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Schule, Aus- und Weiterbildung

Letzte Meldung

04.07.2024: Großartige Ferien mit dem Ferienpass 2024

Das Thermometer und die Sonne lassen es erahnen: Die Sommerferien stehen vor der Tür. Auch in diesem Jahr haben die Vereine, Jugendzentren, Büchereien und viele Ehrenamtliche wieder ein vielfältiges Ferienpassprogramm zusammengestellt.

Vom 20.07. bis 01.09.2024 haben Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren viele Abenteuer zu erleben, die Natur zu erforschen, die Karl-May-Festspiele wieder zu besuchen, sich sportlich so richtig auszutoben oder eine Tour in einem Freizeitparkt zu planen und zwar im ganzen Gebiet des Kreises Segeberg.

Der Ferienpass wird wieder online und als Broschüre angeboten. Die Broschüren findet ihr bei den zuständigen Ämtern und Gemeinden und natürlich auch über den Link.

Digital wird es noch kurzfristig geplante Angebote geben, die zum Zeitpunkt des Drucks noch nicht vorlagen.

Für weitere Informationen zu den Angeboten wird in jeder Veranstaltung ein*e Ansprechpartner*in benannt. Die Angebote und Ermäßigungen im Ferienpass gelten für alle Schüler*innen von 6 bis 17 Jahren während der gesamten Sommerferien. Der Ferienpass ist ein kreisweites Angebot, das heißt ihr könnt euch auch für Veranstaltungen außerhalb eurer Städte und Gemeinden anmelden.

Viele Ehrenamtliche haben für Euch Angebote auf die Füße gestellt, um Euch eine aufregende und schöne Ferienzeit zu bieten. Dafür möchten wir "Danke" sagen. Wir wünschen euch eine tolle Ferienzeit, in der ihr hoffentlich Spannendes erlebt.

Es gibt übrigens über 20% mehr Angebote als 2023. So gibt es nun eine eigene Rubrik für Angebote aus dem Amt Bad Bramstedt Land und alle anderen teilnehmenden Ämter, Städte und Gemeinden haben die Anzahl ihrer Angebote ausgebaut. So wird der Sommer noch viel schöner!

Zum Ferienpass


Ansprechpartnerin für Rückfragen zur Pressemitteilung:

Claudia Rehlen

03.07.2024: Allgemeinverfügung (Schließung Förderzentrum Kastanienweg)

Das Förderzentrum für Soziale und Emotionale Entwicklung, die "Schule am Kastanienweg", Standort Kastanienweg 2 in 23795 Bad Segeberg, wird zum Schuljahresende 2023/2024 zum 31.07.2024 vollständig geschlossen.

  • Datum: 03.07.2024

    03.07.2024: Allgemeinverfügung (Schließung Förderzentrum für Soziale und Emotionale Entwicklung)

25.06.2024: FRAU & BERUF bietet eine kostenfreie Beratung an

Die Beratungsstelle FRAU & BERUF bietet eine kostenfreie Beratung an.

Ob es sich um einen Wiedereinstieg in den Beruf handelt, bei drohender Arbeitslosigkeit oder es darum geht, die Arbeitszeit zu verändern:

Simone Mortensen und Nina Horn sind die Beraterinnen, die ratsuchenden Frauen Rede und Antwort stehen.

Auch zum Thema Ausbildung in Teilzeit sind Sie herzlich willkommen!

Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Beratungstermin: 04551 – 944 002.

Wir freuen uns auf Sie!

Mehr Informationen

Mehr

Schüler*innenfahrkarten: Online-Antrag

Mit dem Bus oder der Bahn zur Schule

Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg können Fahrkarten ganz einfach online beantragen. Informationen finden Sie in der Satzung des Kreises.

Bei Antragstellung wird geprüft, ob es sich bei der gewählten Schule um die nächstgelegene, allgemeinbildende Schule in öffentlicher Trägerschaft handelt und eine Klasse der Jahrgangsstufen 1-10 besucht wird. Ausgenommen sind Schüler*innen, die am Schulort wohnen.

Wird nicht die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart besucht, kann eventuell ein Selbstzahlerbeitrag anfallen. Dieser Betrag wird automatisch bei der Onlineantragstellung ermittelt.

Fahrkarte beantragen


Aktuelles

27.05.2024: Beantragung der Schülerfahrkarten für 2024/25 ab heute online möglich

Kreis Segeberg. Für alle Schulkinder aus den Kreisen Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Schleswig-Flensburg, Segeberg oder Stormarn, die einen Anspruch auf eine Schülerfahrkarte haben, können ab dem 27. Mai 2024 online unter www.ticket-olav.de Schülerfahrkarten für das kommende Schuljahr 2024/25 beantragt werden.

Damit die Schülerfahrkarte pünktlich zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgehändigt werden kann, muss der Antrag bis spätestens 30. Juni 2024 gestellt worden sein.

Ein Antrag für eine Schülerfahrkarte ist nur zu stellen, wenn ein Kind neu eingeschult wird, ein Schulwechsel ansteht oder sich der Wohnort seit dem letzten Schuljahr geändert hat.

Für Schülerinnen und Schüler, für die bereits ein Antrag über das OLAV-Antragsverfahren gestellt wurde und bei denen sowohl die Wohnadresse als auch die Schule gleichbleiben, ist kein neuer Antrag für das Schuljahr 2024/25 zu stellen. Die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten wird online alle Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Schuljahr 2023/24 rechtzeitig vor den Sommerferien auffordern, die bestehenden Daten für den Schuljahreswechsel zu bestätigen oder etwaige Änderungen zu melden.

Mehr Infos und FAQs


Rückfragen richten Sie bitte an Frau Soldmann.

Schule, Ausbildung und Förderungen im Überblick

Landesinformationen zum Thema Schulen

Das Land Schleswig-Holstein bietet auf seiner Homepage einen Schulfinder und viele weitere Informationen rund um das Thema "Schule":

  • Schulfinder
  • Schulausfälle
  • Schulferien
  • Schulrecht und Gesetze
  • Neuigkeiten und Newsletter
  • Traumberuf Lehrer*in
  • Net(t)iquette

Alles zum Thema Schule

Schulpsychologische Beratungsstelle

Die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Segeberg unterstützt alle Schüler*innen und Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen, Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit und Assistenzkräfte bei schulbezogenen Problemen.

Tätigkeitsfelder

  • Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten,
  • Supervision und Coaching für in Schule Tätige,
  • Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen,
  • Lehrkräftefortbildung und Netzwerkarbeit.

Die Beratung ist freiwillig und kostenfrei. Es besteht Schweigepflicht.

Mehr Informationen

Schul-IT und DigitalPakt

Jugendarbeit und Jugendförderung

Hier erscheinen in Kürze weitere Informationen.

Jugendberufsagentur

BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)

Nach dem BAföG wird individuelle Ausbildungsförderung für schulische Ausbildungen gewährt, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Damit soll dem Einzelnen die Ausbildung ermöglicht werden, für die er sich nach seinen Interessen und Fähigkeiten entschieden hat.

Ziel ist es, allen Auszubildenden vergleichbare Bildungschancen zu eröffnen.

Mehr Infos


Wichtige Dokumente und Formulare

Alle Antragsformulare

Interessante Links

Kontakt

Bildung und Teilhabe für Kinder aus finanziell schwachen Familien

Damit alle Kinder mitmachen können!

Nicht alle Menschen haben monatlich gleich viel Geld zur Verfügung. Es ist daher sehr wichtig, dass jedes Kind – egal wie arm oder reich seine Eltern sind – am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, ohne ausgegrenzt zu werden.

  • Sie haben Schwierigkeiten, das nötige Geld für das Schulmaterial Ihrer Kinder aufzubringen?
  • Sie können sich die nächste Klassenfahrt Ihres Kindes nicht oder nur sehr schwer leisten?
  • Ihr Kind braucht Nachhilfe?
  • Das Mittagessen in der Schule kostet zu viel?

Dann können Sie dafür finanzielle Unterstützung bekommen:

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch als Bildungspaket bezeichnet.

Wann habe ich einen Anspruch auf die Leistungen?

Sie haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn Sie oder Ihre Kinder eine der folgenden staatlichen Unterstützungen beziehen:

Über die Leistungen für Bildung und Teilhabe, berät Sie die für Sie zuständige Kommune oder das Jobcenter.

Wo stelle ich einen Antrag?

  • Sie suchen zurzeit eine Arbeit und erhalten Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, dann wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.
  • Bekommen Sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe, dann beantragen Sie die Bildungs- und Teilhabeleistungen bei Ihrer Stadt- oder Amtsverwaltung über das Landesportal.

Landesportal-ZuFiSH: Leistungen beantragen

Weitere Informationen und Dokumente

Die Antragsformulare erhalten Sie auf dieser Website oder bei Ihren Beratungsstellen vor Ort.

Mitmachen möglich machen!

Ob Sportvereine, Theatergruppen, Kindergärten, Schulen oder Nachhilfelehrer (Leistungserbringer): Wer beim Bildungspaket mitmachen und ein Angebot für bedürftige Kinder und Jugendliche bereitstellen möchte, kann dies durch die einmalige Registrierung in dem Online-System der "Bildungs Karte" ermöglichen.

Nutzung der "Bildungs Karte" durch den Leistungserbringer

Mit der Bewilligung der Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten berechtigte Kinder und Jugendliche eine sogenannte "Bildungs Karte". Anhand der Kartennummer können registrierte Leistungserbringer (Sportvereine, Nachhilfeinstitute, Schulen, Volkshochschulen und so weiter) über das Online-System der "Bildungs Karte" den gewünschten Betrag von dem jeweiligen Guthaben abbuchen.

Zur “Bildungs Karte“


  • Frau Hagemeister

    Grundsatz- und Koordinierungsangel. Soziales und Integration

    Hamburger Straße 30 (Zugang über Waldemar-von-Mohl-Straße) 30
    23795 Bad Segeberg

    Karte anzeigen

    Erreichbarkeit

    Dienstags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr können Sie sich bei Frau Hagemeister telefonisch melden. Schreiben Sie auch gerne eine E-Mail.

Hochbegabtenförderung

An sogenannten Stützpunktschulen werden die Hochbegabten alle zwei Wochen sonnabends in speziellen Lernworkshops zusätzlich gefördert:

  • Gymnasium Kaltenkirchen, Kaltenkirchen
  • Gymnasium Harksheide, Norderstedt
  • Coppernicus-Gymnasium, Norderstedt (seit 2011 auch Kompetenzzentrum Begabtenförderung)
  • Grundschule am Lakweg in Kaltenkirchen
  • Städtiches Gymnasium, Bad Segeberg.
  • Grundschule "Theodor-Storm-Schule", Bad Segeberg
  • Grundschule "Schule am Storchennest", Bad Bramstedt
  • Grundschule Alveslohe, Alveslohe

An den Kursen in den Stützpunktschulen können Kinder aus verschiedenen Schulen teilnehmen. Das Angebot gilt zunächst für Schüler/innen der Klassenstufen 6 und 7.

Ein Jahr lang finanziert die Stiftung der Sparkasse Südholstein die Hochbegabtenförderung und übernimmt damit die Kosten für die Lehrkräfte. Für das folgende Jahr hat das Kultusministerium in Kiel bereits die Finanzierung zugesichert.

Nähere Informationen zu dem Angebot der Stützpunktschulen gibt es bei allen Schulen im Kreis Segeberg oder durch Frau Urte Steinberg von der Stiftung Sparkasse Südholstein.

Weitere Kontaktadressen

  • Schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Segeberg, Telefon +49 4551-530 770
  • Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind, Regionalverein Schleswig-Holstein, Frau Mahn, Telefon +49 4321-72064
  • Elterngruppen in Norderstedt, Frau Gengelbach, Telefon +49 40-5353 2008 oder Frau Bordin-Ahrens, Telefon +49 40-5266 917.

Sportförderung

Der Kreis Segeberg fördert den Sport in seinem Kreisgebiet.

Grundlage für die finanzielle Förderung des Sports sind die folgenden Richtlinien des Kreises Segeberg:


Der Kreis Segeberg hat die Sportförderung auf den Kreissportverband übertragen. Anträge auf Sportfördermittel sind daher direkt an die Geschäftsstelle des Kreissportverbandes zu richten.

Anträge sind zu richten an:

Kreissportverband Segeberg

An der Trave 1

23795 Bad Segeberg

Informationen zur Antragstellung

Musikschulen

Zur Dienstleistung Musikschulen


  • Datum: 11.08.2022

    Musikschulentgelte (Richtlinie)

Volkshochschulen

Schulpsychologische Beratungsstelle

Die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Segeberg unterstützt alle Schüler*innen und Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen, Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit und Assistenzkräfte bei schulbezogenen Problemen.

Tätigkeitsfelder

  • Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten,
  • Supervision und Coaching für in Schule Tätige,
  • Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen,
  • Lehrkräftefortbildung und Netzwerkarbeit.

Die Beratung ist freiwillig und kostenfrei. Es besteht Schweigepflicht.

Mehr Informationen

Stellenangebote und Karriere beim Kreis

Alle Stellen- und Ausbildungsangebote des Kreises finden Sie auf unserer Karriereseite.

Bewerben Sie sich einfach und bequem online.

Ihre Anlagen wie Anschreiben oder Lebenslauf können Sie in allen gängigen Formaten hochladen.

Nicht das passende Stellenangebot dabei? Dann erwarten wir gerne Ihre Initiativbewerbung!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Jetzt bewerben!

ZUKUNFT WEITERBILDUNG

Zukunft Weiterbildung
Lebenslanges Lernen fördern, über alle Altersgruppen hinweg

  • Fachkräftesicherung,
  • Fachkräfteentwicklung und
  • Fachkräfteweiterbildung.

ZUKUNFT WEITERBILDUNG ist ein breit gefächertes Bildungs- und Unterstützungsangebot, weitestgehend kosten- und barrierefrei und stets darauf bedacht, auf aktuelle Entwicklungen und Bedarfe im Kreis Segeberg einzugehen.

Infos holen und mitmachen!