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Eingliederungshilfe

Letzte Meldung

22.07.2024: Interkulturelle Woche startet im September

Kreis Segeberg. Das diesjährige Motto der Interkulturellen Woche (IKW) lautet "Neue Räume". Es erinnert uns daran, dass wir aktiv daran arbeiten müssen, Räume zu schaffen und zu bewahren, in denen Begegnung und Austausch möglich sind. Räume, in denen Vielfalt gelebt und geschätzt wird. Das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt hat in Kooperation mit diversen Einrichtungen des Kreises Segeberg ein buntes Programm auf die Beine gestellt. Diese Broschüre gibt Ihnen einen Überblick über sämtliche Veranstaltungen der diesjährigen Segeberger IKW.

04.07.2024: Betreuungsbehörde nicht erreichbar

Kreis Segeberg. Die Betreuungsbehörde ist am Mittwoch, 10. Juli, aufgrund einer internen Veranstaltung den ganzen Tag nicht erreichbar.
 

13.06.2024: "Inklusion vor Ort": Workshops und Austausch mit Staatskanzlei

Kreis Segeberg. Haben behinderte Menschen die gleichen Möglichkeiten, am Leben, an der Gesellschaft, am Sport, an Politik, an Bildung, an Kultur teilzunehmen?

Genau um diese komplexe Fragestellung geht es beim Projekt "Inklusion vor Ort" im Kreis Segeberg, das im Frühjahr Fahrt aufgenommen hat. Im Mittelpunkt steht eine enge Zusammenarbeit mit den Impulskommunen Kaltenkirchen, Bad Bramstedt und Wahlstedt.

In den Kommunen starten in den kommenden Wochen die ersten Workshops:

  • Wahlstedt: Dienstag, 9. Juli: Wahlstedt gemeinsam gestalten – Mach mit!
  • Kaltenkirchen: Samstag, 20. Juli: Aktionen und Kennenlernen auf dem Stadtfest und Donnerstag, 1. August: Spielplätze
  • Bad Bramstedt: Montag, 16. September: Sensibilisierung und Austausch

Zusammen mit der Aktion Mensch fördert das Land das Projekt bei der Entwicklung inklusiver Sozialräume, um ein barrierefreies Lebensumfeld für alle Menschen zu schaffen. Auf Einladung der Staatskanzlei fand kürzlich ein Netzwerktreffen der beteiligten Kommunen und ihrer Partner in Kaltenkirchen statt. Im Mittelpunkt stand dabei ein Austausch über die bisherige Arbeit.

"Gemeinsam mit den Impulskommunen, aber auch mit all jenen, die sich immer schon für den Abbau von Barrieren einsetzen, möchten wir mit vielen Maßnahmen und Veranstaltungen die Rahmenbedingungen verbessern", so Landrat Jan Peter Schröder, der dazu auffordert, sich selbst einmal zu hinterfragen, was jede*r einzelne selbst ganz konkret dazu beitragen könnte, beeinträchtigten Menschen mehr Teilhabe in bestimmten Bereichen des Lebens zu ermöglichen.

Mehr Infos über “Inklusion vor Ort“

Mehr

Eingliederungshilfe im Überblick

Eingliederungshilfe ist für Menschen mit

  • einer Körperbehinderung,
  • einer geistigen Behinderung,
  • einer seelischen Behinderung oder
  • einer Suchterkrankung.

Eingliederungshilfe wird vom Sozialamt im Kreishaus in Bad Segeberg bezahlt.

Eingliederungshilfe ist Sozialhilfe. Sozialhilfe bekommen nur Menschen, die zu wenig Geld haben.


Erwachsene

Online-Services (Eingliederungshilfe und Sozialhilfe für Erwachsene)

Mit diesem Dienst können Sie unter anderem Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für behinderte und von Behinderung bedrohte Erwachsene beantragen.

Weitere Services sind "Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung".

Zu den Online-Services

Wünsche, Pläne, Fragen und Antworten

  • Ich möchte gern in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten.
  • Gibt es noch andere Arbeitsmöglichkeiten für mich?
  • Ich brauche Hilfe, weil ich meinen Tagesablauf nicht allein regeln kann. Ich möchte aber zu Hause wohnen bleiben.
  • Ich komme allein zu Hause nicht zu Recht. Ich möchte gern in einem Wohnheim wohnen.
  • Was kann ich in meiner Freizeit tun? Kann ich zum Beispiel zu einem Sportverein oder mit Begleitung ins Kino?
  • Ich brauche ein umgebautes Auto, damit ich meinen Rollstuhl mit transportieren kann.
  • Ich wohne in einer besonderen Wohnform und möchte Grundsicherung beantragen.

Ihre Fragen und Wünsche können Sie direkt an uns richten!

Erstberatungstermine können über unsere Sachbearbeitung vereinbart werden.

Rufnummer: +49 4551-951 9825

Wichtige Dokumente und Formulare

Ansprechpartner*innen

Dokumentationen für Rechnungen: Online-Formular

Login

Benutzername:

Passwort:




Mit diesem Online-Formular können Sie als Leistungsanbieter*in Dateien im PDF-Format hochladen, um Leistungen abzurechnen und zu dokumentieren.

Minderjährige

Online-Service (Eingliederungshilfe für Minderjährige)

Mit diesem Dienst können Sie Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für behinderte und von Behinderung bedrohte Minderjährige beantragen.

Beispiele für Leistungen:

  • Frühförderung,
  • Schulbegleitung,
  • Einzelintegration und
  • heilpädagogische Betreuung in der Kita.

Zum Online-Service

Wichtige Dokumente und Formulare

Ansprechpartner*innen

Pflege und Betreuung

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit, Alter, Beeinträchtigung oder Behinderung in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können.

Wir helfen Ihnen!

Unsere Gesellschaft wird immer älter.

Im Kreis Segeberg sind die Themen Pflege und Pflegeberufe deshalb sehr wichtig.

Mehr Informationen

Schüler*innenfahrkarten: Online-Antrag

Mit dem Bus oder der Bahn zur Schule

Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg können Fahrkarten ganz einfach online beantragen. Informationen finden Sie in der Satzung des Kreises.

Bei Antragstellung wird geprüft, ob es sich bei der gewählten Schule um die nächstgelegene, allgemeinbildende Schule in öffentlicher Trägerschaft handelt und eine Klasse der Jahrgangsstufen 1-10 besucht wird. Ausgenommen sind Schüler*innen, die am Schulort wohnen.

Wird nicht die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart besucht, kann eventuell ein Selbstzahlerbeitrag anfallen. Dieser Betrag wird automatisch bei der Onlineantragstellung ermittelt.

Fahrkarte beantragen


Aktuelles

27.05.2024: Beantragung der Schülerfahrkarten für 2024/25 ab heute online möglich

Kreis Segeberg. Für alle Schulkinder aus den Kreisen Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Schleswig-Flensburg, Segeberg oder Stormarn, die einen Anspruch auf eine Schülerfahrkarte haben, können ab dem 27. Mai 2024 online unter www.ticket-olav.de Schülerfahrkarten für das kommende Schuljahr 2024/25 beantragt werden.

Damit die Schülerfahrkarte pünktlich zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgehändigt werden kann, muss der Antrag bis spätestens 30. Juni 2024 gestellt worden sein.

Ein Antrag für eine Schülerfahrkarte ist nur zu stellen, wenn ein Kind neu eingeschult wird, ein Schulwechsel ansteht oder sich der Wohnort seit dem letzten Schuljahr geändert hat.

Für Schülerinnen und Schüler, für die bereits ein Antrag über das OLAV-Antragsverfahren gestellt wurde und bei denen sowohl die Wohnadresse als auch die Schule gleichbleiben, ist kein neuer Antrag für das Schuljahr 2024/25 zu stellen. Die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten wird online alle Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Schuljahr 2023/24 rechtzeitig vor den Sommerferien auffordern, die bestehenden Daten für den Schuljahreswechsel zu bestätigen oder etwaige Änderungen zu melden.

Mehr Infos und FAQs


Rückfragen richten Sie bitte an Frau Soldmann.

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