Schule, Aus- und Weiterbildung
Letzte Meldung
27.08.2024: Interkulturelle Woche in den Startlöchern
Kreis Segeberg. Theater, Kino, Sport, Koch- und Sprachkurse und noch vieles mehr: In weniger als einer Woche geht es los! Der Kreis Segeberg feiert zum 13. Mal Offenheit und Toleranz im Rahmen der Interkulturellen Woche (IKW).
Vom 2. September bis zum 6. Oktober sind alle Menschen herzlich eingeladen mitzufeiern. Die IKW bietet fast 90 abwechslungsreiche Veranstaltungen an - unter dem Motto „Neue Räume“.
Aufeinander zugehen, voneinander lernen und friedlich zusammenleben: Für Landrat Jan Peter Schröder setzen die IKW und alle Beteiligten ein wichtiges Zeichen für Demokratie, Chancengleichheit und Vielfalt. "Ich finde, dass es gerade in der heutigen Zeit sehr wichtig ist, Brücken zu bauen und das Gespräch zu suchen. Bei uns im Kreis ist die IKW nun auch in kleineren Gemeinden wie Blunk, Hasenmoor, Trappenkamp, Ellerau und Bornhöved angekommen. Es ist schön, dass die Menschen dort vor Ort einfach vor die Tür gehen und tolle Veranstaltungen besuchen können."
Der Landrat dankt vorab allen Beteiligten, den Kommunen und Einrichtungen, den Vereinen und anderen Kooperationspartnern sowie dem Büro für Chancengleichheit und Vielfalt des Kreises Segeberg (BfCV). "Wir sind sehr gespannt, wie das große Programm von den Bürger*innen angenommen wird und freuen uns sehr auf die kommenden Wochen", sagt Wiebke Wilken vom BfCV. "Zusammen feiern wir die Vielfalt im Kreis und laden alle Bürger*innen herzlichst dazu ein."
Als gedruckte Version liegt das Programm im Kreishaus, den Außenstellen sowie den Rathäusern und Amtsverwaltungen aus. Das Programm für Norderstedt gibt es nur digital.
19.07.2024: Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Vor ein paar Wochen nahmen Kathrin Geyer, Koordinatorin der Regionalgruppe “Verrückt? Na und!“ Kreis Segeberg und Dr. Sylvia Hakimpour-Zern, Leitung des Fachdienstes Sozialpsychiatrie und Gesundheitsförderung, an einer Schleswig-Holstein weiten Veranstaltung zur Stärkung der seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen teil.
Mit dem folgenden Link kommen Sie zum dazugehörigen Artikel, der im Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt erschienen ist:
05.07.2024: Jugend im Kreistag: Anmeldungen jetzt möglich
Kreis Segeberg. Es ist wieder soweit: Schüler*innen der 9. und 10. Klassen des Schuljahres 2024/2025 aller Schulen im Kreis Segeberg haben im November erneut die Gelegenheit, bei Jugend im Kreistag (JiKT) mitzumischen. Dabei erfahren die Jugendlichen, worüber in der Kreispolitik entschieden wird, wie die Abläufe sind und was es bedeutet, sich ehrenamtlich politisch einzubringen und mitzugestalten. Anmeldungen sind ausschließlich über die Schulen möglich, die die Anmeldeunterlagen bereits erhalten haben.
An drei Tagen, vom 11. bis zum 13. November, können sich rund 60 Jugendliche aus dem gesamten Kreisgebiet in der Jugend-Akademie in Bad Segeberg treffen, um über Themen zu diskutieren, die sie bewegen und zu denen die Kreisgremien im Idealfall anschließend Beschlüsse fassen. Übernachtungen und Verpflegung in der Jugend-Akademie sind verbindlich für alle Teilnehmer*innen, die Kosten übernimmt der Kreis.
Unterstützt von Moderationsteams aus Verwaltung und Politik lernen die Jugendlichen, was Kommunalpolitik auf Kreisebene auszeichnet und welche Bedeutung die dort getroffenen Entscheidungen haben.
Über das, was an den ersten beiden Veranstaltungstagen in kleinen Arbeitsgruppen ausgearbeitet wird, wird am dritten Tag in einer Jugend-Kreistagssitzung beraten. Dabei besteht die Möglichkeit, eigene Vorstellungen und Wünsche zu ausgewählten Themen in die reale Kreispolitik einzubringen. Die Kreisgremien beraten anschließend in ihren regulären Sitzungen über die Beschlüsse des Jugend-Kreistages.
Das Veranstaltungsformat unter aktueller Schirmherrschaft von Kreispräsident Jörg Buthmann gibt es bereits seit über 20 Jahren in Kooperation mit dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg (VJKA).
Jugendliche, die Interesse an einer Teilnahme haben, müssen sich bei einer Lehrkraft oder der Schulleitung melden. Bereits mit der Anmeldung können die Schulen mitteilen, welche Themen ihre Schüler*innen interessieren.
Mehr Informationen zu Jugend im Kreistag
Kontakt
Fragen beantwortet Angela Klimpel aus dem Fachdienst Kita, Jugend, Schule, Kultur:
Schüler*innenfahrkarten: Online-Antrag
Mit dem Bus oder der Bahn zur Schule
Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg können Fahrkarten ganz einfach online beantragen.
Informationen finden Sie in der Satzung des Kreises.
Bei Antragstellung wird geprüft, ob es sich bei der gewählten Schule um die nächstgelegene, allgemeinbildende Schule in öffentlicher Trägerschaft handelt und eine Klasse der Jahrgangsstufen 1-10 besucht wird.
Ausgenommen sind Schüler*innen, die am Schulort wohnen.
Aktuelles
28.08.2024: Das Deutschland-Schulticket kommt!
Kreis Segeberg. Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird es für alle Vollzeit-Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen, das vergünstigte Deutschland-Schulticket geben. Voraussetzung ist, dass sie keinen Anspruch auf eine vollfinanzierte Schüler*innenfahrkarte haben. Der Kreis Segeberg beteiligt sich mit 20 Euro pro Ticket und Monat. Das Ticket gilt im Nah-und Regionalverkehr in ganz Deutschland.
Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen:
Welche Vollzeitschüler*innen können ein Deutschland-Schulticket bekommen ?
Berechtigt sind alle Schüler*innen
- an allgemeinbildenden Schulen (Grund- und weiterführende Schulen, einschließlich Oberstufe),
- an Förderzentren,
- an anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen),
- an dänischen Schulen,
- an berufsbildenden Schulen in Vollzeit (ohne Arbeitgeber*in),
- in einer rein schulischen Ausbildung,
sofern sie keinen Anspruch auf eine Schüler*innenfahrkarte haben, deren Kosten ganz oder teilweise vom Schulträger oder dem Kreis Segeberg übernommen werden.
Hinweis: Ausgenommen vom Deutschland-Schulticket sind Schüler*innen in einem Ausbildungsverhältnis mit Arbeitgeber*in. Für diese gibt es das Azubi-Ticket.
Was kostet das Deutschland-Schulticket?
Das Deutschland-Schulticket kostet 49 Euro monatlich im Jahr 2024, Preisanpassungen ab 2025 sind möglich. Der Kreis Segeberg übernimmt für die vorstehend genannten Schüler*innen einen Kostenanteil von 20 Euro pro Monat, womit der/die Antragsteller*in einen Eigenanteil von derzeit 29 Euro zu übernehmen hat.
Wo kann das Deutschland-Schulticket beantragt werden?
Die Antragsstellung für das vergünstigte Ticket mit Gültigkeit ab dem 01.01.2025 wird voraussichtlich ab November 2024 über OLAV, dem Online-Antragsverfahren bei der Zentralen Stelle Schülerbeförderung beim Kreis Herzogtum-Lauenburg in Ratzeburg, möglich sein.
Antragsteller*innen können sein:
- Eltern der Schüler*innen,
- volljährige Schüler*innen oder
- andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen.
Informationen rund um die Antragstellung werden rechtzeitig hier auf der Internetseite bekanntgegeben, zudem ebenfalls auf der OLAV-Homepage.
Übergangslösung: Erstattungsverfahren für den Zeitraum 01.09. bis 31.12.2024
Für den Zeitraum vom 01.09.24 bis 31.12.24 gibt es eine Übergangslösung.
Schritt 1:
Das Deutschlandticket muss von den
- Eltern der Schüler*innen,
- volljährigen Schüler*innen oder
- anderen Erziehungsberechtigte der Schüler*innen privat gekauft und in voller Höhe (49 Euro Euro monatlich) vorfinanziert werden.
Hierzu ist der Abschluss eines Abo-Vertrages erforderlich. Erhältlich ist dieses beispielsweise beim Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein NAH.SH oder beim Hamburger Verkehrsverbund HVV.
Mehr Infos, wie das Abo bestellt werden kann, werden NAH.SH und HVV noch bekanntgeben.
Schritt 2:
Die Eltern/volljährige Schüler*innen oder andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen kündigen das Abo rechtzeitig zum 31.12.2024 und stellen im Zeitraum November 2024 bis Januar 2025 einen Antrag auf Erstattung des Kreisanteils beim Kreis Segeberg.
Der Kreis Segeberg erstattet auf Nachweis rückwirkend für den genannten Zeitraum (01.09.24 bis 31.12.24) den Kreisanteil in Höhe von 20 Euro je erworbenen Monat. Dieses Rückerstattungsverfahren ist ausschließlich als Übergangslösung nur für diesen Zeitraum vorgesehen. Derzeit wird an einer technischen Lösung für eine Online-Antragstellung gearbeitet.
Im Herbst wird der Kreis Segeberg alle Informationen zur Antragstellung öffentlich bekanntgeben und die zuständigen Ansprechpartner*innen im Fachdienst Kita, Jugend, Schule, Bildung und Kultur benennen.
Welche Unterlagen sind später mit dem Antrag auf Erstattung des Kreisanteils einzureichen?
Zusätzlich zu den im Antrag abgefragten Daten wird folgendes benötigt:
- Kopie des Schüler*innenausweises und
- Nachweis über das gebuchte Deutschland-Schulticket.
Schritt 3:
Die Erstattungsbeträge werden im Laufe des ersten Quartals 2025 ausgezahlt.
Wo gibt es weitere Informationen rund um die Tickets für Schüler*innen?
Auf der Homepage www.ticket-olav.de sind aktuelle Informationen zum vergünstigten Deutschland-Schulticket und rund um das Schüler*innenfahrkartenverfahren zu finden.
Hier gibt's noch einmal alles übersichtlich zusammengefasst in einem Schaubild:
- PDF-Datei: (201 kB)
27.05.2024: Beantragung der Schülerfahrkarten für 2024/25 ab heute online möglich
Kreis Segeberg. Für alle Schulkinder aus den Kreisen Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Schleswig-Flensburg, Segeberg oder Stormarn, die einen Anspruch auf eine Schülerfahrkarte haben, können ab dem 27. Mai 2024 online unter www.ticket-olav.de Schülerfahrkarten für das kommende Schuljahr 2024/25 beantragt werden.
Damit die Schülerfahrkarte pünktlich zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgehändigt werden kann, muss der Antrag bis spätestens 30. Juni 2024 gestellt worden sein.
Ein Antrag für eine Schülerfahrkarte ist nur zu stellen, wenn ein Kind neu eingeschult wird, ein Schulwechsel ansteht oder sich der Wohnort seit dem letzten Schuljahr geändert hat.
Für Schülerinnen und Schüler, für die bereits ein Antrag über das OLAV-Antragsverfahren gestellt wurde und bei denen sowohl die Wohnadresse als auch die Schule gleichbleiben, ist kein neuer Antrag für das Schuljahr 2024/25 zu stellen. Die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten wird online alle Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Schuljahr 2023/24 rechtzeitig vor den Sommerferien auffordern, die bestehenden Daten für den Schuljahreswechsel zu bestätigen oder etwaige Änderungen zu melden.
Rückfragen richten Sie bitte an Frau Soldmann.
Schule, Ausbildung und Förderungen im Überblick
Landesinformationen zum Thema Schulen
Das Land Schleswig-Holstein bietet auf seiner Homepage einen Schulfinder und viele weitere Informationen rund um das Thema "Schule":
- Schulfinder
- Schulausfälle
- Schulferien
- Schulrecht und Gesetze
- Neuigkeiten und Newsletter
- Traumberuf Lehrer*in
- Net(t)iquette
Schulpsychologische Beratungsstelle
Die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Segeberg unterstützt alle Schüler*innen und Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen, Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit und Assistenzkräfte bei schulbezogenen Problemen.
Tätigkeitsfelder
- Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten,
- Supervision und Coaching für in Schule Tätige,
- Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen und
- Lehrkräftefortbildung.
Die Beratung ist freiwillig und kostenfrei. Es besteht Schweigepflicht.
Schul-IT und DigitalPakt
Jugendarbeit und Jugendförderung
Jugendberufsagentur
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)
Nach dem BAföG wird individuelle Ausbildungsförderung für schulische Ausbildungen gewährt, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Damit soll dem Einzelnen die Ausbildung ermöglicht werden, für die er sich nach seinen Interessen und Fähigkeiten entschieden hat.
Ziel ist es, allen Auszubildenden vergleichbare Bildungschancen zu eröffnen.
Wichtige Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 59 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 155 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 87 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 128 kB)
Interessante Links
Kontakt
-
Info und Service
Zum Fachdienst "Soziale Sicherung" gehören das Amt für Ausbildungsförderung, die Fürsorgestelle (Kündigungsschutz Schwerbehinderte und Begleitende Hilfen am Arbeitsplatz), die Bereiche der Hilfe zur Pflege, der Hilfen zur Gesundheit und Blindengeld und Blindenhilfe.
Bürger*innen-Service
- Altenhilfe: Angebote zur Unterstützung im Alltag
- BAföG für einen Schulbesuch beantragen (mit Onlineantrag)
- Blindenhilfe beantragen (mit Onlineantrag)
alle 14 Dienstleistungen anzeigen
Dokumente und Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 59 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 155 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 87 kB)
Ansprechpartner*innen
Bildung und Teilhabe für Kinder aus finanziell schwachen Familien
Damit alle Kinder mitmachen können!
Nicht alle Menschen haben monatlich gleich viel Geld zur Verfügung. Es ist daher sehr wichtig, dass jedes Kind – egal wie arm oder reich seine Eltern sind – am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, ohne ausgegrenzt zu werden.
- Sie haben Schwierigkeiten, das nötige Geld für das Schulmaterial Ihrer Kinder aufzubringen?
- Sie können sich die nächste Klassenfahrt Ihres Kindes nicht oder nur sehr schwer leisten?
- Ihr Kind braucht Nachhilfe?
- Das Mittagessen in der Schule kostet zu viel?
Dann können Sie dafür finanzielle Unterstützung bekommen:
Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch als Bildungspaket bezeichnet.
Wann habe ich einen Anspruch auf die Leistungen?
Sie haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn Sie oder Ihre Kinder eine der folgenden staatlichen Unterstützungen beziehen:
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV oder Sozialgeld),
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungen,
- Wohngeld und
- Kinderzuschlag.
Über die Leistungen für Bildung und Teilhabe, berät Sie die für Sie zuständige Kommune oder das Jobcenter.
Wo stelle ich einen Antrag?
- Sie suchen zurzeit eine Arbeit und erhalten Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, dann wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.
- Bekommen Sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe, dann beantragen Sie die Bildungs- und Teilhabeleistungen bei Ihrer Stadt- oder Amtsverwaltung über das Landesportal.
Weitere Informationen und Dokumente
Die Antragsformulare erhalten Sie auf dieser Website oder bei Ihren Beratungsstellen vor Ort.
- PDF-Datei: (249 kB)
- PDF-Datei: (48 kB)
- PDF-Datei: (36 kB)
- PDF-Datei: (118 kB)
Mitmachen möglich machen!
Ob Sportvereine, Theatergruppen, Kindergärten, Schulen oder Nachhilfelehrer (Leistungserbringer): Wer beim Bildungspaket mitmachen und ein Angebot für bedürftige Kinder und Jugendliche bereitstellen möchte, kann dies durch die einmalige Registrierung in dem Online-System der "Bildungs Karte" ermöglichen.
Nutzung der "Bildungs Karte" durch den Leistungserbringer
Mit der Bewilligung der Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten berechtigte Kinder und Jugendliche eine sogenannte "Bildungs Karte". Anhand der Kartennummer können registrierte Leistungserbringer (Sportvereine, Nachhilfeinstitute, Schulen, Volkshochschulen und so weiter) über das Online-System der "Bildungs Karte" den gewünschten Betrag von dem jeweiligen Guthaben abbuchen.
- PDF-Datei: (PDF, 655 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 513 kB)
-
Erreichbarkeit
Dienstags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr können Sie sich bei Frau Hagemeister telefonisch melden. Schreiben Sie auch gerne eine E-Mail.
Hochbegabtenförderung
An sogenannten Stützpunktschulen werden die Hochbegabten alle zwei Wochen sonnabends in speziellen Lernworkshops zusätzlich gefördert:
- Gymnasium Kaltenkirchen, Kaltenkirchen
- Gymnasium Harksheide, Norderstedt
- Coppernicus-Gymnasium, Norderstedt (seit 2011 auch Kompetenzzentrum Begabtenförderung)
- Grundschule am Lakweg in Kaltenkirchen
- Städtiches Gymnasium, Bad Segeberg.
- Grundschule "Theodor-Storm-Schule", Bad Segeberg
- Grundschule "Schule am Storchennest", Bad Bramstedt
- Grundschule Alveslohe, Alveslohe
An den Kursen in den Stützpunktschulen können Kinder aus verschiedenen Schulen teilnehmen. Das Angebot gilt zunächst für Schüler/innen der Klassenstufen 6 und 7.
Ein Jahr lang finanziert die Stiftung der Sparkasse Südholstein die Hochbegabtenförderung und übernimmt damit die Kosten für die Lehrkräfte. Für das folgende Jahr hat das Kultusministerium in Kiel bereits die Finanzierung zugesichert.
Nähere Informationen zu dem Angebot der Stützpunktschulen gibt es bei allen Schulen im Kreis Segeberg oder durch Frau Urte Steinberg von der Stiftung Sparkasse Südholstein.
Weitere Kontaktadressen
- Schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Segeberg, Telefon +49 4551-530 770
- Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind, Regionalverein Schleswig-Holstein, Frau Mahn, Telefon +49 4321-72064
- Elterngruppen in Norderstedt, Frau Gengelbach, Telefon +49 40-5353 2008 oder Frau Bordin-Ahrens, Telefon +49 40-5266 917.
Sportförderung
Der Kreis Segeberg fördert den Sport in seinem Kreisgebiet.
Grundlage für die finanzielle Förderung des Sports sind die folgenden Richtlinien des Kreises Segeberg:
- PDF-Datei: (4.1 MB)
- PDF-Datei: (4.3 MB)
Der Kreis Segeberg hat die Sportförderung auf den Kreissportverband übertragen. Anträge auf Sportfördermittel sind daher direkt an die Geschäftsstelle des Kreissportverbandes zu richten.
Anträge sind zu richten an:
Kreissportverband Segeberg
An der Trave 1
23795 Bad Segeberg
Musikschulen
Volkshochschulen
Schulpsychologische Beratungsstelle
Die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Segeberg unterstützt alle Schüler*innen und Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen, Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit und Assistenzkräfte bei schulbezogenen Problemen.
Tätigkeitsfelder
- Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten,
- Supervision und Coaching für in Schule Tätige,
- Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen und
- Lehrkräftefortbildung.
Die Beratung ist freiwillig und kostenfrei. Es besteht Schweigepflicht.
Stellenangebote und Karriere beim Kreis
Alle Stellen- und Ausbildungsangebote des Kreises finden Sie auf unserer Karriereseite.
Bewerben Sie sich einfach und bequem online.
Ihre Anlagen wie Anschreiben oder Lebenslauf können Sie in allen gängigen Formaten hochladen.
Nicht das passende Stellenangebot dabei? Dann erwarten wir gerne Ihre Initiativbewerbung!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Besondere Mitteilungen und Veranstaltungen
ZUKUNFT WEITERBILDUNG
Lebenslanges Lernen fördern, über alle Altersgruppen hinweg
- Fachkräftesicherung,
- Fachkräfteentwicklung und
- Fachkräfteweiterbildung.
ZUKUNFT WEITERBILDUNG ist ein breit gefächertes Bildungs- und Unterstützungsangebot, weitestgehend kosten- und barrierefrei und stets darauf bedacht, auf aktuelle Entwicklungen und Bedarfe im Kreis Segeberg einzugehen.
Infos und Aufklärung
-
Informationen über Rechtsextremismus
Als Menschen in einer wehrhaften Demokratie müssen wir der Gefahr des rechten Terrors gemeinsam ins Auge blicken, miteinander und füreinander Gegenwart und Zukunft dieses Landes gestalten.
Mehr Informationen
Lassen Sie uns gemeinsam friedlich in Freiheit leben und Hass keine Chance bieten! -
Kinder digital begleiten: ElternMissionMedia
Wir bieten Hilfe für Eltern!
Mehr Informationen
Im Alltag nehmen Handys, Computer, Spielekonsolen und Tablets einen großen Platz ein. Auf der ElternMissionMedia-Seite finden Sie Infos, Videos und Beratungsangebote zum Umgang mit digitalen Medien. -
Informationen über Fake News
In sozialen Medien kursieren immer mehr Falschmeldungen zum Beispiel über das Coronavirus, über den Krieg in der Ukraine oder kriminelle Handlungen von Migranten.
Mehr Informationen
Wir stellen Ihnen und Euch ein paar Links zu informativen Seiten zur Verfügung. -
Bildung und Teilhabe für Kinder aus finanziell schwachen Familien
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die Teilnahme an notwendigen Bildungsangeboten zu ermöglichen und soziale Teilhabe sicherzustellen.
Mehr Informationen
Bürger*innen-Service
- Änderung eines vom BMZ geförderten Vorhabens im Bereich Berufliche Aus- und Fortbildung beantragen (mit Onlineantrag)
- Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (mit Onlineantrag)
- Apostille
- Architekt - Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen
- Archivgut einsehen oder Einsicht beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen