Inhalt

Eingliederungshilfe

Letzte Meldung

31.07.2024: Interkulturelle Woche mit fast 90 Veranstaltungen

Kreis Segeberg. Deutschlandweit findet in diesem Jahr wieder die Interkulturelle Woche (IKW) statt. Unter dem Motto "Neue Räume" beteiligt sich auch der Kreis Segeberg erneut an der Aktion, die dieses Mal fast den gesamten September über knapp 90 Veranstaltungen in allen Gebieten des Kreises bereithält –mit einem Abschluss-Theaterstück Anfang Oktober in Norderstedt.

Vom 2. September bis 6. Oktober findet die IKW zum nunmehr 13. Mal im Kreis Segeberg statt. Zu allen Veranstaltungen ist jede*r willkommen – unabhängig von Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft und Glaube.

"Lassen Sie uns die Interkulturelle Woche nutzen, um voneinander zu lernen, Vorurteile abzubauen und ein Zeichen für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben zu setzen. Jede*r Einzelne von uns kann dazu beitragen, dass unser Kreis ein Ort der Toleranz, der Offenheit und des Miteinanders bleibt", so Landrat Jan Peter Schröder im Vorwort der Programm-Broschüre.

Auf dem Programm stehen unter anderem Familien- und Frauenfeste, Kunstausstellungen, kreative Angebote, Koch-, Sprach- und Tanzkurse, Kino, Beruf, Politisches, Musikalisches, Sportliches sowie Bildungs- und Psychologiethemen.

"Es gibt ganz viele Kooperationspartner*innen, die schon ganz lange dabei sind", sagt Kreis-Mitarbeiterin und Migrationsbeauftragte Wiebke Wilken vom Büro für Chancengleichheit und Vielfalt (BfCV) des Kreises. "Aber gleichzeitig sind auch sehr viele neue Partner*innen dazugekommen, auch aus kleineren Gemeinden, worüber wir uns sehr freuen."

In diesem Jahr ist es dem mittlerweile neunköpfigen Team des BfCV wieder gelungen, gemeinsam mit seinen Kooperationspartner*innen ein vielfältiges und kreatives Programm zu gestalten. Die verschiedenen Einrichtungen, Institutionen, Vereine und Kommunen haben einen bunten Mix an Veranstaltungen und Aktionen auf die Beine gestellt.

Die Koordinierungsstelle für Integration und Teilhabe (KIT) als Teil des BfCV-Teams bietet unter anderem am Donnerstag, 26. September, von 15 bis 17 Uhr einen kostenfreien Vortrag zum Thema "Rassismus in Kinderbüchern und Spielzeug" in der Familienbildungsstätte in Bad Segeberg an. Darin geht es um offene und versteckte Formen von Rassismus und die Frage, inwieweit Rassismus in Kinderbüchern Kinder formt.

Bei einer Fortbildung der Beratungsstelle für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe des Kreises zum Thema "Resilienz im kulturellen Raum" haben haupt- und ehrenamtliche in der Geflüchtetenhilfe am Freitag, 27. September, von 15 bis 18 Uhr die Möglichkeit, mehr über Selbstfürsorge und psychische Widerstandskraft zu erfahren.

Die Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) Lübeck zeigt in Kooperation mit dem Jobcenter Kreis Segeberg eine "Interkulturelle Ausstellung". Dabei gibt es 50 ganz besondere Exponate wie Bilder, Collagen und Skulpturen aus zehn Nationen zu sehen (16. bis 27. September, montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr, Birkenring 16a in Bad Segeberg).

Unter dem Motto "Goethe goes MORE digital – neue digitale Räume für ALLE!" wird in der "Multi-Kulti-Gemeinde" Trappenkamp, wie Mareile Petersen von der Gemeindebücherei den Ort nennt, Digitalisierung auf spielerische Weise erlebbar. Die kostenfreie Veranstaltung findet am Samstag, 21. September, von 11 bis 16 Uhr in Kooperation von Volkshochschule, Museumsbunker und Bücherei in der Goethestraße 1 statt.

Bei "Unsere Heimat ist die Vielfalt" im Landhaus Schulze-Hamann in Blunk soll gemeinsam über den Tellerrand geschaut, gekocht und genossen werden. Bis zu zwölf Frauen treffen sich dort am Samstag, 7. September, von 11 bis 15 Uhr in der "Kochwerkstatt". Um 13 Uhr kommen die Familien dazu (Ehepartner mit Kindern). Die kostenfreie Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Familienzentrum Spurensucher statt und richtet sich an Familien aller Nationen.

Das mittlerweile schon traditionelle Interkulturelle Familienfest auf der Kirchwiese vor der Marienkirche in Bad Segeberg findet am Sonntag, 29. September, von 14 bis 17 Uhr statt. Dabei gibt es Spiel und Spaß für Kinder und Erwachsene.

Das ausführliche Programm gibt es digital, als gedruckte Version liegt es im Kreishaus, den Außenstellen sowie den Rathäusern und Amtsverwaltungen aus. Das Programm für Norderstedt gibt es nur digital.


22.07.2024: Interkulturelle Woche startet im September

Kreis Segeberg. Das diesjährige Motto der Interkulturellen Woche (IKW) lautet "Neue Räume". Es erinnert uns daran, dass wir aktiv daran arbeiten müssen, Räume zu schaffen und zu bewahren, in denen Begegnung und Austausch möglich sind. Räume, in denen Vielfalt gelebt und geschätzt wird. Das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt hat in Kooperation mit diversen Einrichtungen des Kreises Segeberg ein buntes Programm auf die Beine gestellt. Diese Broschüre gibt Ihnen einen Überblick über sämtliche Veranstaltungen der diesjährigen Segeberger IKW.

04.07.2024: Betreuungsbehörde nicht erreichbar

Kreis Segeberg. Die Betreuungsbehörde ist am Mittwoch, 10. Juli, aufgrund einer internen Veranstaltung den ganzen Tag nicht erreichbar.
 

Mehr

Eingliederungshilfe im Überblick

Eingliederungshilfe ist für Menschen mit

  • einer Körperbehinderung,
  • einer geistigen Behinderung,
  • einer seelischen Behinderung oder
  • einer Suchterkrankung.

Eingliederungshilfe wird vom Sozialamt im Kreishaus in Bad Segeberg bezahlt.

Eingliederungshilfe ist Sozialhilfe. Sozialhilfe bekommen nur Menschen, die zu wenig Geld haben.


Erwachsene

Minderjährige

Online-Service (Eingliederungshilfe für Minderjährige)

Mit diesem Dienst können Sie Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für behinderte und von Behinderung bedrohte Minderjährige beantragen.

Beispiele für Leistungen:

  • Frühförderung,
  • Schulbegleitung,
  • Einzelintegration und
  • heilpädagogische Betreuung in der Kita.

Zum Online-Service

Wichtige Dokumente und Formulare

Ansprechpartner*innen

Pflege und Betreuung

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit, Alter, Beeinträchtigung oder Behinderung in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können.

Wir helfen Ihnen!

Unsere Gesellschaft wird immer älter.

Im Kreis Segeberg sind die Themen Pflege und Pflegeberufe deshalb sehr wichtig.

Mehr Informationen

Schüler*innenfahrkarten: Online-Antrag

Mit dem Bus oder der Bahn zur Schule

Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg können Fahrkarten ganz einfach online beantragen. Informationen finden Sie in der Satzung des Kreises.

Bei Antragstellung wird geprüft, ob es sich bei der gewählten Schule um die nächstgelegene, allgemeinbildende Schule in öffentlicher Trägerschaft handelt und eine Klasse der Jahrgangsstufen 1-10 besucht wird. Ausgenommen sind Schüler*innen, die am Schulort wohnen.

Wird nicht die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart besucht, kann eventuell ein Selbstzahlerbeitrag anfallen. Dieser Betrag wird automatisch bei der Onlineantragstellung ermittelt.

Fahrkarte beantragen


Aktuelles

25.07.2024: Das Deutschland-Schulticket kommt!

Kreis Segeberg. Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird es für alle Vollzeit-Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen, das vergünstigte Deutschland-Schulticket geben. Voraussetzung ist, dass sie keinen Anspruch auf eine vollfinanzierte Schüler*innenfahrkarte haben. Der Kreis Segeberg beteiligt sich mit 20 Euro pro Ticket und Monat. Das Ticket gilt im Nah-und Regionalverkehr in ganz Deutschland.

Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen:

Welche Vollzeitschüler*innen können ein Deutschland-Schulticket bekommen ?

Berechtigt sind alle Schüler*innen

  • an allgemeinbildenden Schulen (Grund- und weiterführende Schulen, einschließlich Oberstufe),
  • an Förderzentren,
  • an anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen),
  • an dänischen Schulen,
  • an berufsbildenden Schulen in Vollzeit (ohne Arbeitgeber*in),
  • in einer rein schulischen Ausbildung,

sofern sie keinen Anspruch auf eine Schüler*innenfahrkarte haben, deren Kosten ganz oder teilweise vom Schulträger oder dem Kreis Segeberg übernommen werden.

Hinweis: Ausgenommen vom Deutschland-Schulticket sind Schüler*innen in einem Ausbildungsverhältnis mit Arbeitgeber*in. Für diese gibt es das Azubi-Ticket.

Was kostet das Deutschland-Schulticket?

Das Deutschland-Schulticket kostet 49 Euro monatlich im Jahr 2024, Preisanpassungen ab 2025 sind möglich. Der Kreis Segeberg übernimmt für die vorstehend genannten Schüler*innen einen Kostenanteil von 20 Euro pro Monat, womit der/die Antragsteller*in einen Eigenanteil von derzeit 29 Euro zu übernehmen hat.

Wo kann das Deutschland-Schulticket beantragt werden?

Die Antragsstellung für das vergünstigte Ticket mit Gültigkeit ab dem 01.01.2025 wird voraussichtlich ab November 2024 über OLAV, dem Online-Antragsverfahren bei der Zentralen Stelle Schülerbeförderung beim Kreis Herzogtum-Lauenburg in Ratzeburg, möglich sein.

Antragsteller*innen können sein:

  • Eltern der Schüler*innen,
  • volljährige Schüler*innen oder
  • andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen.

Informationen rund um die Antragstellung werden rechtzeitig hier auf der Internetseite bekanntgegeben, zudem ebenfalls auf der OLAV-Homepage.

Übergangslösung: Erstattungsverfahren für den Zeitraum 01.09. bis 31.12.2024

Für den Zeitraum vom 01.09.24 bis 31.12.24 gibt es eine Übergangslösung.

Schritt 1:

Das Deutschlandticket muss von den

  • Eltern der Schüler*innen,
  • volljährigen Schüler*innen oder
  • anderen Erziehungsberechtigte der Schüler*innen privat gekauft und in voller Höhe (49 Euro Euro monatlich) vorfinanziert werden.

Hierzu ist der Abschluss eines Abo-Vertrages erforderlich. Erhältlich ist dieses beispielsweise beim Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein NAH.SH oder beim Hamburger Verkehrsverbund HVV

Mehr Infos, wie das Abo bestellt werden kann, werden NAH.SH und HVV noch bekanntgeben.

Schritt 2:

Die Eltern/volljährige Schüler*innen oder andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen kündigen das Abo rechtzeitig zum 31.12.2024 und stellen im Zeitraum November 2024 bis Januar 2025 einen Antrag auf Erstattung des Kreisanteils beim Kreis Segeberg.

Der Kreis Segeberg erstattet auf Nachweis rückwirkend für den genannten Zeitraum (01.09.24 bis 31.12.24) den Kreisanteil in Höhe von 20 Euro je erworbenen Monat. Dieses Rückerstattungsverfahren ist ausschließlich als Übergangslösung nur für diesen Zeitraum vorgesehen. Derzeit wird an einer technischen Lösung für eine Online-Antragstellung gearbeitet.

Im Herbst wird der Kreis Segeberg alle Informationen zur Antragstellung öffentlich bekanntgeben und die zuständigen Ansprechpartner*innen im Fachdienst Kita, Jugend, Schule, Bildung und Kultur benennen.

Welche Unterlagen sind später mit dem Antrag auf Erstattung des Kreisanteils einzureichen?

Zusätzlich zu den im Antrag abgefragten Daten wird folgendes benötigt:

  • Kopie des Schüler*innenausweises und
  • Nachweis über das gebuchte Deutschland-Schulticket.

Schritt 3:

Die Erstattungsbeträge werden im Laufe des ersten Quartals 2025 ausgezahlt.

Wo gibt es weitere Informationen rund um die Tickets für Schüler*innen?

Auf der Homepage www.ticket-olav.de sind aktuelle Informationen zum vergünstigten Deutschland-Schulticket und rund um das Schüler*innenfahrkartenverfahren zu finden.

Hier gibt's noch einmal alles übersichtlich zusammengefasst in einem Schaubild:

Deutschlandticket Schule für alle Vollzeitschüler*innen - Flyer [PDF-Dokument: 201 kB]

27.05.2024: Beantragung der Schülerfahrkarten für 2024/25 ab heute online möglich

Kreis Segeberg. Für alle Schulkinder aus den Kreisen Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Schleswig-Flensburg, Segeberg oder Stormarn, die einen Anspruch auf eine Schülerfahrkarte haben, können ab dem 27. Mai 2024 online unter www.ticket-olav.de Schülerfahrkarten für das kommende Schuljahr 2024/25 beantragt werden.

Damit die Schülerfahrkarte pünktlich zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgehändigt werden kann, muss der Antrag bis spätestens 30. Juni 2024 gestellt worden sein.

Ein Antrag für eine Schülerfahrkarte ist nur zu stellen, wenn ein Kind neu eingeschult wird, ein Schulwechsel ansteht oder sich der Wohnort seit dem letzten Schuljahr geändert hat.

Für Schülerinnen und Schüler, für die bereits ein Antrag über das OLAV-Antragsverfahren gestellt wurde und bei denen sowohl die Wohnadresse als auch die Schule gleichbleiben, ist kein neuer Antrag für das Schuljahr 2024/25 zu stellen. Die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten wird online alle Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Schuljahr 2023/24 rechtzeitig vor den Sommerferien auffordern, die bestehenden Daten für den Schuljahreswechsel zu bestätigen oder etwaige Änderungen zu melden.

Mehr Infos und FAQs


Rückfragen richten Sie bitte an Frau Soldmann.