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Zahnärztliche Begutachtungen

Die Zahnärzt*innen im Gesundheitsamt führen Begutachtungen mit zahnmedizinischer Fragestellung im Auftrag verschiedener Ämter und Behörden durch.

Das kann zum Beispiel die zahnärztliche Begutachtung vor der Verbeamtung oder die Kontrolle von Heil- und Kostenplänen für Leistungsempfänger*innen umfassen. Die Termine zur Begutachtung werden von den jeweiligen Ämtern und Behörden für Sie vereinbart. Im Falle der Begutachtung bei Fragestellungen zu Heil- und Kostenplänen setzt sich der Zahnärztliche Dienst mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin mit Ihnen zu vereinbaren.