Schuleingangsuntersuchung
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
für Ihr Kind ist eine Schuleingangsuntersuchung in der Kreisverwaltung geplant.
Die Untersuchungen finden an folgenden Orten statt:
Bad Segeberg im Levopark
Jaguarring 16 im Erdgeschoss
23795 Bad Segeberg
Norderstedt
Ochsenzoller Straße 142a
22848 Norderstedt
Telefonisch erreichen Sie uns unter +49 4551 951-9357.
Fragen und Antworten
Wann wird mein Kind zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen?
Eltern und Sorgeberechtigte von Kindern, die schulpflichtig werden, erhalten ungefähr zum 6. Geburtstag ihres Kindes ein Einladungsschreiben.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Sie können online einen Termin buchen. Dies wird im Einladungsschreiben erklärt.
Ist die Schuleingangsuntersuchung verpflichtend?
Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen. Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.
Kann ich auch zu meinem Kinderarzt gehen?
Nein. Die Schuleingangsuntersuchung ist eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die Kriterien für die Schuleingangsuntersuchung werden auf Landesebene auf der Basis vom Schulgesetz (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-SchulGSH2007rahmen) und Gesundheitsdienstgesetz (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-GesDGSHrahmen) festgelegt.