Inhalt

Klima, Wirtschaft, Verkehr und Energie

Letzte Meldung

17.04.2025: Kreisstraße K 45: Vollsperrung zwischen Krems II und Nehms

Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg saniert ab Montag, 28. April, die Fahrbahn der Kreisstraße K 45 (Segeberger Straße) zwischen den Gemeinden Krems II und Nehms auf einer Länge von rund 1,1 Kilometern. Die Baumaßnahme soll am 4. Juli abgeschlossen sein. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität können diese Arbeiten nur unter Vollsperrung stattfinden. Für den Durchgangsverkehr wird die Baustrecke deshalb gesperrt. Die Erreichbarkeit der Anlieger*innen kann während der Arbeiten nur eingeschränkt gewährleistet werden, direkte Anwohner*innen werden von der Baufirma vor Ort rechtzeitig durch Hauswurfzettel über mögliche Einschränkungen informiert.

Im Rahmen einer grundhaften Erneuerung werden die vorhandenen Asphaltschichten neu hergestellt und zusätzlich die gebundenen Tragschichten erneuert. Die Baukosten betragen rund 940.000 Euro.

Für die Dauer der Baumaßnahme wird eine Umleitungsstrecke eingerichtet. Diese verläuft ab dem Knotenpunkt (KNP) K 45/K 42 (Segeberger Straße/Bahnhofstraße) über die K 42 (Bahnhofstraße) – Blunk – KNP K 42/L 68 (Bahnhofstraße/Segeberger Straße) – L 68 (Segeberger Straße) – Groß Rönnau – KNP L 68/K 45 (Segeberger Straße/Segeberger Straße) – K 45 (Segeberger Straße) – KNP K 45/K 56 (Segeberger Straße/Dorfstraße).

Die Verkehrsführung wurde mit Polizei, Buslinienbetreiber, Rettungsdienst und Amtsverwaltung abgestimmt.

Die Kreisverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer*innen, sich auf die Baumaßnahme einzustellen, der ausgeschilderten Umleitung zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.

Die Arbeiten sind wetterabhängig; terminliche Verschiebungen sind daher möglich.

Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen bitten wir um Verständnis.

09.04.2025: Vollsperrung Kreisstraße K 12 im Bereich Herrenmühle

Kreis Segeberg. Die Dorfstraße (Kreisstraße K 12) in der Ortslage Herrenmühle ist ab Dienstag, 15. April, bis voraussichtlich Anfang Oktober 2026 für den Verkehr sowie für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen gesperrt. Der Kreis Segeberg erneuert in dieser Zeit die Straßenbrücke über die Trave und die Straße auf einer Länge von ca. 250 Metern. Zudem wird im Bereich Herrenmühle eine Sohlgleite in der Trave errichtet.

Die Maßnahmen werden erforderlich, da sich die 1870 gebaute Brücke in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet und eine Instandsetzung aufgrund der Summe der Mängel nicht wirtschaftlich wäre. Zudem muss der vorhandene Sohlabsturz in der Trave nach EU-Wasserrahmenrichtlinie zurückgebaut werden, um eine Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit gewährleisten zu können.

Die Bauarbeiten finden in einem Abschnitt unter Vollsperrung der Kreisstraße statt. Eine Umleitung wird für beide Fahrtrichtungen ausgeschildert und führt über die B 432 und B 206 (innerorts – bereits sanierter Bereich) sowie die L83 Klein Gladebrügge.

Vom 28. Juli bis 6. September 2025 saniert der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) die Ortsdurchfahrt von Klein Gladebrügge. In dieser Zeit verläuft die Umleitung dann nicht über die L 83, sondern über die K 10 (Traventhal), K 84 Altengörs und K 7 nach Bad Segeberg.

Die Baukosten der Kreis-Maßnahme betragen rund 5,5 Millionen Euro.

Der Kreis Segeberg bittet Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen um Verständnis.

Eine besondere Regelung gilt für kleine Wasserfahrzeuge ohne Motorkraft, insbesondere Kanus, Kajaks oder sonstigen Paddelboote. Details dazu finden Sie in der entsprechenden Allgemeinverfügung.

21.03.2025: Änderung der Taxentarifordnung für den Kreis Segeberg

Die Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Segeberg vom 01.11.2022 wurde durch die Verordnung vom 01.05.2025 geändert.

  • Datum: 21.03.2025

    Taxentarifordnung für den Kreis Segeberg (veröffentlicht am 21.03.2025)

    Die Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Segeberg vom 01.11.2022 wurde durch die Verordnung vom 01.05.2025 geändert.

Mehr

ZuFiSH - Der Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein

Der ZuFiSH ist ein Informationsportal rund um Dienstleistungen, Ansprechpartner*innen und Dokumente, die die öffentliche Hand Ihnen als Bürger*in anbietet.

Sie finden diese Informationen auf der Kreis-Homepage im unteren Bereich aller Themenseiten als Bürger*innen-Service.



Mitfahrnetz des Kreises Segeberg

Bei uns findest Du Mitfahrer*innen für Deine regelmäßigen Fahrten. Auch Einmalfahrten kannst Du beim Pendlerportal einstellen und Dir Kosten, Nerven und CO2-Ausstoß teilen.

Das Pendlerportal hilft, den CO2-Ausstoß zu verringern, die Straßen freier zu machen und Deine eigenen Kosten für den Weg zum Ziel deutlich zu senken.

Das Beste: Das Pendlerportal ist für Dich als Nutzer*in komplett kostenfrei!

Mitfahren!