21.02.2023: Neue Test- und Maskenregeln in medizinischen Einrichtungen
Ab dem 1. März 2023 endet die allgemeine Masken- und Testpflicht für Beschäftige und Bewohner*innen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Für Besuche in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen gilt auch über den 1. März 2023 hinaus eine Maskenpflicht. Beachten Sie aber bitte weiterhin die individuellen Hygienekonzepte der Einrichtungen und Praxen.
Weitere Informationen
Inzidenzen: Städte, Ämter und Gemeinden (Archiv)
Inzidenzverlauf im Kreis Segeberg
DIVI-Intensivregister (Intensivbettenkapazitäten)
Grafiken und Zahlen des Robert Koch-Instituts
Grafiken und Zahlen des Landes Schleswig-Holstein
Coronavirus-Informationen des Landes
Impfportal des Landes
Landesverordnungen und Erlasse