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Familie, Soziales, Bildung

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02.09.2024: Aktionswoche FASD 2024 startet am 09. September

In ganz Deutschland finden während der Aktionswoche FASD 2024 vom 09.09. bis 16.09.2024 viele Veranstaltungen statt – in Präsenz und auch online.

Fetale Alkoholspektrumstörungen (FASD) ist der Oberbegriff für alle Schädigungen des Kindes, die durch Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft entstehen.

Das FASD Deutschland Team freut sich über eine rege Teilnahme!

Mehr Informationen

28.08.2024: Das Deutschland-Schulticket kommt!

Kreis Segeberg. Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird es für alle Vollzeit-Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis Segeberg, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen, das vergünstigte Deutschland-Schulticket geben. Voraussetzung ist, dass sie keinen Anspruch auf eine vollfinanzierte Schüler*innenfahrkarte haben. Der Kreis Segeberg beteiligt sich mit 20 Euro pro Ticket und Monat. Das Ticket gilt im Nah-und Regionalverkehr in ganz Deutschland.

Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen:

Welche Vollzeitschüler*innen können ein Deutschland-Schulticket bekommen ?

Berechtigt sind alle Schüler*innen

  • an allgemeinbildenden Schulen (Grund- und weiterführende Schulen, einschließlich Oberstufe),
  • an Förderzentren,
  • an anerkannten Ersatzschulen (Privatschulen),
  • an dänischen Schulen,
  • an berufsbildenden Schulen in Vollzeit (ohne Arbeitgeber*in),
  • in einer rein schulischen Ausbildung,

sofern sie keinen Anspruch auf eine Schüler*innenfahrkarte haben, deren Kosten ganz oder teilweise vom Schulträger oder dem Kreis Segeberg übernommen werden.

Hinweis: Ausgenommen vom Deutschland-Schulticket sind Schüler*innen in einem Ausbildungsverhältnis mit Arbeitgeber*in. Für diese gibt es das Azubi-Ticket.

Was kostet das Deutschland-Schulticket?

Das Deutschland-Schulticket kostet 49 Euro monatlich im Jahr 2024, Preisanpassungen ab 2025 sind möglich. Der Kreis Segeberg übernimmt für die vorstehend genannten Schüler*innen einen Kostenanteil von 20 Euro pro Monat, womit der/die Antragsteller*in einen Eigenanteil von derzeit 29 Euro zu übernehmen hat.

Wo kann das Deutschland-Schulticket beantragt werden?

Die Antragsstellung für das vergünstigte Ticket mit Gültigkeit ab dem 01.01.2025 wird voraussichtlich ab November 2024 über OLAV, dem Online-Antragsverfahren bei der Zentralen Stelle Schülerbeförderung beim Kreis Herzogtum-Lauenburg in Ratzeburg, möglich sein.

Antragsteller*innen können sein:

  • Eltern der Schüler*innen,
  • volljährige Schüler*innen oder
  • andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen.

Informationen rund um die Antragstellung werden rechtzeitig hier auf der Internetseite bekanntgegeben, zudem ebenfalls auf der OLAV-Homepage.

Übergangslösung: Erstattungsverfahren für den Zeitraum 01.09. bis 31.12.2024

Für den Zeitraum vom 01.09.24 bis 31.12.24 gibt es eine Übergangslösung.

Schritt 1:

Das Deutschlandticket muss von den

  • Eltern der Schüler*innen,
  • volljährigen Schüler*innen oder
  • anderen Erziehungsberechtigte der Schüler*innen privat gekauft und in voller Höhe (49 Euro Euro monatlich) vorfinanziert werden.

Hierzu ist der Abschluss eines Abo-Vertrages erforderlich. Erhältlich ist dieses beispielsweise beim Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein NAH.SH oder beim Hamburger Verkehrsverbund HVV

Mehr Infos, wie das Abo bestellt werden kann, werden NAH.SH und HVV noch bekanntgeben.

Schritt 2:

Die Eltern/volljährige Schüler*innen oder andere Erziehungsberechtigte der Schüler*innen kündigen das Abo rechtzeitig zum 31.12.2024 und stellen im Zeitraum November 2024 bis Januar 2025 einen Antrag auf Erstattung des Kreisanteils beim Kreis Segeberg.

Der Kreis Segeberg erstattet auf Nachweis rückwirkend für den genannten Zeitraum (01.09.24 bis 31.12.24) den Kreisanteil in Höhe von 20 Euro je erworbenen Monat. Dieses Rückerstattungsverfahren ist ausschließlich als Übergangslösung nur für diesen Zeitraum vorgesehen. Derzeit wird an einer technischen Lösung für eine Online-Antragstellung gearbeitet.

Im Herbst wird der Kreis Segeberg alle Informationen zur Antragstellung öffentlich bekanntgeben und die zuständigen Ansprechpartner*innen im Fachdienst Kita, Jugend, Schule, Bildung und Kultur benennen.

Welche Unterlagen sind später mit dem Antrag auf Erstattung des Kreisanteils einzureichen?

Zusätzlich zu den im Antrag abgefragten Daten wird folgendes benötigt:

  • Kopie des Schüler*innenausweises und
  • Nachweis über das gebuchte Deutschland-Schulticket.

Schritt 3:

Die Erstattungsbeträge werden im Laufe des ersten Quartals 2025 ausgezahlt.

Wo gibt es weitere Informationen rund um die Tickets für Schüler*innen?

Auf der Homepage www.ticket-olav.de sind aktuelle Informationen zum vergünstigten Deutschland-Schulticket und rund um das Schüler*innenfahrkartenverfahren zu finden.

Hier gibt's noch einmal alles übersichtlich zusammengefasst in einem Schaubild:

27.08.2024: Interkulturelle Woche in den Startlöchern

Kreis Segeberg. Theater, Kino, Sport, Koch- und Sprachkurse und noch vieles mehr: In weniger als einer Woche geht es los! Der Kreis Segeberg feiert zum 13. Mal Offenheit und Toleranz im Rahmen der Interkulturellen Woche (IKW).

Vom 2. September bis zum 6. Oktober sind alle Menschen herzlich eingeladen mitzufeiern. Die IKW bietet fast 90 abwechslungsreiche Veranstaltungen an - unter dem Motto „Neue Räume“.

Aufeinander zugehen, voneinander lernen und friedlich zusammenleben: Für Landrat Jan Peter Schröder setzen die IKW und alle Beteiligten ein wichtiges Zeichen für Demokratie, Chancengleichheit und Vielfalt. "Ich finde, dass es gerade in der heutigen Zeit sehr wichtig ist, Brücken zu bauen und das Gespräch zu suchen. Bei uns im Kreis ist die IKW nun auch in kleineren Gemeinden wie Blunk, Hasenmoor, Trappenkamp, Ellerau und Bornhöved angekommen. Es ist schön, dass die Menschen dort vor Ort einfach vor die Tür gehen und tolle Veranstaltungen besuchen können."

Der Landrat dankt vorab allen Beteiligten, den Kommunen und Einrichtungen, den Vereinen und anderen Kooperationspartnern sowie dem Büro für Chancengleichheit und Vielfalt des Kreises Segeberg (BfCV). "Wir sind sehr gespannt, wie das große Programm von den Bürger*innen angenommen wird und freuen uns sehr auf die kommenden Wochen", sagt Wiebke Wilken vom BfCV. "Zusammen feiern wir die Vielfalt im Kreis und laden alle Bürger*innen herzlichst dazu ein."

Als gedruckte Version liegt das Programm im Kreishaus, den Außenstellen sowie den Rathäusern und Amtsverwaltungen aus. Das Programm für Norderstedt gibt es nur digital.

Zum Programm und der IKW-Seite

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ZuFiSH - Der Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein

Der ZuFiSH ist ein Informationsportal rund um Dienstleistungen, Ansprechpartner*innen und Dokumente, die die öffentliche Hand Ihnen als Bürger*in anbietet.

Sie finden diese Informationen auf der Kreis-Homepage im unteren Bereich aller Themenseiten als Bürger*innen-Service.



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Alle Stellen- und Ausbildungsangebote des Kreises finden Sie auf unserer Karriereseite.

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