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Fahrerlaubnis (Führerscheinstelle)

Letzte Meldung

21.03.2025: Änderung der Taxentarifordnung für den Kreis Segeberg

Die Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Segeberg vom 01.11.2022 wurde durch die Verordnung vom 01.05.2025 geändert.

  • Datum: 21.03.2025

    Taxentarifordnung für den Kreis Segeberg (veröffentlicht am 21.03.2025)

    Die Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Kreis Segeberg vom 01.11.2022 wurde durch die Verordnung vom 01.05.2025 geändert.

21.03.2025: Verkehrsaufsicht am Montag nur eingeschränkt erreichbar

Die Verkehrsaufsicht des Kreises ist am Montag (24.03.25) aufgrund einer internen Veranstaltung geschlossen. Telefonisch sind die Kolleg*innen jedoch erreichbar.

19.07.2024: Online-Terminbuchungen nun auch in der Fahrerlaubnisbehörde

Ab sofort benötigen Sie, ebenso wie in den Zulassungsstellen und anderen Verwaltungsbereichen des Kreises Segeberg, auch einen Termin für die Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle.

Über den hier zu findenden Link erreichen Sie die Web-Terminseite in der es Ihnen ganz bequem möglich ist, über einen Klick auf den Button "Fahrerlaubnis / Führerschein-Angelegenheiten" den für Sie passenden Termin zu buchen.

Alle verfügbaren Termine werden in grün dargestellt.

Damit hält nun auch Planbarkeit in die Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle Einzug, sodass Sie sich bestmöglich auf ihr Vorhaben / Ihren Termin vorbereiten können.

Vielen Dank für die Nutzung und bis bald.

Zur Termin-Buchung

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Überblick

Zu unseren Aufgaben gehören:

  • Überwachung und Kontrolle aller im Kreis Segeberg ansässigen Fahrschulen,
  • Fahrschul- und Zweigstellenerlaubnisse,
  • alle Leistungen im Zusammenhang mit der Ausstellung und Entziehung von Führer- und Personenbeförderungsscheinen,
  • Erlaubnisse für Ausbildungsstätten für Erst-Hilfe- und Sofortmaßnahmen, Fahrschul- und Zweigstellenerlaubnisse sowie
  • Elektronische Fahrerkarte (anstelle Tachoscheibe) und Widersprüche.

Für Dienstleistungen im Bereich Fahrerlaubnis/Führerschein können Sie online einen Termin mit uns vereinbaren.

Sämtliche Informationen finden Sie übrigens in unseren Fragen und Antworten.

Terminbuchung


Umtausch "Karte auf Karte", Umtausch des Papierführerscheins und Abforderung einer Karteikartenabschrift

Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Pflichtumtausch eines unbefristet gültigen EU-Kartenführerscheins in den auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein und zum Thema Pflichtumtausch der unbefristet gültigen (Papier-) Führerscheine in den auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein.

Mit den Online-Formularen des Kreises zum neuen Führerschein: Bürger*innen, die noch im Besitz eines unbefristetem EU-Kartenführerscheins oder eines Papierführerscheins sind, können einen Umtauschantrag online oder per Post anfordern.

Umtauschantrag anfordern


Wichtige Informationen und Kontakt

Bedienungsanleitungen für den Fachdienst 36.00 (Service für Rechtsanwält*innen)

Die Gebrauchsanweisungen der Messgeräte können hier eingesehen werden.

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