Inhalt

Schule, Aus- und Weiterbildung

Letzte Meldung

10.09.2024: Schuleingangsuntersuchung: Bad Segeberg befristet zentraler Standort

Kreis Segeberg. Die Schuleingangsuntersuchungen für Kinder, die im Schuljahr 2025/2026 eingeschult werden sollen, finden ab sofort unabhängig vom Wohnort übergangsweise zentral in Bad Segeberg statt und nicht wie bisher auch in Norderstedt. "Die Personalnot zwingt uns zu diesem vorübergehenden Schritt", sagt Christiane Rimbach, Leiterin des Fachbereichs Soziales, Arbeit und Gesundheit. Sie betont, dass es sich um eine befristete Übergangslösung bis Ende des Jahres handele.

Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Mädchen und Jungen, die eingeschult werden sollen. Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten. "Die Zentralisierung in Bad Segeberg ermöglicht es uns, Personalressourcen zu bündeln und die Termine effektiver zu koordinieren, um so eine reibungslose Untersuchung von gleichbleibend hoher Qualität sicherstellen zu können", erklärt die Leiterin des Fachdienstes Gesundheit, Dr. Alexandra Emken.

Eltern und Sorgeberechtigte von Kindern, die schulpflichtig werden, erhalten rund um den sechsten Geburtstag des Kindes ein Einladungsschreiben vom Kreis. Ein Termin für die Schuleingangsuntersuchung kann dann online gebucht werden. "Uns ist bewusst, dass diese befristete Zentralisierung für viele Eltern und Kinder längere Anfahrtswege bedeutet", sagt Emken. Allerdings sollen durch neue Strukturen Wartezeiten verkürzt und die Untersuchungen zügiger durchgeführt werden können. "Sollte es in Einzelfällen für Eltern und Kind gar keine Möglichkeit geben, nach Bad Segeberg zu kommen, werden wir eine Untersuchung in Norderstedt ermöglichen", verspricht die Ärztin.

Generell möchte das Gesundheitsamt am Standort Norderstedt festhalten und sucht daher aktuell weiter nach geeigneten Kinderärzt*innen. "Der Fachkräftemangel zeigt sich gerade massiv, aber wir haben der Personalakquise oberste Priorität eingeräumt. Die Ausschreibungen laufen und wir hoffen, unser Team bald wieder verstärken zu können", sagt Rimbach.

Für Rückfragen und weitere Informationen steht der Fachdienst Gesundheit des Kreises Segeberg per E-Mail zur Verfügung.

Mehr Infos zu Schuleingangsuntersuchungen


Karte wird geladen...


Möchten Sie Inhalte von YouTube laden?

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Datum: 12.08.2024

So läuft die Schuleingangsuntersuchung im Kreis Segeberg ab

Im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Kreis Segeberg werden jährlich etwa 2.900 Einschulungsuntersuchungen durchgeführt.

Aktuell haben die Eltern der einzuschulenden Kinder viele Fragen in Bezug auf die Schuleingangsuntersuchung. Diese Fragen werden im folgenden Video beantwortet.

27.08.2024: Interkulturelle Woche in den Startlöchern

Kreis Segeberg. Theater, Kino, Sport, Koch- und Sprachkurse und noch vieles mehr: In weniger als einer Woche geht es los! Der Kreis Segeberg feiert zum 13. Mal Offenheit und Toleranz im Rahmen der Interkulturellen Woche (IKW).

Vom 2. September bis zum 6. Oktober sind alle Menschen herzlich eingeladen mitzufeiern. Die IKW bietet fast 90 abwechslungsreiche Veranstaltungen an - unter dem Motto „Neue Räume“.

Aufeinander zugehen, voneinander lernen und friedlich zusammenleben: Für Landrat Jan Peter Schröder setzen die IKW und alle Beteiligten ein wichtiges Zeichen für Demokratie, Chancengleichheit und Vielfalt. "Ich finde, dass es gerade in der heutigen Zeit sehr wichtig ist, Brücken zu bauen und das Gespräch zu suchen. Bei uns im Kreis ist die IKW nun auch in kleineren Gemeinden wie Blunk, Hasenmoor, Trappenkamp, Ellerau und Bornhöved angekommen. Es ist schön, dass die Menschen dort vor Ort einfach vor die Tür gehen und tolle Veranstaltungen besuchen können."

Der Landrat dankt vorab allen Beteiligten, den Kommunen und Einrichtungen, den Vereinen und anderen Kooperationspartnern sowie dem Büro für Chancengleichheit und Vielfalt des Kreises Segeberg (BfCV). "Wir sind sehr gespannt, wie das große Programm von den Bürger*innen angenommen wird und freuen uns sehr auf die kommenden Wochen", sagt Wiebke Wilken vom BfCV. "Zusammen feiern wir die Vielfalt im Kreis und laden alle Bürger*innen herzlichst dazu ein."

Als gedruckte Version liegt das Programm im Kreishaus, den Außenstellen sowie den Rathäusern und Amtsverwaltungen aus. Das Programm für Norderstedt gibt es nur digital.

Zum Programm und der IKW-Seite

19.07.2024: Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen

Vor ein paar Wochen nahmen Kathrin Geyer, Koordinatorin der Regionalgruppe “Verrückt? Na und!“ Kreis Segeberg und Dr. Sylvia Hakimpour-Zern, Leitung des Fachdienstes Sozialpsychiatrie und Gesundheitsförderung, an einer Schleswig-Holstein weiten Veranstaltung zur Stärkung der seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen teil.

Mit dem folgenden Link kommen Sie zum dazugehörigen Artikel, der im Schleswig-Holsteinischen Ärzteblatt erschienen ist:

Zum Artikel

Mehr

Schüler*innenfahrkarten: Online-Antrag

Mit dem Bus oder der Bahn zur Schule

Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg können Fahrkarten ganz einfach online beantragen.

Informationen finden Sie in der Satzung des Kreises.

Bei Antragstellung wird geprüft, ob es sich bei der gewählten Schule um die nächstgelegene, allgemeinbildende Schule in öffentlicher Trägerschaft handelt und eine Klasse der Jahrgangsstufen 1-10 besucht wird.

Ausgenommen sind Schüler*innen, die am Schulort wohnen.

Fahrkarte beantragen


Aktuelles

28.08.2024: Das Deutschland-Schulticket kommt!

Kreis Segeberg. Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird es für alle Vollzeit-Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen, das vergünstigte Deutschland-Schulticket geben. Voraussetzung ist, dass sie keinen Anspruch auf eine vollfinanzierte Schüler*innenfahrkarte haben. Der Kreis Segeberg beteiligt sich mit 20 Euro pro Ticket und Monat. Das Ticket gilt im Nah-und Regionalverkehr in ganz Deutschland.

Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen:

Welche Vollzeitschüler*innen können ein Deutschland-Schulticket bekommen ?

Berechtigt sind alle Schüler*innen

  • an allgemeinbildenden Schulen (Grund- und weiterführende Schulen, einschließlich Oberstufe),
  • an Förderzentren,
  • an anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen),
  • an dänischen Schulen,
  • an berufsbildenden Schulen in Vollzeit (ohne Arbeitgeber*in),
  • in einer rein schulischen Ausbildung,

sofern sie keinen Anspruch auf eine Schüler*innenfahrkarte haben, deren Kosten ganz oder teilweise vom Schulträger oder dem Kreis Segeberg übernommen werden.

Hinweis: Ausgenommen vom Deutschland-Schulticket sind Schüler*innen in einem Ausbildungsverhältnis mit Arbeitgeber*in. Für diese gibt es das Azubi-Ticket.

Was kostet das Deutschland-Schulticket?

Das Deutschland-Schulticket kostet 49 Euro monatlich im Jahr 2024, Preisanpassungen ab 2025 sind möglich. Der Kreis Segeberg übernimmt für die vorstehend genannten Schüler*innen einen Kostenanteil von 20 Euro pro Monat, womit der/die Antragsteller*in einen Eigenanteil von derzeit 29 Euro zu übernehmen hat.

Wo kann das Deutschland-Schulticket beantragt werden?

Die Antragsstellung für das vergünstigte Ticket mit Gültigkeit ab dem 01.01.2025 wird voraussichtlich ab November 2024 über OLAV, dem Online-Antragsverfahren bei der Zentralen Stelle Schülerbeförderung beim Kreis Herzogtum-Lauenburg in Ratzeburg, möglich sein.

Antragsteller*innen können sein:

  • Eltern der Schüler*innen,
  • volljährige Schüler*innen oder
  • andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen.

Informationen rund um die Antragstellung werden rechtzeitig hier auf der Internetseite bekanntgegeben, zudem ebenfalls auf der OLAV-Homepage.

Übergangslösung: Erstattungsverfahren für den Zeitraum 01.09. bis 31.12.2024

Für den Zeitraum vom 01.09.24 bis 31.12.24 gibt es eine Übergangslösung.

Schritt 1:

Das Deutschlandticket muss von den

  • Eltern der Schüler*innen,
  • volljährigen Schüler*innen oder
  • anderen Erziehungsberechtigte der Schüler*innen privat gekauft und in voller Höhe (49 Euro Euro monatlich) vorfinanziert werden.

Hierzu ist der Abschluss eines Abo-Vertrages erforderlich. Erhältlich ist dieses beispielsweise beim Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein NAH.SH oder beim Hamburger Verkehrsverbund HVV

Mehr Infos, wie das Abo bestellt werden kann, werden NAH.SH und HVV noch bekanntgeben.

Schritt 2:

Die Eltern/volljährige Schüler*innen oder andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen kündigen das Abo rechtzeitig zum 31.12.2024 und stellen im Zeitraum November 2024 bis Januar 2025 einen Antrag auf Erstattung des Kreisanteils beim Kreis Segeberg.

Der Kreis Segeberg erstattet auf Nachweis rückwirkend für den genannten Zeitraum (01.09.24 bis 31.12.24) den Kreisanteil in Höhe von 20 Euro je erworbenen Monat. Dieses Rückerstattungsverfahren ist ausschließlich als Übergangslösung nur für diesen Zeitraum vorgesehen. Derzeit wird an einer technischen Lösung für eine Online-Antragstellung gearbeitet.

Im Herbst wird der Kreis Segeberg alle Informationen zur Antragstellung öffentlich bekanntgeben und die zuständigen Ansprechpartner*innen im Fachdienst Kita, Jugend, Schule, Bildung und Kultur benennen.

Welche Unterlagen sind später mit dem Antrag auf Erstattung des Kreisanteils einzureichen?

Zusätzlich zu den im Antrag abgefragten Daten wird folgendes benötigt:

  • Kopie des Schüler*innenausweises und
  • Nachweis über das gebuchte Deutschland-Schulticket.

Schritt 3:

Die Erstattungsbeträge werden im Laufe des ersten Quartals 2025 ausgezahlt.

Wo gibt es weitere Informationen rund um die Tickets für Schüler*innen?

Auf der Homepage www.ticket-olav.de sind aktuelle Informationen zum vergünstigten Deutschland-Schulticket und rund um das Schüler*innenfahrkartenverfahren zu finden.

Hier gibt's noch einmal alles übersichtlich zusammengefasst in einem Schaubild:

27.05.2024: Beantragung der Schülerfahrkarten für 2024/25 ab heute online möglich

Kreis Segeberg. Für alle Schulkinder aus den Kreisen Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Schleswig-Flensburg, Segeberg oder Stormarn, die einen Anspruch auf eine Schülerfahrkarte haben, können ab dem 27. Mai 2024 online unter www.ticket-olav.de Schülerfahrkarten für das kommende Schuljahr 2024/25 beantragt werden.

Damit die Schülerfahrkarte pünktlich zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgehändigt werden kann, muss der Antrag bis spätestens 30. Juni 2024 gestellt worden sein.

Ein Antrag für eine Schülerfahrkarte ist nur zu stellen, wenn ein Kind neu eingeschult wird, ein Schulwechsel ansteht oder sich der Wohnort seit dem letzten Schuljahr geändert hat.

Für Schülerinnen und Schüler, für die bereits ein Antrag über das OLAV-Antragsverfahren gestellt wurde und bei denen sowohl die Wohnadresse als auch die Schule gleichbleiben, ist kein neuer Antrag für das Schuljahr 2024/25 zu stellen. Die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten wird online alle Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Schuljahr 2023/24 rechtzeitig vor den Sommerferien auffordern, die bestehenden Daten für den Schuljahreswechsel zu bestätigen oder etwaige Änderungen zu melden.

Mehr Infos und FAQs


Rückfragen richten Sie bitte an Frau Soldmann.

Schule, Ausbildung und Förderungen im Überblick

Landesinformationen zum Thema Schulen

Das Land Schleswig-Holstein bietet auf seiner Homepage einen Schulfinder und viele weitere Informationen rund um das Thema "Schule":

  • Schulfinder
  • Schulausfälle
  • Schulferien
  • Schulrecht und Gesetze
  • Neuigkeiten und Newsletter
  • Traumberuf Lehrer*in
  • Net(t)iquette

Alles zum Thema Schule

Schulpsychologische Beratungsstelle

Die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Segeberg unterstützt alle Schüler*innen und Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen, Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit und Assistenzkräfte bei schulbezogenen Problemen.

Tätigkeitsfelder

  • Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten,
  • Supervision und Coaching für in Schule Tätige,
  • Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen und
  • Lehrkräftefortbildung.

Die Beratung ist freiwillig und kostenfrei. Es besteht Schweigepflicht.

Mehr Informationen

Schul-IT und DigitalPakt

Jugendarbeit und Jugendförderung

Hier erscheinen in Kürze weitere Informationen.

Jugendberufsagentur

BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)

Nach dem BAföG wird individuelle Ausbildungsförderung für schulische Ausbildungen gewährt, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Damit soll dem Einzelnen die Ausbildung ermöglicht werden, für die er sich nach seinen Interessen und Fähigkeiten entschieden hat.

Ziel ist es, allen Auszubildenden vergleichbare Bildungschancen zu eröffnen.

Mehr Infos


Wichtige Dokumente und Formulare

Alle Antragsformulare

Interessante Links

Kontakt

Bildung und Teilhabe für Kinder aus finanziell schwachen Familien

Damit alle Kinder mitmachen können!

Nicht alle Menschen haben monatlich gleich viel Geld zur Verfügung. Es ist daher sehr wichtig, dass jedes Kind – egal wie arm oder reich seine Eltern sind – am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, ohne ausgegrenzt zu werden.

  • Sie haben Schwierigkeiten, das nötige Geld für das Schulmaterial Ihrer Kinder aufzubringen?
  • Sie können sich die nächste Klassenfahrt Ihres Kindes nicht oder nur sehr schwer leisten?
  • Ihr Kind braucht Nachhilfe?
  • Das Mittagessen in der Schule kostet zu viel?

Dann können Sie dafür finanzielle Unterstützung bekommen:

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch als Bildungspaket bezeichnet.

Wann habe ich einen Anspruch auf die Leistungen?

Sie haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn Sie oder Ihre Kinder eine der folgenden staatlichen Unterstützungen beziehen:

Über die Leistungen für Bildung und Teilhabe, berät Sie die für Sie zuständige Kommune oder das Jobcenter.

Wo stelle ich einen Antrag?

  • Sie suchen zurzeit eine Arbeit und erhalten Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, dann wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.
  • Bekommen Sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe, dann beantragen Sie die Bildungs- und Teilhabeleistungen bei Ihrer Stadt- oder Amtsverwaltung über das Landesportal.

Landesportal-ZuFiSH: Leistungen beantragen

Weitere Informationen und Dokumente

Mitmachen möglich machen!

Ob Sportvereine, Theatergruppen, Kindergärten, Schulen oder Nachhilfelehrer (Leistungserbringer): Wer beim Bildungspaket mitmachen und ein Angebot für bedürftige Kinder und Jugendliche bereitstellen möchte, kann dies durch die einmalige Registrierung in dem Online-System der "Bildungs Karte" ermöglichen.

Nutzung der "Bildungs Karte" durch den Leistungserbringer

Mit der Bewilligung der Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten berechtigte Kinder und Jugendliche eine sogenannte "Bildungs Karte". Anhand der Kartennummer können registrierte Leistungserbringer (Sportvereine, Nachhilfeinstitute, Schulen, Volkshochschulen und so weiter) über das Online-System der "Bildungs Karte" den gewünschten Betrag von dem jeweiligen Guthaben abbuchen.

Zur “Bildungs Karte“


Hochbegabtenförderung

An sogenannten Stützpunktschulen werden die Hochbegabten alle zwei Wochen sonnabends in speziellen Lernworkshops zusätzlich gefördert:

  • Gymnasium Kaltenkirchen, Kaltenkirchen
  • Gymnasium Harksheide, Norderstedt
  • Coppernicus-Gymnasium, Norderstedt (seit 2011 auch Kompetenzzentrum Begabtenförderung)
  • Grundschule am Lakweg in Kaltenkirchen
  • Städtiches Gymnasium, Bad Segeberg.
  • Grundschule "Theodor-Storm-Schule", Bad Segeberg
  • Grundschule "Schule am Storchennest", Bad Bramstedt
  • Grundschule Alveslohe, Alveslohe

An den Kursen in den Stützpunktschulen können Kinder aus verschiedenen Schulen teilnehmen. Das Angebot gilt zunächst für Schüler/innen der Klassenstufen 6 und 7.

Ein Jahr lang finanziert die Stiftung der Sparkasse Südholstein die Hochbegabtenförderung und übernimmt damit die Kosten für die Lehrkräfte. Für das folgende Jahr hat das Kultusministerium in Kiel bereits die Finanzierung zugesichert.

Nähere Informationen zu dem Angebot der Stützpunktschulen gibt es bei allen Schulen im Kreis Segeberg oder durch Frau Urte Steinberg von der Stiftung Sparkasse Südholstein.

Weitere Kontaktadressen

  • Schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Segeberg, Telefon +49 4551-530 770
  • Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind, Regionalverein Schleswig-Holstein, Frau Mahn, Telefon +49 4321-72064
  • Elterngruppen in Norderstedt, Frau Gengelbach, Telefon +49 40-5353 2008 oder Frau Bordin-Ahrens, Telefon +49 40-5266 917.

Sportförderung

Der Kreis Segeberg fördert den Sport in seinem Kreisgebiet.

Grundlage für die finanzielle Förderung des Sports sind die folgenden Richtlinien des Kreises Segeberg:


Der Kreis Segeberg hat die Sportförderung auf den Kreissportverband übertragen. Anträge auf Sportfördermittel sind daher direkt an die Geschäftsstelle des Kreissportverbandes zu richten.

Anträge sind zu richten an:

Kreissportverband Segeberg

An der Trave 1

23795 Bad Segeberg

Informationen zur Antragstellung

Musikschulen

Volkshochschulen

Schulpsychologische Beratungsstelle

Die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Segeberg unterstützt alle Schüler*innen und Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen, Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit und Assistenzkräfte bei schulbezogenen Problemen.

Tätigkeitsfelder

  • Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten,
  • Supervision und Coaching für in Schule Tätige,
  • Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen und
  • Lehrkräftefortbildung.

Die Beratung ist freiwillig und kostenfrei. Es besteht Schweigepflicht.

Mehr Informationen

Stellenangebote und Karriere beim Kreis

Alle Stellen- und Ausbildungsangebote des Kreises finden Sie auf unserer Karriereseite.

Bewerben Sie sich einfach und bequem online.

Ihre Anlagen wie Anschreiben oder Lebenslauf können Sie in allen gängigen Formaten hochladen.

Nicht das passende Stellenangebot dabei? Dann erwarten wir gerne Ihre Initiativbewerbung!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Jetzt bewerben!

ZUKUNFT WEITERBILDUNG

Zukunft WeiterbildungLebenslanges Lernen fördern, über alle Altersgruppen hinweg

  • Fachkräftesicherung,
  • Fachkräfteentwicklung und
  • Fachkräfteweiterbildung.

ZUKUNFT WEITERBILDUNG ist ein breit gefächertes Bildungs- und Unterstützungsangebot, weitestgehend kosten- und barrierefrei und stets darauf bedacht, auf aktuelle Entwicklungen und Bedarfe im Kreis Segeberg einzugehen.

Infos holen und mitmachen!