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Hilfe des Jugendamtes

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17.04.2025: Jugendämter im Süden Schleswig-Holsteins starten Kooperation

Kreis Segeberg. Kinder und Jugendliche zu schützen und Familien zu unterstützen – das ist die Kernaufgabe der Jugendämter. Was das im Einzelfall heißt, unterscheidet sich höchst individuell. Dennoch stehen die Jugendämter in den Kreisen vor sehr ähnlichen Herausforderungen. Deshalb haben sich in Schleswig-Holstein jetzt die Kreise Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Pinneberg gemeinsam mit der Stadt Norderstedt in einem Kooperationsverbund der Jugendämter zusammengetan.

"Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist die vielleicht wichtigste und verantwortungsvollste Aufgabe, die wir als Verwaltung haben", sagt Christoph Helms, Leiter des Jugendamts im Kreis Pinneberg, stellvertretend für alle beteiligten Jugendamtsleitungen. "Indem wir unsere Kompetenzen bündeln und gemeinsame Lösungen entwickeln, verbessern wir unsere Fähigkeit, mit unterschiedlichen Herausforderungen gut und sicher umzugehen."

Bislang gibt es bundesweit nur einen weiteren Kooperationsverbund von Jugendämtern, nämlich im Landkreis Regensburg. Der Kooperationsverbund der vier Kreise und der Stadt Norderstedt geht also in Pionierarbeit voran.

Zu den konkreten Zielen der Kooperation zählt, die Unterbringungen im Rahmen von Inobhutnahmen sicherzustellen, aber auch die Koordination von Angeboten zu verbessern.

Den Schritt zur Kooperation haben die kommunalen Gremien der beteiligten Partner im ersten Quartal dieses Jahres beraten und beschlossen. Ein erster Meilenstein der Kooperation ist bereits erreicht: Gemeinsam haben die beteiligten Kreise in Norderstedt eine Einrichtung zur Inobhutnahme umgesetzt, die durch den Träger Perspektive aus Elmshorn betrieben wird.

"Wir haben lange um eine solche Kooperation gerungen. Ich freue mich, dass wir nun endlich starten und den Herausforderung gemeinsam mit vereinten Kräften begegnen können", sagt Andrea Terschüren, Leiterin des Jugendamtes im Kreis Segeberg.

14.04.2025: Bündnis fordert Fonds für Kinder- und Jugendhilfe - Kreis beteiligt

Kreis Segeberg. Ein breites Bündnis aus über 350 Expert*innen aus Wissenschaft, Fachpolitik sowie aus Jugendämtern und Einrichtungen ruft die neue Bundesregierung zu einem "Nationalen Fonds Kinder- und Jugendhilfe" auf. Auch das Jugendamt des Kreises Segeberg beteiligt sich daran. Mit dem auf zehn Jahre angelegten Fonds in Höhe von insgesamt zehn Milliarden Euro sollen dringend notwendige Investitionen in die kommunale Infrastruktur, den Kinderschutz und gleichwertige Lebensverhältnisse für junge Menschen in ganz Deutschland finanziert werden.

"Die Kinder- und Jugendhilfe umfasst Angebote von den Frühen Hilfen über Kindertagesstätten bis hin zum Kinder- und Jugendschutz und stellt damit die bedeutendste soziale Infrastruktur für alle jungen Menschen und Familien in Deutschland dar", sagt Andrea Terschüren, Leiterin des Segeberger Jugendamtes. Jährlich nutzen demnach Millionen Kinder, Jugendliche und Eltern Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die von über 550 Jugendämtern, freien Trägern und Vereinen mit zusammen mehr als einer Million Fachkräften erbracht werden.

Bundesweit wurden im Jahr 2023 gut 1,2 Millionen junge Menschen und Familien durch eine erzieherische Hilfe erreicht. Knapp 65.000 Mal mussten Jugendämter eine Kindeswohlgefährdung feststellen und den betroffenen jungen Menschen verlässlich Schutz und Hilfe anbieten, knapp 700 waren es im Jahr 2023 allein im Kreis Segeberg. Dennoch werde diese zentrale Infrastruktur politisch oft nur als Anhängsel von Schule oder Familie betrachtet und erhalte nicht den nötigen Stellenwert.

"Deutschlandweit ist ein drastischer Investitionsstau zu spüren: Marode Einrichtungen, fehlende Betreuungsplätze und überlastetes Personal gefährden vielerorts eine verlässliche Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und Familien. Und das darf nicht sein", so Terschüren, die wie ihre Mitstreiter*innen angesichts klammer Kassen vieler Städte und Kreise einen starken finanziellen Impuls des Bundes für unerlässlich hält, um eine bundesweite Kraftanstrengung für die Jugendhilfe zu ermöglichen.

Um die Kinder- und Jugendhilfe zukunftsfähig aufzustellen, skizziert das Bündnis vier strategische Schwerpunkte, in die die Fondsmittel fließen sollen:

1. Stärkung der kommunalen Infrastruktur: Ziel ist es, inklusive Angebote auf die Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Familien auszurichten, Doppelstrukturen abzubauen und Bürokratie zu reduzieren. Es werden interkommunale Zusammenarbeit und Modellprojekte angeregt, damit alle Kommunen voneinander profitieren können – etwa bei komplexen Hilfebedarfen.

2. Ausbau und Modernisierung von Einrichtungen: Mit Hilfe des Fonds sollen Kommunen nötige Sanierungen, energetische Modernisierungen und Erweiterungen ihrer Einrichtungen angehen können, die sie aus eigenen Mitteln kaum stemmen können. Dies schafft die Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche sich wohlfühlen und bestmöglich gefördert werden können.

3. Fachkräfteoffensive: Bundesweit mangelt es an Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen und weiteren Fachkräften. Der Fonds soll eine Fachkräfteoffensive unterstützen – von mehr Studien- und Ausbildungsplätzen bis hin zur beschleunigten Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse – und Programme zur Fachkräftegewinnung fördern.

4. Digitale Innovation und Entbürokratisierung: Mit Fonds-Mitteln sollen digitale Angebote und Beteiligungsprojekte für Jugendliche erprobt und etabliert werden. Gleichzeitig soll der Abbau von Bürokratie vorangetrieben werden – etwa durch klare Zuständigkeiten an Schnittstellen zwischen Jugendhilfe, Schule, Arbeitsförderung und Gesundheitssystem, damit Hilfen nahtlos greifen. Eine Digitalisierungsstrategie mit einheitlichen Standards und Fortbildungen soll die Verwaltung und Vernetzung in der Jugendhilfe modernisieren.

Das Bündnis schlägt vor, den Fonds organisatorisch als eigenständige Einheit auf Bundesebene aufzusetzen, um die Mittel strategisch und unbürokratisch vergeben zu können – analog zur Bundesstiftung "Frühe Hilfen". Jede Kommune würde daraus einen finanziellen Beitrag erhalten, orientiert an Einwohner*innenzahl, Sozialindikatoren und spezifischen Bedarfen.

"Es ist fünf vor zwölf und es kommt jetzt darauf an, mutig und mit Weitsicht in die Zukunft zu investieren", sagt Terschüren. "Und wer, wenn nicht unsere Kinder und Jugendlichen, sollte es uns wert sein?"

Der Aufruf sowie die stetig wachsende Liste der Unterzeichner*innen können beim Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz eingesehen werden.

02.04.2025: Interessenbekundungsverfahren für die Durchführung der Erziehungsberatung

Die durchführende Stelle verfährt im Sinne des § 74 SGB VIII (Interessenbekundungsverfahren). Es handelt sich hierbei nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages.

Das Ziel dieses jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens ist es, Interessierte für das Angebot zu erkunden sowie die eingereichten Unterlagen zu prüfen, zu bewerten und einen Träger der freien Jugendhilfe für die Umsetzung der Leistung auszuwählen.

  • Datum: 07.04.2025

    Anforderungskatalog des Interessenbekundungsverfahren für die Durchführung der Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII im Kreis Segeberg ab dem 01.01.2026 (veröffentlicht am 02.04.2025)

  • Datum: 02.04.2025

    Fachleistungsbeschreibung Erziehungsberatung 01.01.2026 bis 31.12.2027 (veröffentlicht am 02.04.2025)

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Kinder und Jugendliche: Beratung bei Kummer und Melden von Gewalt

Kinder und Jugendliche, die Opfer von Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch werden, benötigen dringend Schutz und Hilfe.

Wenden Sie sich bitte an das Jugendamt oder an jede Polizeidienststelle, wenn eine unmittelbare Gefahr besteht. Weitere Hintergrundinformationen finden Sie auf unserer Homepage im Bürger*innen-Service.

Bei Notfällen von Kindern oder Jugendlichen außerhalb der Geschäftszeiten der Kreisverwaltung ist der polizeiliche Notruf 110 zu verständigen.

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen und Euch die Nummer gegen Kummer mit vielen Beratungsangeboten für Kinder, Jugendliche und Eltern. Für Menschen unter 25 Jahren gibt es den Krisenchat.

Jugendamt kontaktieren



Das Jugendamt und die Beratungsstellen sind für Sie da!

Wo gibt es aktuell noch Hilfe, wenn das Zusammensein sich zunehmend schwierig gestaltet, vielleicht existentielle Sorgen mehr und mehr Kraft rauben und täglich neu aufkommende Probleme an den Nerven zehren?

Das Jugendamt ist unter der zentralen Rufnummer 04551-951 9600 montags bis donnerstags von 8.30 bis 16 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr erreichbar.

Norderstedter*innen melden sich bitte direkt bei der Stadt Norderstedt.

Hilfe holen ist kein Zeichen von Schwäche!

Auch die Fachkräfte der Sozialen Dienste des Jugendamtes Segeberg unterstützen weiterhin Eltern, Kinder und Jugendliche. Es sind herausfordernde Zeiten, auch für Ihre Kinder. Holen Sie sich Hilfe, wenn es nötig ist. Das ist kein Zeichen von Schwäche, sondern beweist Umsicht und Sorge für Ihre Kinder. Scheuen Sie sich also nicht, uns anzurufen, bevor die Situation eskaliert.


  • Datum: 06.03.2025

    Hilfe-Wegweiser für Jugendliche und junge Erwachsene (Flyer)


Wichtige Informationen und Kontakt

Angebote und Aufgaben des Jugendamtes

Das Jugendamt berät und unterstützt

  • bei familiären Problemen,
  • in allen Fragen der Erziehung,
  • in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten,
  • bei der Regelung des Umgangs- und Sorgerechtes,
  • in Konflikt– und Krisensituationen,
  • bei der Beratung, Prüfung, Begleitung von Pflegefamilien, Vermittlung von Pflegekindern,
  • bei Adoptionen, 
  • durch Hilfen zur Erziehung (z. B. sozialpädagogische Familienhilfe, Heimerziehung, Tagesgruppen),
  • bei behinderungsbedingten Unterstützungsbedarfen von Kindern.

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Beratung durch das Jugendamt auch ohne Kenntnis der Eltern

  • wenn es Probleme in der Familie gibt,
  • wenn Kinder und Jugendliche in Notsituationen um Hilfe bitten,
  • wenn Kinder und Jugendliche straffällig werden. Dann werden sie durch die Jugendgerichtshilfe im Strafverfahren unterstützt,
  • wenn Kinder und Jugendliche nicht weiter wissen und Rat benötigen.

So arbeitet das Jugendamt

  • Es führt Gespräche zu Hilfebedarfen.
  • Es bietet Termine nach Vereinbarung an.
  • Die MitarbeiterInnen suchen Sie bei Bedarf auch zu Hause auf.
  • Das Jugendamt orientiert sich an Ihrer aktuellen Lebenssituation.
  • Es gestalten mit Ihnen notwendige und geeignete Hilfen zur Erziehung.

Weitere Aufgabengebiete des Jugendamts

  • Engagement im Stadtteil,
  • Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen und Schulen, Vereinen und anderen Behörden,
  • Führung von Amtsvormund- und Amtspflegschaften,
  • das Projekt Willkommensbesuche bei Neugeborenen und Frühe Hilfen,
  • Angebote der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder– und Jugendschutzes.

Beratungsstellen für wichtige Fragen

Viele wichtige Fragen? Wir antworten!

Geht es um Erziehungsfragen, Probleme im Miteinander, Spannungen, Sorgerechts- und Umgangsfragen oder auch um Fragen zum Kindeswohl, sind die Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Kreis unter folgenden Nummern zu erreichen:

  • Familienbüro Bornhöved: +49 4323-8054 4711
  • Familienbüro Bad Bramstedt: +49 4192-2012 887
  • Haus der Sozialen Beratung Kaltenkirchen: +49 4191-9090 444
  • Haus der Sozialen Beratung Henstedt-Ulzburg: +49 4193-966 450
  • Begegnungs- und Beratungszentrum Bad Segeberg: +49 4551-955 102

Weitere Informationen gibt es im Internet auf der Homepage Beratung im Kreis Segeberg.

Bei schweren Krisen oder Hinweisen auf Gewalt ist das Kinderschutz-Zentrum Ostholstein-Segeberg ebenfalls weiterhin erreichbar. Hier erhalten Kinder, Jugendliche und Erwachsene Beratung und Hilfe. Das Kinderschutz-Zentrum in Bad Segeberg ist zu erreichen unter der Rufnummer +49 4551-88 88 8.

Kontakt zum Jugendamt

Außenstandorte des Jugendamtes

Norderstedt: Jugendamt und Jugendhilfe © Stadt Norderstedt
Jugendamt und Jugendhilfe in Norderstedt

Norderstedter*innen melden sich bitte direkt bei der Stadt Norderstedt.

Arbeitsbereiche des Jugendamtes sind unterteilt in den Allgemeinen Sozialen Dienst, die Wirtschaftliche Jugendhilfe, das Adoptions- und Pflegestellenwesen, die Amtsvormundschaften und Ergänzungspflegschaften sowie die Beistandschaften.

Info und Kontakt


Jugendamt und Jugendhilfe in Norderstedt

Norderstedter*innen melden sich bitte direkt bei der Stadt Norderstedt.

Arbeitsbereiche des Jugendamtes sind unterteilt in den

  • Allgemeinen Sozialen Dienst,
  • die Wirtschaftliche Jugendhilfe,
  • das Adoptions- und Pflegestellenwesen,
  • die Amtsvormundschaften und Ergänzungspflegschaften sowie
  • die Beistandschaften.

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