultur benennen.

Welche Unterlagen sind später mit dem Antrag auf Erstattung des Kreisanteils einzureichen?

Zusätzlich zu den im Antrag abgefragten Daten wird folgendes benötigt:

  • Kopie des Schüler*innenausweises und
  • Nachweis über das gebuchte Deutschland-Schulticket.

Schritt 3:

Die Erstattungsbeträge werden im Laufe des ersten Quartals 2025 ausgezahlt.

Wo gibt es weitere Informationen rund um die Tickets für Schüler*innen?

Auf der Homepage www.ticket-olav.de sind aktuelle Informationen zum vergünstigten Deutschland-Schulticket und rund um das Schüler*innenfahrkartenverfahren zu finden.

27.05.2024: Beantragung der Schülerfahrkarten für 2024/25 ab heute online möglich

Kreis Segeberg. Für alle Schulkinder aus den Kreisen Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Schleswig-Flensburg, Segeberg oder Stormarn, die einen Anspruch auf eine Schülerfahrkarte haben, können ab dem 27. Mai 2024 online unter www.ticket-olav.de Schülerfahrkarten für das kommende Schuljahr 2024/25 beantragt werden.

Damit die Schülerfahrkarte pünktlich zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgehändigt werden kann, muss der Antrag bis spätestens 30. Juni 2024 gestellt worden sein.

Ein Antrag für eine Schülerfahrkarte ist nur zu stellen, wenn ein Kind neu eingeschult wird, ein Schulwechsel ansteht oder sich der Wohnort seit dem letzten Schuljahr geändert hat.

Für Schülerinnen und Schüler, für die bereits ein Antrag über das OLAV-Antragsverfahren gestellt wurde und bei denen sowohl die Wohnadresse als auch die Schule gleichbleiben, ist kein neuer Antrag für das Schuljahr 2024/25 zu stellen. Die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten wird online alle Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Schuljahr 2023/24 rechtzeitig vor den Sommerferien auffordern, die bestehenden Daten für den Schuljahreswechsel zu bestätigen oder etwaige Änderungen zu melden.

Mehr Infos und FAQs


Rückfragen richten Sie bitte an Frau Soldmann.