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Schuleingangsuntersuchung

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

für Ihr Kind ist eine Schuleingangsuntersuchung in der Kreisverwaltung geplant.

Allgemeine Infos


Die Untersuchungen finden an folgenden Orten statt:

Bad Segeberg im Levopark

Jaguarring 16 im Erdgeschoss

23795 Bad Segeberg

Norderstedt

Ochsenzoller Straße 142a

22848 Norderstedt

Telefonisch erreichen Sie uns unter +49 4551 951-9357.

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Fragen und Antworten

Wann wird mein Kind zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen?

Eltern und Sorgeberechtigte von Kindern, die schulpflichtig werden, erhalten ungefähr zum 6. Geburtstag ihres Kindes ein Einladungsschreiben.

Wie vereinbare ich einen Termin?

Sie können online einen Termin buchen. Dies wird im Einladungsschreiben erklärt.

Ist die Schuleingangsuntersuchung verpflichtend?

Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen. Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.

Kann ich auch zu meinem Kinderarzt gehen?

Nein. Die Schuleingangsuntersuchung ist eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die Kriterien für die Schuleingangsuntersuchung werden auf Landesebene auf der Basis vom Schulgesetz (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-SchulGSH2007rahmen) und Gesundheitsdienstgesetz (https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-GesDGSHrahmen) festgelegt.