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Beratung und Hilfe für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten

Viele Eltern sind verunsichert und haben viele Fragen, wenn sie vermuten oder feststellen, dass sich ihr Kind anders entwickelt als sie es erwarten oder sie es von anderen Kindern her kennen. In enger Kooperation mit den Frühförder- und Beratungsstellen, Kinderärzt*innen, Erzieher*innen, Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen sowie weiteren Therapeut*innen erfolgt die Betreuung von Säuglingen, Kleinkindern und Schulkindern mit Entwicklungsauffälligkeiten.

Sonderpädagogisches Gutachten

Ein sonderpädagogisches Gutachten hilft Ihrem Kind, die Unterstützung zu bekommen, die es braucht, um den Lernalltag gut und möglichst selbstständig zu meistern. Im Rahmen eines sonderpädagogischen Gutachtens wird festgestellt, ob bei einem Schulkind ein Förderbedarf besteht. Zu diesem Zweck wird zunächst ein ausführliches Feststellungsverfahren durchgeführt, in dessen Verlauf das Kind in verschiedenen Situationen beobachtet, untersucht beziehungsweise befragt wird. Zudem werden Gespräche mit den Eltern geführt.

Folgende Förderschwerpunkte wurden durch die Kultusministerkonferenz festgelegt:

  • Lernen
  • körperliche und motorische Entwicklung
  • geistige Entwicklung
  • emotionale und soziale Entwicklung
  • Hören
  • Sprache
  • andauernde Erkrankung
  • autistisches Verhalten

Rechtsgrundlage

Frühförderuntersuchung

Wenn Eltern feststellen, dass sich ihr Kind langsamer entwickelt als andere Kinder im gleichen Alter, kann eine Behinderung oder Krankheit der Grund dafür sein. Manchmal fällt es auch Ärzt*innen oder Erzieher*innen auf.

Ziel der Frühförderung ist es, das Kind mit einer drohenden Behinderung oder einer chronischen Krankheit in seiner Entwicklung zu unterstützen. Eine erste Diagnostik ist durch die Kinder- und Jugendärzt*innen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes möglich, die Voraussetzung für den Zugang zu einer Förderung ist. Diese muss durch den Sorgeberechtigten bei der Eingliederungshilfe beantragt werden.

Zur Eingliederungshilfe mit Antrag (Online-Formular und PDF)


Bewegt sich ein Kind zum Beispiel sehr wenig und lernt kaum krabbeln, kann es eine "Bewegungsförderung" erhalten. Wenn ein Kind schlecht sieht, kann es "Frühförderung Sehen" bekommen.

Der Überbegriff für die Förderung von Kindern unter 6 Jahren ist Frühförderung. Je nachdem, in welchem Bereich ein Kind Förderung braucht, helfen Therapeut*innen, Logopäd*innen oder Physiotherapeut*innen. Logopäd*innen üben zum Beispiel mit dem Kind das Sprechen. Bei manchen Kindern kann Frühförderung die Entwicklung von Fähigkeiten unterstützen. Bei anderen Kindern geht es darum, dem Kind zu helfen, mit der Behinderung oder Krankheit zu leben.

Die Kinder- und Jugendärzt*innen beurteilen den potenziellen Förderbedarf des Kindes und erstellen eine entsprechende ärztliche Stellungnahme, welche der Eingliederungshilfe oder dem Jugendamt als Träger der entsprechenden Hilfsmaßnahmen im Rahmen der Eingliederungshilfe vorgelegt wird.

Frühförderstellenfinder



  • Datum: 01.06.2021

    Ratgeber und Wegweiser für Eltern von Kindern mit geistiger oder körperlicher Behinderung