Inhalt

Zahnärztliche Reihenuntersuchung

Die zahnärztlichen Reihenuntersuchungen basieren auf den gesetzlichen Grundlagen des § 21 SGB V (Verhütung von Zahnerkrankungen) sowie des § 7 GDG (Gesundheitsdienstgesetz des Landes Schleswig-Holstein).

Der Zahnärztliche Dienst führt in regelmäßigen Abständen Reihenuntersuchungen in Segeberger Kindergärten und Schulen durch. Das zusätzliche Angebot ergänzt die halbjährliche Vorsorgeuntersuchung in der Zahnarztpraxis. Zudem soll sie die Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche sicherstellen.

Die zahnärztliche Untersuchung dient der Erhebung des Mundgesundheitszustandes und insbesondere des Kariesrisikos. Die Ergebnisse sind die Grundlage für die Planung und Steuerung gruppenprophylaktischer Maßnahmen. Die Sorgeberechtigten werden schriftlich über etwaige Auffälligkeiten sowie die Notwendigkeit einer Behandlung in Kenntnis gesetzt.


Fragen und Antworten

Wie ist der Ablauf der zahnärztlichen Reihenuntersuchung?

Die Termine zur Untersuchung werden mit der Kita- und Schulleitung mit genügend Vorlauf abgestimmt und die Kinder und Eltern sowie alle beteiligten Mitarbeiter*innen und Lehrer*innen informiert.

Die Untersuchung findet mit viel Empathie gruppen- beziehungsweise klassenweise statt. Die Kinder werden gefragt, wer als erstes untersucht werden möchte und gehen mit gutem Beispiel für ihre Gruppen- und Klassenkameraden voran und haben damit schon das eine oder andere schüchterne Kind zum Mitmachen animiert. Im Kindergarten sind die Gruppenerzieher*innen mit anwesend und spätestens ab der Mittelstufe finden die Untersuchungen einzeln statt.

Die Teilnahme an der Untersuchung ist freiwillig und die Entscheidung der Kinder wird von allen Mitarbeiter*innen des zahnärztlichen Dienstes akzeptiert. Kein Kind wird gegen seinen Willen untersucht oder zum Mitmachen überredet.


Ich habe nach der Untersuchung Post vom zahnärztlichen Dienst bekommen. Wie muss ich darauf reagieren?

Haben Sie von uns einen Elternbrief mit einer Empfehlung bekommen, dann ist dies zu Ihrer Kenntnisnahme. Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns gerne.

Nachricht schreiben


Kann ich bei der Untersuchung meines Kindes dabei sein?

Von unserer Seite gibt es keine Einwände, wenn sie an dem Tag der Untersuchung in der Einrichtung dabei sein möchten. Sprechen Sie dies bitte vorher mit der Leitung und den Mitarbeiter*innen der jeweiligen Einrichtung ab.


  • Datum: 19.09.2024

    Einwilligungserklärung zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung