Schüler*innenfahrkarten: Online-Antrag
Mit dem Bus oder der Bahn zur Schule
Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg können Fahrkarten ganz einfach online beantragen.
Informationen finden Sie in der Satzung des Kreises.
Bei Antragstellung wird geprüft, ob es sich bei der gewählten Schule um die nächstgelegene, allgemeinbildende Schule in öffentlicher Trägerschaft handelt und eine Klasse der Jahrgangsstufen 1-10 besucht wird.
Ausgenommen sind Schüler*innen, die am Schulort wohnen.
Aktuelles
10.10.2024: Online-Anträge für Deutschland-Schulticket ab 14. Oktober möglich
Kreis Segeberg. Ab Montag, 14. Oktober, kann über das digitale Online-Antragsverfahren für Schüler*innenfahrkarten OLAV das Deutschland-Schulticket beantragt werden. Dieses gilt dann frühestens ab dem 1. Januar 2025. Hier die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst:
Was ist das Deutschland-Schulticket und wer kann es erhalten?
Das Deutschland-Schulticket ist ein vergünstigtes Deutschland-Ticket und richtet sich an alle Vollzeit-Schüler*innen ohne Arbeitgeber*in und ohne Anspruch auf eine vollfinanzierte Fahrkarte sowie mit Hauptwohnsitz im Kreis Segeberg. Dabei kann die Beschulung innerhalb oder außerhalb von Schleswig-Holstein an einer öffentlichen oder privaten beziehungsweise allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule stattfinden. Es richtet sich an jene Schüler*innen, die nicht bereits nach Schülerbeförderungssatzung des Kreises Segeberg eine Schülerfahrkarte (Deutschlandticket) erhalten.
Wie und ab wann kann das Deutschland-Schulticket beantragt werden?
Für Schüler*innen mit Hauptwohnsitz in den Kreisen Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Nordfriesland, Ostholstein, Pinneberg, Schleswig-Flensburg, Segeberg, Steinburg und Stormarn sowie den Städten Flensburg und Neumünster kann das Deutschland-Schulticket mit einer frühesten Fahrkartengültigkeit ab dem 1. Januar 2025 über das OLAV-Antragsverfahren beantragt werden. Die Antragstellung ist ab dem 14. Oktober möglich und sollte bis zum 15. November durchgeführt werden. Innerhalb dieser Zeitspanne kann sichergestellt werden, dass die Fahrkarten rechtzeitig vor dem 1. Januar 2025 an die Schüler*innen ausgehändigt werden können.
Wie hoch ist der Eigenanteil für das Deutschland-Schulticket und welche Zahlungsmöglichkeiten sind vorgesehen?
Der monatliche Eigenanteil pro Ticket liegt bei 38 Euro. Der Kreis Segeberg gibt 20 Euro pro Monat dazu. Der Eigenanteil kann entweder als Einmalbetrag für das gesamte restliche Schuljahr überwiesen oder monatlich per SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto eingezogen werden. Die gewünschte Zahlungsart ist während der Antragstellung auswählbar.
Wann und wie kann das Deutschland-Schulticket gekündigt werden?
Das Deutschland-Schulticket kann monatlich gekündigt werden. Hierzu muss die Kündigung im persönlichen OLAV-Login-Bereich vor dem 10. eines Monats mit Wirkung zum Ende des gleichen Monats durchgeführt werden. Nach dem 10. eines Monats ist die Kündigung erst zum Ende des Folgemonats möglich. Gegebenenfalls durch die Überweisung der Einmalzahlung überzahlte Monatsbeträge werden rückerstattet.
Was passiert, wenn es bereits ein selbstabgeschlossenes Fahrkarten-Abonnement gibt?
Wenn vor der Antragstellung ein selbstabgeschlossenes Fahrkarten-Abonnement besteht, muss dieses unter Beachtung der Fristen eigenständig gekündigt werden.
Bei Fragen steht die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten zur Verfügung. Sie ist per E-Mail erreichbar sowie montags und mittwochs von 9 bis 11 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 04541 888-288.
28.08.2024: Das Deutschland-Schulticket kommt!
Kreis Segeberg. Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird es für alle Vollzeit-Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen, das vergünstigte Deutschland-Schulticket geben. Voraussetzung ist, dass sie keinen Anspruch auf eine vollfinanzierte Schüler*innenfahrkarte haben. Der Kreis Segeberg beteiligt sich mit 20 Euro pro Ticket und Monat. Das Ticket gilt im Nah-und Regionalverkehr in ganz Deutschland.
Wichtiger Hinweis
Bis zum Beginn des nachträglichen Erstattungsverfahrens ab dem 1. Januar 2025 können keine weitere Auskünfte gegeben werden. Nachstehend finden Sie alle zurzeit bekannten Informationen.
Welche Vollzeitschüler*innen können ein Deutschland-Schulticket bekommen ?
Berechtigt sind alle Schüler*innen
- an allgemeinbildenden Schulen (Grund- und weiterführende Schulen, einschließlich Oberstufe),
- an Förderzentren,
- an anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen),
- an dänischen Schulen,
- an berufsbildenden Schulen in Vollzeit (ohne Arbeitgeber*in),
- in einer rein schulischen Ausbildung,
sofern sie keinen Anspruch auf eine Schüler*innenfahrkarte haben, deren Kosten ganz oder teilweise vom Schulträger oder dem Kreis Segeberg übernommen werden.
Hinweis: Ausgenommen vom Deutschland-Schulticket sind Schüler*innen in einem Ausbildungsverhältnis mit Arbeitgeber*in. Für diese gibt es das Azubi-Ticket.
Was kostet das Deutschland-Schulticket?
Das Deutschland-Schulticket kostet 49 Euro monatlich im Jahr 2024, Preisanpassungen ab 2025 sind möglich. Der Kreis Segeberg übernimmt für die vorstehend genannten Schüler*innen einen Kostenanteil von 20 Euro pro Monat, womit der/die Antragsteller*in einen Eigenanteil von derzeit 29 Euro zu übernehmen hat.
Wo kann das Deutschland-Schulticket beantragt werden?
Die Antragsstellung für das vergünstigte Ticket mit Gültigkeit ab dem 01.01.2025 wird voraussichtlich ab November 2024 über OLAV, dem Online-Antragsverfahren bei der Zentralen Stelle Schülerbeförderung beim Kreis Herzogtum-Lauenburg in Ratzeburg, möglich sein.
Antragsteller*innen können sein:
- Eltern der Schüler*innen,
- volljährige Schüler*innen oder
- andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen.
Informationen rund um die Antragstellung werden rechtzeitig hier auf der Internetseite bekanntgegeben, zudem ebenfalls auf der OLAV-Homepage.
Übergangslösung: Erstattungsverfahren für den Zeitraum 01.09. bis 31.12.2024
Für den Zeitraum vom 01.09.24 bis 31.12.24 gibt es eine Übergangslösung.
Schritt 1:
Das Deutschlandticket muss von den
- Eltern der Schüler*innen,
- volljährigen Schüler*innen oder
- anderen Erziehungsberechtigte der Schüler*innen privat gekauft und in voller Höhe (49 Euro Euro monatlich) vorfinanziert werden.
Hierzu ist der Abschluss eines Abo-Vertrages erforderlich. Erhältlich ist dieses beispielsweise beim Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein NAH.SH oder beim Hamburger Verkehrsverbund HVV.
Mehr Infos, wie das Abo bestellt werden kann, werden NAH.SH und HVV noch bekanntgeben.
Schritt 2:
Die Eltern/volljährige Schüler*innen oder andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen kündigen das Abo rechtzeitig zum 31.12.2024 und stellen im Zeitraum November 2024 bis Januar 2025 einen Antrag auf Erstattung des Kreisanteils beim Kreis Segeberg.
Der Kreis Segeberg erstattet auf Nachweis rückwirkend für den genannten Zeitraum (01.09.24 bis 31.12.24) den Kreisanteil in Höhe von 20 Euro je erworbenen Monat. Dieses Rückerstattungsverfahren ist ausschließlich als Übergangslösung nur für diesen Zeitraum vorgesehen. Derzeit wird an einer technischen Lösung für eine Online-Antragstellung gearbeitet.
Im Herbst wird der Kreis Segeberg alle Informationen zur Antragstellung öffentlich bekanntgeben und die zuständigen Ansprechpartner*innen im Fachdienst Kita, Jugend, Schule, Bildung und Kultur benennen.
Welche Unterlagen sind später mit dem Antrag auf Erstattung des Kreisanteils einzureichen?
Zusätzlich zu den im Antrag abgefragten Daten wird folgendes benötigt:
- Kopie des Schüler*innenausweises und
- Nachweis über das gebuchte Deutschland-Schulticket.
Schritt 3:
Die Erstattungsbeträge werden im Laufe des ersten Quartals 2025 ausgezahlt.
Wo gibt es weitere Informationen rund um die Tickets für Schüler*innen?
Auf der Homepage www.ticket-olav.de sind aktuelle Informationen zum vergünstigten Deutschland-Schulticket und rund um das Schüler*innenfahrkartenverfahren zu finden.
Hier gibt's noch einmal alles übersichtlich zusammengefasst in einem Schaubild:
- PDF-Datei: (201 kB)
27.05.2024: Beantragung der Schülerfahrkarten für 2024/25 ab heute online möglich
Kreis Segeberg. Für alle Schulkinder aus den Kreisen Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Schleswig-Flensburg, Segeberg oder Stormarn, die einen Anspruch auf eine Schülerfahrkarte haben, können ab dem 27. Mai 2024 online unter www.ticket-olav.de Schülerfahrkarten für das kommende Schuljahr 2024/25 beantragt werden.
Damit die Schülerfahrkarte pünktlich zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgehändigt werden kann, muss der Antrag bis spätestens 30. Juni 2024 gestellt worden sein.
Ein Antrag für eine Schülerfahrkarte ist nur zu stellen, wenn ein Kind neu eingeschult wird, ein Schulwechsel ansteht oder sich der Wohnort seit dem letzten Schuljahr geändert hat.
Für Schülerinnen und Schüler, für die bereits ein Antrag über das OLAV-Antragsverfahren gestellt wurde und bei denen sowohl die Wohnadresse als auch die Schule gleichbleiben, ist kein neuer Antrag für das Schuljahr 2024/25 zu stellen. Die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten wird online alle Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Schuljahr 2023/24 rechtzeitig vor den Sommerferien auffordern, die bestehenden Daten für den Schuljahreswechsel zu bestätigen oder etwaige Änderungen zu melden.
Rückfragen richten Sie bitte an Frau Soldmann.